Guten Abend!
Ende Mai 2025 soll ein unternehmensinterner Workshop in einem externen Hotel, ca. zwei Fahrtstunden vom Arbeitsplatz stattfinden. Da es offenbar eine hohe Kündigungsrate gibt, sollen sich nun das Unternehmen und die Mitarbeitenden neu finden. Das Unternehmen verpflichtet alle Mitarbeitenden an der Teilnahme. Auch die Übernachtung sei Teil der Veranstaltung und verpflichtend.
Nun habe ich einige Fragen dazu.
Weisungsrecht und Arbeitszeit
1. Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einem Workshop außerhalb der regulären Arbeitszeit anordnen, oder müssen hierfür besondere Voraussetzungen erfüllt sein? Insbesondere, weil die Übernachtung verpflichtend ist.
2. Zählt die gesamte Zeit des Workshops – einschließlich Anreise und Übernachtung – als Arbeitszeit, und muss sie entsprechend vergütet werden?
3. Muss der Arbeitgeber die Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz auch bei einer solchen Veranstaltung einhalten?
4. Dürfen Mitarbeitende eine Teilnahme verweigern, wenn es keine klare arbeitsvertragliche oder betriebliche Grundlage für die Verpflichtung gibt?
5. Besteht die Möglichkeit, dass eine Weigerung arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung nach sich zieht?
Persönlichkeitsrechte und inhaltliche Grenzen
6. Darf ein Arbeitgeber die Teilnahme an einem Workshop mit persönlichkeitsbezogenen oder introspektiven Inhalten verpflichtend anordnen, oder verstößt dies gegen Persönlichkeitsrechte?
7. Haben Mitarbeitende das Recht, sich bestimmten Übungen oder Diskussionen zu entziehen, wenn sie sich in ihrer Privatsphäre verletzt fühlen?
8. Kann eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem solchen Workshop als unzulässiger Eingriff in die persönliche Lebensführung gewertet werden?
Wir haben keinen Betriebsrat, den ich fragen könnte und im Arbeitsvertrag steht auch nichts dazu.
Ich bin dankbar für eure Einschätzungen!
Dennis
-- Editiert von User am 17. Februar 2025 21:19
Externer Firmenworkshop mit verpflichtender Teilnahme an Übernachtung
Dieser Workshop ist anscheinend gedacht als Team-Building-Maßnahme gedacht, um mehr Stabilität in die Belegschaft zu bringen und wohl auch eine bessere Bindung zwischen Leitung und Belegschaft. So eine Maßnahme incl. Übernachtung und Hotel-Komfort und externen Trainern kann dazu durchaus geeignet sein.
Dass die Maßnahme angeordnet werden muss, zeigt - wie auch deine Fragen - , dass es offenbar ein hohes Maß an Skepsis gibt. Vertrauen ist ein hohes Gut und eine sensible Angelegenheit.
Zu 1: der AG wird so eine Maßnahme anordnen können. Es geht um den Zusammenhalt in der Firma.
Zu 2; das ArbZG wird dadurch nicht außer Kraft gesetzt; es ist nicht anders, als bei Dienstreisen sonst auch: es gibt Arbeitszeiten (Workshop) und andere, die als Freizeit gelten (Essenszeiten, Schlafenszeiten, aber auch das Miteinander an der Bar oder im Spa).
Zu 3: siehe 2
Zu 4: wohl kein AV wird so eine Situation beinhalten oder gar "klare arbeitsvertragliche oder betriebliche Grundlage" liefern; es wird reichen dass ein Bezug zu Arbeit besteht
Zu 5: ein ' i mog net' wird nicht reichen; AN brauchen schon triftige Gründe - die müssen aber zulässig sein.
Zu 6: diese Frage scheint mir falsch gestellt; so ein Workshop ist ein Kosmos für sich, klar abgesetzt vom üblichen Alltag im Job. Das Workshop-Design muss m.E. sicherstellen, dass Äußerungen im Rahmen solcher Übungen strengstens vertraulich bleiben und nicht nach Außen getragen oder dem AG zugetragen werden.
Dazu sollte es im Workshop eine eigene Arbeitseinheit geben.
Zu 7: ebenso sollte klar benannt sein, dass jede/r TN das Recht hat zu bestimmen, wie weit er sich öffnet; ich würde sogar sagen, dass ein guter Coach TN auch bremst, sich zu weit öffnen und über das Notwendige hinaus zu gehen - sicher ein sensibles Thema.
Zu 8: mit der Frage kann ich wenig anfangen - wenn du es so wertest, dann ist es so. Im Grunde braucht es doppeltes Vertrauen: in den AG, wenn er so eine Veranstaltung durchführt, aber auch in die Integrität, Souveränität und Kompetenz des Coaches - die Vereinbarung dazu wird in der 'ersten Stunde' getroffen.
-- Editiert von User am 18. Februar 2025 09:06
Zitat:8. Kann eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem solchen Workshop als unzulässiger Eingriff in die persönliche Lebensführung gewertet werden?
Ich sehe keinen Anlass, das so zu werten.
Bezieht sich die Annahme darauf, dass man über Nacht außer Haus ist, weil der Arbeitgeber das ausnahmsweise anordnet? Dann würde ich einen Eingriff in die persönliche Lebensführung verneinen.
Der Unterton in der Nachricht wirkt auf mich, als sein ein derartiger Workshop dringend geboten. Fällt Ihnen schwer, das als Chance zu werten? Wenn ja, warum?
Haben Sie „innerlich gekündigt"? Woher kommt die spürbare Skepsis?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich machs kurz:
1. ja
2. nein - Nur die Zeit, in der tatsächlich gearbeitet wird, zählt als Arbeitszeit. Sollte die Arbeitszeit auf dem Workshop aber kürzer sein, als die reguläre Arbeitszeit im Betrieb gewesen wäre, muss die reguläre Arbeitszeit bezahlt werden.
3. ja - Schlafen, Essen, gemütlich Bier zusammen trinken zählt aber zur Ruhezeit. Ich kann mit nicht vorstellen, dass bei einem Hotel-Event die Ruhezeit von 11 Stunden nicht eingehalten wird.
4. Ber Bezug zur Arbeit dürfte ausreichen, um als ausreichende Grundlage zu gelten.
5. ja
6. Die Teilnahme an sich wird der Arbeitgeber immer anordnen können. Dass der Arbeitnehmer private Details preisgibt, sicher nicht. Mir fehlt da aber die Phantasie, welche Sorgen Sie da konkret haben. Muss man seine Lieblingspizzasorte angeben?
7. Ja - Aber auch da fehlt mir die Phantasie, wie es dazu kommen könnte. Ich gehe mal davon aus, dass das Event professionell von jemandem geleitet wird, der/die das nicht zum ersten Mal macht.
8. nein
Meine Antworten:ZitatNun habe ich einige Fragen dazu. :
zu 1 bis 5 : Ja.
zu 6 : Ja...nein.
zu 7: Ja.
zu 8 : Ja, Nein. Vielleicht.
Wieso wird hier auf die erste Frage mit "ja" geantwortet? Habt Ihr alle eine Glaskugel in Betrieb?
Wenn im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung oder in einem evtl. gültigen Tarifvertrag zu solchen Fortbildungen außerhalb der regulären Arbeitszeit keine Regelungen zu finden sind, darf der Arbeitgeber so etwas selbstverständlich nicht einseitig anordnen. Das Direktionsrecht bezieht sich auf die vereinbarten Arbeitszeiten.
Ja: WENN, bzw. WENN NICHT.
Wenn das schöne Wörtchen wenn nicht wäre, ....
Glaskugel braucht es dafür keine, es reicht ein wenig Erfahrung. Und Kenntnis des Üblichen.
ZitatWenn im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung oder in einem evtl. gültigen Tarifvertrag zu solchen Fortbildungen außerhalb der regulären Arbeitszeit keine Regelungen zu finden sind, darf der Arbeitgeber so etwas selbstverständlich nicht einseitig anordnen. Das Direktionsrecht bezieht sich auf die vereinbarten Arbeitszeiten. :
Nein - es ist umgekehrt.
Es müssten im Arbeitsvertrag (oder in einer Betriebsvereinbarung) die Arbeitszeiten so weit konkretisiert werden, dass ein Einsatz außerhalb der vertraglichen Arbeitszeit ausgeschlossen ist.
Wenn keine konkrete Regelung vorhanden ist, greift das Direktionsrecht voll.
Einen Arbeitsvertrag, der einerseits konkrete Arbeitszeiten nennt und andererseits keine Klausel zu Überstunden und Mehrarbeit enthält, habe ich schon lange nicht mehr gesehen.
Ich lese, was der AG bereits aus xx Gründen verpflichtend für alle AN bekanntgegeben hat. Dazu kann ich grundsätzlich nicht mit NEIN antworten.ZitatHabt Ihr alle eine Glaskugel in Betrieb? :
Vielleicht liegt dem TE schon die *verpflichtende Einladung* vor? Heißt die tatsächlich Anordnung?
Details zum Ablauf sind ihm immerhin schon bekannt. Vielleicht verrät er uns sogar den genauen Inhalt, anstatt solche *darf-der-das-/muss-ich-das -Fragen zuhauf zu stellen?
Dann käme man im Forum evtl. zu anderen Antworten?
Da muss sowas nicht stehen.Zitatund im Arbeitsvertrag steht auch nichts dazu. :
Das ist falsch!ZitatNein - es ist umgekehrt. :
Es müssten im Arbeitsvertrag (oder in einer Betriebsvereinbarung) die Arbeitszeiten so weit konkretisiert werden, dass ein Einsatz außerhalb der vertraglichen Arbeitszeit ausgeschlossen ist.
Wenn keine konkrete Regelung vorhanden ist, greift das Direktionsrecht voll.
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/fortbildungweiterbildung-5-anordnung-durch-den-arbeitgeber_idesk_PI42323_HI12098386.html
Zitat:Das Direktionsrecht gestattet regelmäßig auch nur eine Konkretisierung der Arbeitspflicht, keine vollständige Neufassung. Die Anweisung des Arbeitgebers zur Teilnahme an einer betrieblichen Fortbildung außerhalb der Arbeitszeiten oder an einem anderen als dem Betriebsstandort ist nur insoweit wirksam, wie eine Konkretisierung der geschuldeten Arbeitspflicht stattfindet.
Zitat:Eine Fortbildungsveranstaltung außerhalb des regelmäßigen Arbeitsortes kann der Arbeitgeber nur dann anordnen, wenn der Tätigkeitsort vertraglich variabel gestaltet wird, z. B. in Form von Klauseln zur Anordnung von Dienstreisen.
-- Editiert von User am 18. Februar 2025 14:27
Jetzt haben Sie aber genau das isoliert rausgepickt, was Ihre Ansicht bestätigt.
Im gleichen Text, den Sie verlinkt haben (und den ich auch vorher schon gelesen hatte), steht nämlich auch:
Die Weigerung des Arbeitgebers zur Teilnahme an einer Fortbildung außerhalb der Arbeitszeit stellt dann eine Pflichtverletzung dar, wenn sie vereinbart wurde. Eine vertragliche Vereinbarung kann durch Auslegung des Arbeitsvertrags auch in der Verpflichtung zur Leistung von Überstunden außerhalb der regulären Arbeitszeit gesehen werden.
Klartext: Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass bei Bedarf Überstunden geleistet werden müssen, dann ist das eine ausreichende Rechtsgrundlage für Fortbildungen außerhalb der vertraglichen Arbeitszeit. (Ob es überhaupt vertraglich fixierte Arbeitszeiten gibt, ist übrigens immer noch offen. Der Fragesteller hält sich ja elegant zurück.)
Sie reden vom Arbeitsort - ich rede von der Arbeitszeit.
Ob Fortbildungen an einem anderen Ort angeordnet werden können, hängt wiederum davon ab, ob der Arbeitsort fix ist oder flexibel.
Wenn im Vertrag steht "Mitarbeiter wird nur in Hamburg eingesetzt", dann können Fortbildungen außerhalb Hamburgs verweigert werden.
Wenn im Vertrag was von Dienstreisen, Arbeit an anderen Orten oder Versetzungsmöglichkeiten steht, dann ist der Arbeitsort nicht mehr fix. Dann kann der Mitarbeiter halt für 3 Tage in das Hotel versetzt werden.
Warum habe ich wohl oben gefragt, ob alle, die einfach mit "Ja" antworten, eine Glaskugel in Betrieb haben?ZitatOb Fortbildungen an einem anderen Ort angeordnet werden können, hängt wiederum davon ab, ob der Arbeitsort fix ist oder flexibel. :
Wenn im Vertrag steht "Mitarbeiter wird nur in Hamburg eingesetzt", dann können Fortbildungen außerhalb Hamburgs verweigert werden.
Wenn im Vertrag was von Dienstreisen, Arbeit an anderen Orten oder Versetzungsmöglichkeiten steht, dann ist der Arbeitsort nicht mehr fix. Dann kann der Mitarbeiter halt für 3 Tage in das Hotel versetzt werden.
Im übrigen geht es dem Fragesteller primär um den externen Ort, wie auch die Überschrift "Externer Firmenworkshop mit verpflichtender Teilnahme an Übernachtung" zeigt.
-- Editiert von User am 18. Februar 2025 17:02
Danke für euren Input. Da sich Einige Antworten und Fragen überschneiden.
Ja, uns liegt eine Einladung zur verpflichtenden Teilnahme vor - ein Programm haben wir jedoch nicht und auch keine Details, was vor Ort genau gefordert wird. Es ist zudem keine Fortbildung (das wäre toll), sondern wirklich eher eine Veranstaltung á la: "Was soll bloß aus uns werden" und "Wie kann ich dazu beitragen".
Im ursprünglichen Arbeitsvertrag steht, dass der Firmensitz der Einsatzort ist. ABER wir haben eine Homeoffice-Vereinbarung, die uns erlaubt ÜBERALL zu arbeiten... das wird jetzt wohl genutzt
Einige schreiben nun, dass die Abendstunden und der Schlaf NICHT zur Arbeitszeit gehören. Aber wieso darf der AG dann eine Übernachtung vor Ort "aufzwingen"? Das grenzt aus meiner Sicht fast schon an Freiheitsentzug. Es gib auch Menschen, die aufgrund psychischer oder physischer Einschränkungen nicht woanders übernachten können oder wollen. Gott bitte, lass es bitte Toiletten auf den Zimmer geben...
Die Teilnahme ansich ist ja okay, aber Teambuilding und Gespräche in Gegenwart der Geschäftsführung hat immer den faden Beigeschmack, dass sich Notizen gemacht werden und das Ganze am Ende negativ beim Personalgespräch auswirkt. Mitarbeiter*in XY ist nicht gesellig, hat bei Spiel YZ nicht teilgenommen und keine Vorschläge zur Verbesserung der Firmenpolitik eingebracht bzw. hat ABs Arbeit kritisiert.
Innerlich gekündigt? Schon lange. Die meisten sind sich aufgrund von Telearbeit seit 2020 nur auf Pflichtveranstaltungen vor Ort über den Weg gelaufen. Die Tätigkeit funktioniert trotzdem, die Zahlen sind gut. Der (eher junge) Personal springt aus verschiedenen Gründen ab: Es fehlt an Leitung, es fehlt an Fortbildungen, etc. - das wurde aber bei den letzten "Selbstfindungstreffen" (im Unternehmen selbst) alles schon erörtert. Nur sind die Mitarbeiter*innen inzwischen nicht mehr da.
Gut, also An- und Abreise sowie tatsächliche "Workshop"-Stunden kann ich anrechnen. Übernachtung muss ich über mich ergehen lassen. Kann ich denn wenigstens den Kaffee zur Anreise steuerlich geltend machen oder klappt das nicht, weil der AG mit vor Ort die Verpflegung zu festen Zeiten bezahlt?
Danke für eure Zeit!
-- Editiert von User am 18. Februar 2025 17:07
Bis Mai ist ja noch Zeit.Zitatein Programm haben wir jedoch nicht und auch keine Details, was vor Ort genau gefordert wird. :
Warum dann solch ein Text von dir? Solche Leute wissen, wie sie solchen Unternehmensspielchen aus dem Weg gehen.ZitatInnerlich gekündigt? Schon lange. :
Den Kaffee zur Anreise steuerlich absetzen? Ja, machs doch.

Erledigt sich, wenn du gar nicht teilnehmen kannst/willst/wirst/musst.
ZitatWarum dann solch ein Text von dir? Solche Leute wissen, wie sie solchen Unternehmensspielchen aus dem Weg gehen. :
Mental (innerlich) gekündigt. Ich sehe nicht den Sinn dadran, mit irgendwem Bälle zu werfen oder mein Herz auszuschütten, der seit 2 Wochen im Unternehmen ist, mit dem ich nicht zusammenarbeite und in ein paar Jahren vermutlich eh wieder weg ist. Ich arbeite produktiv vor mich hin, man soll mich in Ruhe arbeiten lassen.
Zitat:Den Kaffee zur Anreise steuerlich absetzen? Ja, machs doch.
Ich wurde noch nie auf Fortbildung, Dienstreise oder Sonstiges geschickt. Und noch nie wurde ich GEZWUNGEN irgendwo zu übernachten.
Zitat:Erledigt sich, wenn du gar nicht teilnehmen kannst/willst/wirst/musst.
Ich fahre ja hin, mir war halt unklar, ob es Arbeitszeit ist und ob ich alle geforderten "Spielchen" mitmachen muss. Spätestens bei Pantomime oder Flaschendrehen bin ich raus, sorry.
ZitatSpätestens bei Pantomime oder Flaschendrehen bin ich raus, sorry. :
Mir scheint, deine Phantasie ist alarmiert durch Gedanken an Partyspielchen.
Von der generellen Abwehr gar nicht erst zu reden.
Du HAST noch gar keine Programmpunkte---> nur die Einladung und jede Menge *Ahnungen* und grundsätzliche Aversion gegen sowas.ZitatIch sehe nicht den Sinn dadran, :
Deshalb nochmal: Solche Leute wissen, wie sie drumherum kommen...ganz legal... ohne ein Internetforum zu instrumentalisieren.
Berichte uns---wie es war.ZitatIch fahre ja hin, :

Diese arbeitsrechtlichen Detailfragen sind zwar ganz interessant, es scheint aber offensichtlich, dass eher psychologische und die Lebensführung betreffende Probleme im Vordergrund stehen..
Zitat:Innerlich gekündigt? Schon lange
Und warum gehen Sie dann nicht?
Wenn die Sonne unangenehm auf der Haut brennt, bleiben Sie in der Sonne stehen? Oder gehen Sie in den Schatten?
Warum gelingt Ihnen das beim Job nicht?
Das durchweg düstere Bild, das Sie von Ihrem Arbeitgeber und Ihren Kolleginnen und Kollegen zeichnen, die Unterstellungen, die schwach versteckten Verspottungen - all das zeigt eines ganz deutlich: dass Sie das Problem sind.
Und zwar völlig unabhängig davon, ob es reale Probleme bei Ihrem AG geben mag.
Sie teilen aus und fordern gleichzeitig, dass man Sie in Ruhe lässt. Doch, Sie teilen aus, auch wenn Sie das auf der Arbeit vielleicht ohne Worte tun. Glauben Sie nicht, dass das irgendjemand nicht merkt.
Sie brutzeln in der Sonne, beschweren sich darüber und verbrennen dabei. Und Sie übersehen, dass Sie nur in den Schatten gehen müssten.
Ich kann Ihnen nur raten, Verantwortung für sich zu übernehmen.
Danke, also mal alles zusammenfassen:
1. Es handelt sich bei dem Termin unter eine Dienstreise. Da im Arbeitsvertrag nichts vereinbart ist, fällt es unter das Weisungs- und Direktionsrecht .
2. Da die Teilnahme an den angebotenen Veranstaltungen verpflichtend ist, ist es Arbeitszeit.
3. Da die Teilnahme an der Abendveranstaltung (z.B. gemeinsames Abendessen) ist verpflichtend. Da es der beruflichen Teambildung dient, ist es Arbeitszeit.
4. Da der AG während der An- und Abreise im ÖPNV keine Aufgaben auferlegt bekommen hat, wird nicht gearbeitet - somit zählt die Reisezeit nicht als Arbeitszeit. Ohne Aufgabenauferlegung außerhalb der Arbeitszeit kann die Reisezeit jedoch als Ruhezeit gelten.
5. Da es sich um eine Dienstreise handelt, können Reisekosten nach Pauschale wie folgt geltend gemacht werden:
a) zwei Tage fernab der ersten Arbeitsstätte und Wohnung: 2x 14 Euro
b) Übernachtungsgeld für die erzwungene Übernachtung: 20 Euro (finde nur diese Pauschale)
c) Erstattung des selbst beschafften Deutschlandtickets geht NICHT, da Kostenübernahme nur erfolgt, wenn die tatsächlichen Reisekosten das Ticket übersteigen (vgl. BMI Rundschreiben, D 6 - 30201/12#7): 2 x 80 km x 0,3 €/km = 48 Euro
6. Es ist unbekannt, ob die Teilnahme an Handlungen, die in die Privatsphäre eingreifen, verpflichtend sind.
-- Editiert von User am 19. Februar 2025 03:55
...
...
3. zweifelhaft. Das Abendessen wird eher nicht als AZ gewertet.
...
5. du solltest erst einmal nach der Reisekostenordnung des Betriebs schauen. Ich vermute stark, dass der AG die Übernachtungskosten übernimmt.
6. nö. Du bleibst allzeit Herr darüber, was du sagst und wie weit du dich einlässt (Deine Sorge wegen irgendwelcher Psycho-Spielchen o. dgl. blockiert dich - sei neugierig, wäre mein Rat.)
-- Editiert von User am 19. Februar 2025 07:29
Zitat...3. zweifelhaft. Das Abendessen wird eher nicht als AZ gewertet. :
Es ist ein _erzwungenes_ Essen mit geschäftlicher Absicht. Kein freiwilliges, gesellschaftliches Essen.
Zitatb) Übernachtungsgeld für die erzwungene Übernachtung: 20 Euro (finde nur diese Pauschale) :
Wenn Du damit die steuerliche Pauschale meinst, die wird nicht zur Anwendung kommen, wenn der Arbeitgeber die Kosten trägt.
ZitatMental (innerlich) gekündigt. Ich sehe nicht den Sinn dadran, mit irgendwem Bälle zu werfen oder mein Herz auszuschütten, der seit 2 Wochen im Unternehmen ist, mit dem ich nicht zusammenarbeite und in ein paar Jahren vermutlich eh wieder weg ist. Ich arbeite produktiv vor mich hin, man soll mich in Ruhe arbeiten lassen. :
Es geht nicht ums Herz ausschütten - es geht darum ein Team zu formen. Und mit Ihrer Einstellung wird das schwer. Von daher: Lassen Sie sich auf den Termin ein und nehmen Sie die Dinge mit, die Sie persönlich weiterbringen. Die wirken sich dann auch aufs Team aus.
Zitat:Danke, also mal alles zusammenfassen:
Das sehe ich alles noch nicht so richtig.
All die Fragen sind nur mit „wenn" oder „wenn nicht" oder „aber" zu beantworten.
Ich verstehe die Reihenfolge nicht.
Zunächst ist der AG zu befragen. Anschließend kann geklärt werden, ob das der Rechtslage entspricht.
ZitatEs ist ein _erzwungenes_ Essen :
Du schaust wohl zu viel Dschungelcamp oder so: keine Challange, kein Zwang, nur ein Abendessen in Gesellschaft.
Denke 'Dienstreise' - und alles sortiert sich wie von selbst.
ZitatIch arbeite produktiv vor mich hin, man soll mich in Ruhe arbeiten lassen. :
Ich glaube du überschätzt deine Produktivität. Wer innerlich gekündigt hat, ist nicht mehr produktiv.
Und wenn du dir nichts sagen lassen willst, dann mach dich doch einfach Selbstständig, dann entfällt das mit der lästigen Führungsebene über einem.
ZitatDenke 'Dienstreise' - und alles sortiert sich wie von selbst. :
Es gibt eine klare Trennung zwischen privaten und dienstlichen Essen. Wenn der Arbeitgeber sagt, dass es ein verpflichtendes Abendessen ist, ist es 100%ig nicht privat.
ZitatIch glaube du überschätzt deine Produktivität [... ] :
Und wenn du dir nichts sagen lassen willst, dann mach dich doch einfach Selbstständig, dann entfällt das mit der lästigen Führungsebene über einem.
Uff.. diese ewig gestrigen Ansichten sind echt das Problem in unserer Gesellschaft. Die letzten 5 Jahre haben gezeigt, dass andere und ich auch ohne ständige Präsenz produktiv arbeiten können. Andere schaffen es offenbar nicht und verlassen die Unternehmen. Bitte unterlasse es zukünftig, Mutmaßungen oder Einschätzungen über die "Selbst-Überschätzung" anderer Vorzunehmen. Danke.
-- Editiert von User am 20. Februar 2025 08:22
Zitat... ist es 100%ig nicht privat. :
Ach, Dennis. Man kann ja soooo recht haben und dennoch falsch liegen. Es gibt halt Dinge, die sind so trennscharf nicht abzugrenzen; so ein Abendessen gehört sicher dazu. Dazu könnte ich dir einige Situationen erzählen - alles zu arrangieren, wenn man denn will, vor allem: wenn man an dem Ereignis teilnehmen will.
Hauptfrage also: Wohin willst du? Es geht dir doch nicht um eine Abgrenzung Dienst / Privat (Freizeit) - deine ganzen Einlassungen verströmen 'ich mag nicht'. Was du dann auch durchhalten solltest, statt Grenzphänomene zu strapazieren.
Wenn es um Abgrenzung ginge, gäbe es genügend Bereiche, die als Blaupause herhalten können. Wer z.B. Kurse hält, mehrtägige Schulungen leitet usw. kann ein Lied davon singen: vom Frühstück bis in den Abend im Einsatz und doch max. 10 h Arbeit; für Kursteilnehmer ist klar: Zeitgutschrift für die übliche AZ Vollzeit.
'Fünf gerade sein lassen' wäre da eine konstruktive Maxime - das ArbZG ist nicht auf spezielle Situationen hin gemacht, vielmehr werden diese so gut als möglich subzumiert.
ZitatUff.. diese ewig gestrigen Ansichten sind echt das Problem in unserer Gesellschaft. Die letzten 5 Jahre haben gezeigt, dass andere und ich auch ohne ständige Präsenz produktiv arbeiten können :
Warum lässt du den Schlüsselsatz raus? Es geht um die Produktivität von Mitarbeitenden, die innerlich gekündigt haben.
Studien schätzen den volkswirtschaftlichen Schaden verursacht durch "innerliche Kündigungen" auf 93 bis zu 111 Milliarden Euro im Jahr.
Das ist nicht ewig gestrig, sondern schlicht Realität.
Boah...Ist es nicht vielmehr ein winziges Problem, dass es AN wie dir mit ihrer Anspruchshaltung und der Interpretation von Unternehmenszielen und -mitteln einfach mal gegen den Strich geht, dass der AG versucht, die verbleibende Mannschaft, die im HO so vor sich hin *produktivieren* möchte, auf diese Weise mal anzuhören?ZitatUff.. diese ewig gestrigen Ansichten sind echt das Problem in unserer Gesellschaft. :
Wenn Bälle geworfen werden, kann man die sogar zurückwerfen...

Man muss nicht begeistert sein von solchen Workshops und dir wurde empfohlen, was du bis Mai tun kannst, um Fakten zu erfahren und uU deine Teilnahme zu vermeiden...stattdessen fängst du hier an, um Minuten/Sekunden der Arbeitszeit und um Steuercents zu feilschen und erzwungene Mahlzeiten als Rechtfertigung deiner Ansichten und schließlich sogar noch allg. Kritik an der Gesellschaft unterzubringen.
Was für ein gesammelter ***.
Mir scheint es Energieverschwendung, @dennis überzeugen zu wollen, dass TN an so einer Veranstaltung seinen Bedenken zum Trotz doch sinnvoll / notwendig / angesagt sei. Es gibt nun mal Leute, die sind da resistent, haben vielleicht auch zu viel an Maßnahmen der Firmenleitung mitgemacht, als dass sie noch zu begeistern wären.
Was Dennis allerdings vermeiden sollte: mit fadenscheinigen Argumenten zu opponieren; 'den Sack schlagen, aber den Esel meinen' sagt eine Redewendung. Fadenscheinige Argumente fallen auf und verführen dazu, sie widerlegen zu wollen, was weitere 'Argumente' aufruft usw.
Um zu den Anfängen zurück zu kehren: Der AG mag verpflichtend 'einladen' zu so einer Veranstaltung, gute Argumente fernzubleiben kann er gleichwohl nicht ignorieren und den sturen Willen, nicht mitzumachen, letztlich ebenso wenig.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
16 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten