Krank nach dem Wochenende

5. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
friedaX
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Krank nach dem Wochenende

Hallo zusammen,

Wie werden die Krankheitstage nach einem Wochenende normalerweise gezählt? Sind hier Sa und So zu berücksichtigen, wie bei Krankheit vorm Wochenende, oder nicht?

Vielen Dank im Vorraus!




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37023 Beiträge, 6228x hilfreich)

Zitat (von friedaX):
Wie werden die Krankheitstage nach einem Wochenende normalerweise gezählt?
Das kommt drauf an, ob der AN auch am Wochenende arbeitet.
Der Arzt schreibt die Arbeitsunfähigkeit dann entspr. auch übers Wochenende, also Sa und So.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von friedaX):
Wie werden die Krankheitstage nach einem Wochenende normalerweise gezählt? Sind hier Sa und So zu berücksichtigen, wie bei Krankheit vorm Wochenende, oder nicht?

Nö, da sind Sa und So denknotwendigerweise nicht zu berücksichtigen, da Sa und So in der Regel das "Wochenende" sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8088x hilfreich)

Mir ist der Zweck der Frage nicht ganz klar, ich sage es mal so: Wenn Sie sich Freitag mündlich krank gemeldet haben, dann ist Montag der 4. Tag nach der Krankmeldung und Sie müssen dann eine AU vom Arzt besorgen, sollten Sie weiter krank sein.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
friedaX
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Altona01, danke, aber ich meine echt jetzt zb nur Montag und Dienstag krank bin, brauche ich dann eine AU?

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#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 512x hilfreich)

Vorausgesetzt, dass Samstag und Sonntag arbeitsfrei ist, sich Deine Arbeitsunfähigkeit von Samstag bis Dienstag erstreckt und in Deinem Arbeitsvertrag nicht geregelt ist, dass Du Deine Arbeitsunfähigkeit bereits am zweiten Tage der Arbeitsunfähigkeit oder früher nachzuweisen hast, musst Du keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von friedaX):
aber ich meine echt jetzt zb nur Montag und Dienstag krank bin, brauche ich dann eine AU?

Das dürfte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen liest, was dort zu dem Thema steht. Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
friedaX
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von friedaX):
aber ich meine echt jetzt zb nur Montag und Dienstag krank bin, brauche ich dann eine AU?

Das dürfte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen liest, was dort zu dem Thema steht. Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.


Arbeitstage sind regulär Montag bis Freitag, im Arbeitsvertrag steht nichts extra zu dem Thema, also gelten meiner Meinung nach die Regeln des Entgeltfortzahlungsgesetz. Demnach zählen ja Kalender- und nicht Arbeitstage.
Wenn ich Freitag bis Montag krank bin, ist das ja alles sehr schlüssig. Da geht man von einer durchgänigen Erkrankung aus. Wenn ich aber erst am Montag fehle, ist ja die große Frage, darf der Arbeitgeber davon ausgehen, dass ich bereits seit Samstag , egal ob die Krankheit Samstag, Sonntag oder echt erst am Montag aufgetreten ist, krank bin und somit ab Dienstag eine AU fordern? Oder zählt hier dann wirklich der echte erste Tag der Krankheit?

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37023 Beiträge, 6228x hilfreich)

Zitat (von friedaX):
Oder zählt hier dann wirklich der echte erste Tag der Krankheit?
Sowas gibts doch gar nicht. Es gibt die AU-Bescheinigung. Die stellt der behandelnde Arzt aus. Dort steht das Datum des Beginns. Und voraussichtliche Dauer.

Die große Frage ist: Wann musst du deinem AG denn eine AU-Bescheinigung spätestens vorlegen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17832 Beiträge, 6024x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Sowas gibts doch gar nicht. Es gibt die AU-Bescheinigung. Die stellt der behandelnde Arzt aus.
Ich vermute, es geht darum, ob überhaupt eine ärztliche AU abgegeben werden muss.

Signatur:

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8088x hilfreich)

Wenn Sie üblicherweise erst am 4. Tag eine AU vorlegen müssen und sich Montag krankmelden, dann ist Montag der 1. Tag. Keine AU nötig bis einschließlichMittwoch.
Wovon der AG ausgeht, spielt keine Rolle.

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Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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