Hallo und guten morgen,
ich habe hier ein kleines Problem und hänge etwas in der Luft, da ich nicht so recht weiß, wie es weiter gehen soll.
Zurzeit mache ich eine Reha (Bandscheibe, aber keine OP) die ca. 4 Wochen dauert. Ich weiß aber jetzt schon, das ein arbeiten in meinem alten Beruf nicht möglich sein wird. Die Belastung wäre auf Dauer viel zu groß. Ich habe meiner Firma einen Aufhebungsvertrag angeboten und eine Abfindung in den Raum gestellt. Gehen wir einfach mal davon aus, das die Firma sich da nicht drauf einlässt, welche Möglichkeiten habe ich jetzt, im Bezug auf berufliche Veränderung? Und überhaupt, wie geht’s jetzt weiter?
Meine Fragen :
1.) Ist meine Firma verpflichtet mir verschiedene Möglichkeiten anzubieten?
2.) Gibt es eventuell die Möglichkeit umzuschulen, wenn ja, wer könnte die Kosten übernehmen und welche Anträge sind dafür notwendig?
3.) Gibt es sonst irgendwelche Anträge und Möglichkeiten?
4.) Was passiert nach der Reha? Wie läuft das mit einer eventuellen Eingliederung?
5.) Was passiert, wenn ich diesen Beruf definitiv nicht mehr ausüben kann?
6.) Wie läuft das mit der Abfindung, gibt es Möglichkeiten, das die Firma zahlen müsste?
Bandscheibenvorfall, was jetzt?
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@schmerzhaft
prolabs ist echt was ganz fieses
du hast einen auf.hebungsvertrag angeboten? gibt es bereit ein gutachten über deine leistungsfähigkeit?? wenn nicht, hoffe ich, dass du dir nicht ins eigene fleisch...
all die fragen solltest du dir vor ort, in der klinik gibts extra berater dafür, beantworten lassen!
umschulungen z.b. werden, je nach gutachterlicher beurteilung, von verschiedenen trägern übernommen. das kann der arb.geber sein ( mit unterstützung staatlicher, rentenversichernder stellen). das kann die arb.agentur sein. aber dazu braucht es ein paar mehr infos
was sagt das gutachten, von wem ist es?
du kannst einen antrag auf schwerbehinderung stellen, aber, für bsv gibts im schnitt 25/30%. du solltest bei antragstellung ALLE beschwerden, auch schon lebenslange die nix mit dem bsv zu tun haben angeben. der antrag geht ans versorg.amt, stell dich auf 6 monate zur bearbeitung ein. es wird abgewartet ob ne besserung eintritt.
es gibt verschiedene formen der eingliederung, auch hier abhängig nach deinem begutachteten leistungsvermögen. zum beispiel das sog. hamburger modell ( googln)
du siehst, es kommt auf den einzelfall an, unter anderem auch darauf, ob du als au aus der klinik entlassen wirst oder nicht. als au entlassen zu werden ist relativ selten, da die klinken erfolgsorientiert arbeiten müssen und wenn du als arb.fähig entlassen wirst, wunder dich nicht. arb.fähigigkeit muß nicht deinen jetzigen beruf betreffen
sunbee
Hallo und lieben Dank für deine Antwort.
Ich werde mir jetzt erst mal das Gutachten erstellen lassen und die Berater in der Klinik um Rat fragen. Ich denke, das ich dann einen Schritt weiter bin.
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Mein Mann hatte auch einen Bandscheibenvorfall. Bei ihm sollte operiert werden, mit einer Chance von 20 zu 80 hätte die OP Erfolg gehabt. Deshalb hat er keine Op machen lassen, nur monatelang Reha und er musste auf Krücken gehen. Er wollte dannwieder arbeiten (damals Paketdienst) was aber nur 1 Monat ging. Er hat sich dann kündigen lassen, bekam Geld vom Arbeitsamt. Die wollten, dass er zum Amtsarzt geht, dem hat er zugestimmt, hat aber nie einen Termin erhalten. Nach Wochen kam dann ein Schreiben, was der Amtsarzt denn so festgestellt hätte.. Der hat einfach nur den Text vom anderen Arzt übernommen .. fertig.
Auf den BSV hat das Amt aber keine Rücksicht genommen. Mein Mann hat sich selbst eine Arbeit gesucht, ist zwar für seinen Rücken nicht grad das beste, aber es geht.
@schmerzhaft
wichtig ist, wenn es dir bei entlassung aus der reha noch massiv schlecht geht, das die dich au schreiben. gutachten und alles weitere brauchst du nicht anzuleiern, das machen rententräger und andre stellen so oder so.
und lass um himmels willen, zumindest ohne anwaltlichen rat ( sozial UND arb.recht) die finger von kündigung, aufhebung und konsorten. bei einer schweren erkrankung ist das kontraproduktiv. ein bsv kann sich bessern und dann stehst du da....selbst wenn die prognose für die nächsten monate besch*** aussieht, heißt es nicht, dass es so bleibt
alles gute
@some
also da sag ich mal, ist viel schief gelaufen!
zum einen war die kündigung kontraproduktiv
wenn er zur arb.agentur mußte, war dein mann nicht mehr arb.unfähig, sonst hätten die die meldung nicht angenommen.bei arb.unfähigkeit gibt es krankengeld und zwar für höchstens 78 wochen 8 die zeit des übergangsgeldes bei reha oder eingliederungsmaßnahmen zählt dazu)
zum amtsarzt muss man auch nicht bei meldung, sondern nur, wenn die arb.unfähigkeit voraussichtlich länger als 6 monate dauern könnte.
der ( das meinst du wohl) ärztliche dienst der arb.agentur erstellt das erste gutachten ( meist) nach aktenlage und da obliegt es dem erkrankten selbst, welche ärzte er angibt. nur durch das wissen, dass ein bsv oder sonstwas vorliegt kann auch der ärztl. dienst sein gutachten nicht erstellen
termin bei dem ärtzl.dienst gibt es erst, wenn dem gutachten entweder widersprochen wird oder eine neue situation eingetreten ist( sprich verschlimmerung)
da stimmt also was nicht in der erinnerung oder die schilderung ist falsch.
nix für ungut
sunbee
Hallo zusammen,
hatte vor kurzem eine BS OP mit minimal invasion(keine offene OP sondern eine lasergesteuerte).Nun hat man mir gesat ich solle einen Antrag auf feststellung eines Behindertengrades stellen weil ich wohl noch länger in meiner Berufsausübung (Verkäuferin) eingeschränkt wäre.Nur so als Absicherung falls der Chef auf dumme Gedanken kommen sollte.Ich mus dazu sagen das ich schon seid Jan/Feb, immermal Schwirrigkeiten mit dem Rücken hatte.Damals nur eine Vorwölbung im Juli einen Vorfall.Meine Frage ;lohnt sich da ein Antrag und weis jemand mit welchem Grad da zu rechnen wäre und wie lange das dauert ?
lg
Sabbel
-- Editiert von nc.sabbel am 19.09.2007 10:33:03
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