Fragen Arbeitsvertrag

4. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Isaac123
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen Arbeitsvertrag

Guten Tag,

angenommen Person A bekommt über eine Zeitarbeitsfirma einen Arbeitsvertrag, an dieser ist eine Einsatsinformation angehangen. Die Person A würde ausschließlich an einen Ausleiher verliehen werden. In dieser Einsatzinformation ist geregelt welcher Branchenzuschlag gezahlt wird, welchen Zuschuss er zum Tariflohn erhält, welche wöchentliche Arbeitszeit er zu erfüllen hat und mit welcher er selber rechnen kann und noch einiges mehr. Nun ist aber im regulären Arbeitsvertrag eine wöchentliche Stundenanzahl von -5 Stunde geregelt. Die Zeitarbeitsfirma sagt nun ,dass diese wöchentliche Arbeitszeit maßgebend ist und das alle regulär gearbeiteten Stunden welche darüber fallen, auf das Arbeitszeitkonto (welches ohne Stundenlohnzuschlag vergütet) übertragen und mit ca. -30% des des Stundenlohns (mit Zuschlags) vergütet wird.

Wäre das rechtens?
Dabei frage ich mich, welche Rechtssicherheit diese Person dann für den Stundenlohnzuschlag, Branchenzuschlag und die vereinbarte wöchentliche Einsatzzeit hätte.

Danke für eure fachliche Unterstützung bei diesem Fiktiven Diskussionsthema.

Isaac

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8 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36966 Beiträge, 6226x hilfreich)

Zitat (von Isaac123):
Nun ist aber im regulären Arbeitsvertrag eine wöchentliche Stundenanzahl von -5 Stunde geregelt.
Zitat (von Isaac123):
welche wöchentliche Arbeitszeit er zu erfüllen hat und mit welcher er selber rechnen kann
Zitat (von Isaac123):
auf das Arbeitszeitkonto...

Dazu wäre mal der Wortlaut wichtig.

Die Stunden aus dem Arbeitszeitkonto werden von Arbeitgebern iaR nicht vergütet, sondern durch Zeitausgleich=Freizeit ausgeglichen.

Wie viele Wochenstunden sollst du regelmäßig bei diesem Entleiher leisten?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Isaac123
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag Anami,

also außerdem wollte ich hinzufügen, dass im Arbeitsvertrag von Person A, in der Einsatzinformation, in der gleichen Spalte, wo die Einsatz-Zeit pro Woche geregelt ist, steht ich zitiere "weitere Vereinbarungen:" und dann wird der Gesamt-Stundenlohn inkl. Zuschuss vom Arbeitgeber definiert.

Ich bin der Meinung das die Einsatzinformation gewisse Teile des Arbeitsvertrages überschreibt.

Immerhin wird da der Lohn pro Stunde und der Urlaubsanspruch neu definiert.

So eben auch die Arbeitsstunden pro Woche (statt 35 sind es bei dem spezifischen Einsatz 38)

Der Wortlaut der im Arbeitsvertrag geregelten Arbeitszeit ist:
"Arbeitszeit, Ruhepausen und Arbeitszeitkonto

Als individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit werden im Sinne von Parag. 2 MTV BAP 151,67 Stunden vereinbart, daraus ergibt sich eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 35,00 Stunden. "


Paragraph 2 MTV BAP:
"Davon abweichend kann in begründeten Einzelfällen im Arbeitsvertrag eine längere individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit vereinbart werden, wenn der Mitarbeiter ganz überwiegend in Kundenbetrieben mit einer längeren betrieblich geltenden individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (irwAz) eingesetzt wird. Die arbeitsvertragliche Regelung darf in diesen Fällen diese betrieblich geregelte Arbeitszeit nicht überschreiten.1 Eine solche vertragliche Vereinbarung darf eine durchschnittliche wöchent- liche Arbeitszeit von bis zu 40 Wochenstunden (173,34 Std./Monat) nicht überschreiten. Die Vergütung wird in diesem Fall entsprechend angepasst.
Die individuelle regelmäßige jährliche Arbeitszeit ergibt sich aus der monatlichen Arbeitszeit gem. Satz 1 multipliziert mit 12. "

Paragraph 2 MTV BAP, bestätigt im Grunde das die Arbeitszeit des Kundenbetriebs also die 38h Maßgebend sind.



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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36966 Beiträge, 6226x hilfreich)

Zitat (von Isaac123):
dass im Arbeitsvertrag von Person A, in der Einsatzinformation, in der gleichen Spalte, wo die Einsatz-Zeit pro Woche geregelt ist, steht ich zitiere "weitere Vereinbarungen:" und dann wird der Gesamt-Stundenlohn inkl. Zuschuss vom Arbeitgeber definiert.
Nun ja, Wortlaut ist das grad nicht.

35 Wochenstunden sind vereinbart.
Und was steht zu "Arbeitszeitkonto"?
Wieso wird der Urlaubsanspruch neu definiert? Der gilt in Tagen und nicht nach Wochenstunden/Mehrarbeit
Zitat (von Isaac123):
Immerhin wird da der Lohn pro Stunde und der Urlaubsanspruch neu definiert.
Wie denn? Bitte mal den Wortlaut.

Gehört die (angehangene) Einsatzinformation tatsächlich zum AV? Oder ist es vielmehr, wie so oft, die Info für die geplanten Einsatzzeiten/Schichtplan/Dienstplan bei Entleiher...? Die sollte dem Leiharbeiter ja bekannt sein, bevor er zum Kunden geht.

Gem. MTV BAP --kann-- in begründeten Einzelfällen...usw.
Steht im AV von A etwas dazu?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 19x hilfreich)

Du hast also einen Standard 35 Stunden IGZ oder BAP Tarifvertrag.
Der Enleiher arbeitet allerdings 40 Stunden die Woche.

Hast du schon mal eine Abrechnung bekommen?
Die 5 extra Stunden werden nur normal mit deinem Stundenlohn vergütet und aufs Zeit Konto gepackt, allerdings bekommst du die Zuschläge für alle tatsächlich geleisteten Stunden. So kenne ich das.

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#5
 Von 
Isaac123
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Urlaubsanspruch wurde neu definiert, weil dieser sich zum Tarifvertrag unterschieden hat. Im Arbeitsvertrag gab es einen gestaffelten Anspruch, in der Einsatz-Information wurden 30 Tage fest definiert.

Wortlaut Gehalt (Einsatzinformation): "Es wird ab dem ersten Arbeitstag ein Equal Pay Lohn in Höhe von 17,17€/Std. gezahlt, sowie ein Anspruch auf Erholungsurlaub in Höhe von 30Tagen/ Jahr während des Einsatzes gewährt."

Zitat (von Anami):
35 Wochenstunden sind vereinbart.
Und was steht zu "Arbeitszeitkonto"?


Aber es wird doch in der Einsatzinformation eine neue reguläre Wochenarbeitsstundenanzahl definiert.
Wieso gilt diese nicht aber mein Equal Pay-Lohn und mein Urlaubsanspruch schon?

Zitat (von Anami):
Gehört die (angehangene) Einsatzinformation tatsächlich zum AV? Oder ist es vielmehr, wie so oft, die Info für die geplanten Einsatzzeiten/Schichtplan/Dienstplan bei Entleiher...? Die sollte dem Leiharbeiter ja bekannt sein, bevor er zum Kunden geht.


Es steht da, "Einsatz-Information", sie wurde aber mit dem Arbeitsvertrag ausgehändigt und an dem Arbeitsvertrag mit festgetackert.
Außerdem steht ja in der Information in der gleichen Tabelle wo auch der Gehaltszuschlag steht "weitere Vereinbarungen: Es wird ab dem ersten Arbeitstag ein Equal Pay Lohn in Höhe von 17,17€/Std. gezahlt, sowie ein Anspruch auf Erholungsurlaub in Höhe von 30Tagen/ Jahr während des Einsatzes gewährt. "

Danke für die Beiträge zur fiktiven Diskussion.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36966 Beiträge, 6226x hilfreich)

O.K. Wortlaut (Gehalt)---Das ist Gehalt+Urlaub, mehr nicht.
Da die Info an den Arbeitsvertrag getackert wurde, dürfte sie Bestandteil des AV sein.
equal pay von 17,17€ brutto/Std. ist dir klar?

Ganz oben hast du zuerst vielmehr erwähnt...WO steht denn die irwAz, der Branchenzuschlag, der Zuschuss zum Tariflohn, wöchentliche Arbeitszeit ...?

Zitat (von Isaac123):
Nun ist aber im regulären Arbeitsvertrag eine wöchentliche Stundenanzahl von -5 Stunde geregelt.
Kannst du dazu doch mal den Wortlaut herschreiben?

Nach MTV BAP sind es 35 Wochenstunden, aber dieser Entleihbetrieb hat eine irwAz von 38 Wochenstunden. Die ZAF kann also auf 38 anpassen, denn der Leiharbeiter arbeitet so wie die festen AN.
Mehrarbeitsstunden gehen aufs AZKonto.

Wenn es dir mit dem Wortlaut so schwer fällt, weiß ich nicht weiter.
Arbeitet der fiktive Leiharbeiter denn schon beim fiktiven Entleih-Betrieb?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Isaac123
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Kannst du dazu doch mal den Wortlaut herschreiben?


Darauf habe ich bereits geantwortet:
Zitat (von Isaac123):
Als individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit werden im Sinne von Parag. 2 MTV BAP 151,67 Stunden vereinbart, daraus ergibt sich eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 35,00 Stunden. "





Der fiktive Arbeitnehmer hat bereits dort gearbeitet und wurde bereits wieder entlassen.
Zitat (von Anami):
Mehrarbeitsstunden gehen aufs AZKonto.
Zitat (von Anami):
Mehrarbeitsstunden gehen aufs AZKonto.


Ist das im MTV BAP geregelt? Wieso sollten die auf das Arbeitszeitkonto gehen, wenn meine reguläre Arbeitszeit vom Kundenbetrieb bestimmt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36966 Beiträge, 6226x hilfreich)

Nun ist aber im regulären Arbeitsvertrag eine wöchentliche Stundenanzahl von -5 Stunde geregelt. DAS steht also nicht im AV. Alles klar. Dann gibts auch keinen Wortlaut.
Deine AZ lt. AV sind 35 WoStd.

Zitat (von Isaac123):
Wieso sollten die auf das Arbeitszeitkonto gehen, wenn meine reguläre Arbeitszeit vom Kundenbetrieb bestimmt wird.
Wo steht denn das? Du hast einen Vertrag mit der ZAF, nur mit der ZAF.
Dein AG=ZAF hat dir gesagt, wie das mit den Plusstunden und dem AZKonto ist.
Hat deine ZAF mit dir (und wenn ja, wo) schriftlich abweichend vereinbart, dass deine irwAz dort 38 WoStd. sei?

Zitat (von Isaac123):
Wäre das rechtens?
Am besten stellst du deine Fragen mal einem Anwalt...der will dann den kompletten Vertrag sehen... und die Abrechnung... und sagt dir, ob das korrekt war oder nicht.

Signatur:

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