Hallo zusammen,
Wie werden die Krankheitstage nach einem Wochenende normalerweise gezählt? Sind hier Sa und So zu berücksichtigen, wie bei Krankheit
vorm Wochenende, oder nicht?
Vielen Dank im Vorraus!
Krank nach dem Wochenende
Das kommt drauf an, ob der AN auch am Wochenende arbeitet.ZitatWie werden die Krankheitstage nach einem Wochenende normalerweise gezählt? :
Der Arzt schreibt die Arbeitsunfähigkeit dann entspr. auch übers Wochenende, also Sa und So.
ZitatWie werden die Krankheitstage nach einem Wochenende normalerweise gezählt? Sind hier Sa und So zu berücksichtigen, wie bei Krankheit vorm Wochenende, oder nicht? :
Nö, da sind Sa und So denknotwendigerweise nicht zu berücksichtigen, da Sa und So in der Regel das "Wochenende" sind.
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Mir ist der Zweck der Frage nicht ganz klar, ich sage es mal so: Wenn Sie sich Freitag mündlich krank gemeldet haben, dann ist Montag der 4. Tag nach der Krankmeldung und Sie müssen dann eine AU vom Arzt besorgen, sollten Sie weiter krank sein.
Altona01, danke, aber ich meine echt jetzt zb nur Montag und Dienstag krank bin, brauche ich dann eine AU?
Vorausgesetzt, dass Samstag und Sonntag arbeitsfrei ist, sich Deine Arbeitsunfähigkeit von Samstag bis Dienstag erstreckt und in Deinem Arbeitsvertrag nicht geregelt ist, dass Du Deine Arbeitsunfähigkeit bereits am zweiten Tage der Arbeitsunfähigkeit oder früher nachzuweisen hast, musst Du keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
Zitataber ich meine echt jetzt zb nur Montag und Dienstag krank bin, brauche ich dann eine AU? :
Das dürfte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen liest, was dort zu dem Thema steht. Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Zitat:Zitataber ich meine echt jetzt zb nur Montag und Dienstag krank bin, brauche ich dann eine AU? :
Das dürfte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen liest, was dort zu dem Thema steht. Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Arbeitstage sind regulär Montag bis Freitag, im Arbeitsvertrag steht nichts extra zu dem Thema, also gelten meiner Meinung nach die Regeln des Entgeltfortzahlungsgesetz. Demnach zählen ja Kalender- und nicht Arbeitstage.
Wenn ich Freitag bis Montag krank bin, ist das ja alles sehr schlüssig. Da geht man von einer durchgänigen Erkrankung aus. Wenn ich aber erst am Montag fehle, ist ja die große Frage, darf der Arbeitgeber davon ausgehen, dass ich bereits seit Samstag , egal ob die Krankheit Samstag, Sonntag oder echt erst am Montag aufgetreten ist, krank bin und somit ab Dienstag eine AU fordern? Oder zählt hier dann wirklich der echte erste Tag der Krankheit?
Sowas gibts doch gar nicht. Es gibt die AU-Bescheinigung. Die stellt der behandelnde Arzt aus. Dort steht das Datum des Beginns. Und voraussichtliche Dauer.ZitatOder zählt hier dann wirklich der echte erste Tag der Krankheit? :
Die große Frage ist: Wann musst du deinem AG denn eine AU-Bescheinigung spätestens vorlegen?
Ich vermute, es geht darum, ob überhaupt eine ärztliche AU abgegeben werden muss.ZitatSowas gibts doch gar nicht. Es gibt die AU-Bescheinigung. Die stellt der behandelnde Arzt aus. :
Wenn Sie üblicherweise erst am 4. Tag eine AU vorlegen müssen und sich Montag krankmelden, dann ist Montag der 1. Tag. Keine AU nötig bis einschließlichMittwoch.
Wovon der AG ausgeht, spielt keine Rolle.
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