Fristlose Kündigung während Probezeit und Krankheit Besonderheit im AV

16. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Dan95er
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung während Probezeit und Krankheit Besonderheit im AV

Guten Morgen zusammen!
Ich hoffe ich finde hier etwas Hilfe....

Folgende Situation:

Ich habe ein neues Arbeitsverhältnis zum 01.09.2021 begonnen. Leider kam es nach der ersten erfolgreichen Woche dazu, dass mich eine Erkrankung daran hinderte meiner Tätigkeit nachzugehen bzw. meine Arbeitsstelle aufzusuchen. Ich wurde dann ab 06.09 vorerst eine Woche lang krankgeschrieben und nach Ablauf dieser Woche nun nochmal 3 Wochen (Folgebescheinigung).
Krankmeldungen wurden pünktlich - wie im AV geregelt - am 1. Tag vorgelegt, bzw per Mail verschick (auch per Brief in den Postkasten der Firma). Auch wurde der AG immer frühzeitig vor Arbeitsbeginn nachweislich per Mail benachrichtigt, dass ich aufgrund der Krankheit nicht erscheinen kann und einen Arzt aufsuchen werde.

Am Tag der 2. Krankschreibung bzw. Folgebescheinigung habe ich eine Mail vom Chef bekommen, wo er um ein Telefongespräch mit mir bat. Da ich 1. solche Telefonate im Krankenstand als unangenehm teilweise auch als unangemessen empfinde und auch durch die Belastung meiner Krankheit nicht wirklich im Stande dazu war, habe ich Ihm angeboten, dass er mir sein Anliegen auch per Email mitteilen kann, da ich für ein Telefongespräch nicht in der Lage wäre.

Soweit so gut.
Meines Wissens nach gibt es nur sehr wenige Ausnahmefälle in denen der AG den Grund der Erkrankung erfahren darf/muss?
Falls ja, spielt es eine Rolle, dass mein AG weiß, dass ich in einem längeren Zeitraum vor dem Arbeitsverhältnis auf Reha war?
Zudem hat meine Erkrankung auch keinen Bezug zur Krankheit, wegen welcher ich mich auf Reha befand.

In einer ersten Mail von Ihm bittet er mich um die Mitteilung des Grundes der "Dienstverhinderung" - Ich habe ganz schlicht geantwortet, dass ich aufgrund meiner "Erkrankung" eben verhindert bzw. Arbeitsunfähig bin.

Locker gelassen hat er damit aber nicht, darauf hin hat er nochmals eine Mail geschrieben und mich auf §12 (1) im AV hingewiesen, welcher da lautet:

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber jede Dienstverhinderung und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Auf Verlangen sind die Gründe der Dienstverhinderung mitzuteilen.

- §12 besteht aus 3 Absätzen, zum Verständnis noch die anderen beiden, die sich eher auf die AU eines ANs beziehen als der 1. Absatz

(2) Jede Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer ab dem ersten Tag durch ärztliche Arbeits-unfähigkeitsbescheinigung nachzuweisen; dasselbe gilt für Folgebescheinigungen.

(3) Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit erhält der Arbeitnehmer Entgeltfortzahlung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Hier ist ja explizit von der AU die Rede und nicht wie in (1) die Dienstverhinderung?

-> auf die Mail des Chefs habe ich dann auch nicht mehr geantwortet...

Als ich heute in den BK geschaut habe, fand ich die fristlose Kündigung (vom 15.09) im Briefkasten vor.
Kündigungsgrund ist keiner angegeben, diesen müsste ich wahrscheinlich erst erfragen?

Sieht jemand einen vertretbaren, rechtlich zulässigen Grund für die fristlose Kündigung?

Kündigungsschreiben ist formal richtig und ich erkenne auch keinen Fehler....

Hilfsweise wird mir zum nächstmöglichen Termin gekündigt (und darauf möchte ich auch bestehen), denn die Kündigungsfrist ist laut §13 des AVs auch ungewöhnlich lange für die Probezeit.

(1) Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

Wie soll ich mich nun verhalten? Rechtschutzversicherung habe ich nicht und Geld für einen Anwalt leider auch nicht...

Auch aufgrund des §14 des AVs habe ich ein wenig bedenken ob das auch auf dem außergerichtlichen Weg laufen würde?!

§ 14 Ausschlussfristen (1) Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeits-verhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht werden. (2) Lehnt die Gegenseite den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wo-chen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.

Würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen!




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18798 Beiträge, 6880x hilfreich)

Immer wieder diese Romane .... lästig, mühsam zu lesen.

Für eine 'Fristlose' erkenne ich keinen Grund. Du solltest unbedingt dagegen klagen, damit wenigstens die fristlose Kündigung in eine fristgerechte umgewandelt wird. Fürs Arbeitsgericht brauchst du keinen RA, auch keinen Rechtsschutz - das kostet nicht viel. Für die Klage hast du genau 3 Wochen Zeit seit Zugang der Kündigung.

Übrigens: in den ersten 4 Wochen einer Beschäftigung gibt es keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dan95er
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider musste ich das ganze so ausführlich darstellen, damit auch nichts übersehen wird. Wie siehst du das denn mit der Nachfrage des AG wegen dem Grund der Erkrankung und dem 12 (1) im AV ?

Soll ich dem AG vorher noch nach dem Grund der Kündigung fragen ? Oder ihn sofort über die Kündigungsschutzklage informieren?

Das Maximum was mir zusteht ist ja dann noch ein Monat Lohnfortzahlung - nicht mehr und nicht weniger?

In den ersten 4 Wochen krank, zahlt die KK, das weiß ich, diese hat auch schon die AUs bekommen. Wenn die Kündigung fristgerecht ausgesprochen worden wäre also zum 31.10 - dann hätte der AG für den Oktober noch aufkommen müssen. Soweit so gut. Ich nehme an, dass ich auch trotz der fristlosen Kündigung über den Zeitraum der Krankschreibung KG erhalte (KK wird noch informiert). Aber wie verhält sich das ganze wenn ich im Oktober KG bekomme, die Kündigung dann laut Arbeitsgericht als unwirksam befunden wird und somit mein AG für den Oktober auch noch aufkommen müsste ? Werde ja wohl kaum Krankengeld + Lohn bekommen oder ?

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12016 Beiträge, 4431x hilfreich)

Zitat (von Dan95er):
Soll ich dem AG vorher noch nach dem Grund der Kündigung fragen ?


Den braucht es in der Probezeit nicht, also brauchst Du auch nicht fragen.

Zitat (von Dan95er):
Oder ihn sofort über die Kündigungsschutzklage informieren?


Du kannst nachfragen, ob er aus der fristlosen Kündigung eigenständig eine Fristgerechte macht, könnte den Gang zum Arbeitsgericht sparen.
Informieren brauchst Du ihn nicht, der bekommt bei einer Kündigungsschutzklage ziemlich schnell Post vom Gericht.

Zitat (von blaubär+):
- das kostet nicht viel.


In dem Fall hier müsste es sogar kostenlos für Dan95er sein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18798 Beiträge, 6880x hilfreich)

Du bekommst im ersten Monat kein Geld vom AG für die Zeit der Erkrankung. Nur für die paar Tage, die du gearbeitet hast.

Den AG geht die Diagnose nichts an.

/// Soll ich dem AG vorher noch nach dem Grund der Kündigung fragen ? Oder ihn sofort über die Kündigungsschutzklage informieren?

Nein! Die Zeiten für Small Talk sind vorbei - Nix mit Fragen, nix mit Informieren - tun!
Im Moment steht die fristlose Kündigung ganz oben. Das heißt: du bekommst vom AG nichts und schon gar keine Lohnfortzahlung. Das wird sich erst ändern, wenn die Fristlose vom Tisch ist. Dann könnte eine Entgeltfortzahlung sogar noch über die Kündigungsfrist hinaus laufen, weil die Kündigung augenscheinlich mit deiner Krankmeldung verbunden ist.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von Dan95er):
Auf Verlangen sind die Gründe der Dienstverhinderung mitzuteilen.

Das hat man ja nun schon durch die Vorlage der AU gemacht ...



Zitat (von Dan95er):
Auch aufgrund des §14 des AVs habe ich ein wenig bedenken ob das auch auf dem außergerichtlichen Weg laufen würde?!

Abgesehen davon das §14 des AVs nichtig ist, was will man denn da noch außergerichtlich machen?



Zitat (von Dan95er):
Soll ich dem AG vorher noch nach dem Grund der Kündigung fragen ?

Nö.



Zitat (von Dan95er):
Oder ihn sofort über die Kündigungsschutzklage informieren?

Das macht das Gericht schon für Dich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37001 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von Dan95er):
In einer ersten Mail von Ihm bittet er mich um die Mitteilung des Grundes der "Dienstverhinderung"
Ob du irgendwas wegen dieser Mail retten kannst--- ich bezweifle das. Der AG kennt vermutlich den Arbeitsvertrag.

Denkbar wäre: Je nach Art der Erkrankung und Wissen um die vorherige Reha könnte der AG sich vorbehalten, dir im Betrieb eine andere Stelle anzubieten, die dich gesundheitlich nicht bereits nach 1 Woche schon ausknockt.
Der AG weiß aber nicht, ob das so ist, weil du den Grund nicht nennst.
Zitat (von Dan95er):
Auf Verlangen sind die Gründe der Dienstverhinderung mitzuteilen.
Es sei denn, der Passus wäre ungültig.
Hast/hattest du denn ein Dienstverhältnis?

Zitat (von Dan95er):
Soll ich dem AG vorher noch nach dem Grund der Kündigung fragen ?
Probezeitkündigungen gehen ohne Begründung durch. Der AG wird und braucht dir nicht antworten.
Zitat (von Dan95er):
Oder ihn sofort über die Kündigungsschutzklage informieren?
Dafür gibt es keinen Grund. Du hast max. 3 Wochen Zeit für die Klageerhebung. Denk nochmal gründlich nach...

Zitat (von Dan95er):
Aber wie verhält sich das ganze
Das wirst du erfahren, wenn du trotzdem klagst...
Zitat (von Dan95er):
Das Maximum was mir zusteht ist ja dann noch ein Monat Lohnfortzahlung - nicht mehr und nicht weniger?
Wie kommst du zu dieser Annahme?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5786 Beiträge, 2552x hilfreich)

Was erwartest du denn eigentlich?

Deiner Darstellung nach hast du dem AG ja noch nicht einmal mitgeteilt, wie lange du voraussichtlich Arbeitsunfähig bist.

Aus rein wirtschaftlicher Sicht bleibt dem AG ja überhaupt nichts anderes übrig, als sich umgehend von dir zu trennen, weil er absolut nicht mit dir planen kann.

Eine Antwort a la "hab mir das Bein gebrochen, könnte 10 - 12 Wochen dauern, bis ich wieder arbeiten kann" ist da ggfls. sehr viel hilfreicher.

Natürlich musst du den Grund nicht mitteilen. Die voraussichtliche Dauer aber schon. Und da du dem anscheinend nicht nachgekommen bist, ist auch die fristlose Kündigung nicht vollkommen unbegründet (wenngleich ich auch gute Chancen sehe, dass das das Arbeitsgericht nicht mitmacht).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Deiner Darstellung nach hast du dem AG ja noch nicht einmal mitgeteilt, wie lange du voraussichtlich Arbeitsunfähig bist.

Doch, das steht sehr exakt auf der AU - lesen und verstehen muss der AG selber ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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