Kündigung , gut gefüllte Kaffeekasse

23. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.05.2023 13:45:23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung , gut gefüllte Kaffeekasse

Bin seid 4 Wochen krankgeschrieben, Sehnenscheidenentzündung. Zum 30.6. eine ordentliche Kündigung erhalten.
Jetzt geht es mir noch um die gut gefüllte Kaffeekasse im Optikerladen. Kunden sind immer sehr spendabel.

Steht mir noch Anteil Mäßig was zu?
Wenn ich mich erinnere waren so ca. 500€ gesamt darin.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 193x hilfreich)

Gibt es irgendwelche Regelungen, wie in der Vergangenheit das Geld verteilt wurde?

-- Editiert von User am 23. Mai 2023 16:52

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#2
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 193x hilfreich)

X

-- Editiert von User am 23. Mai 2023 16:53

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33892 Beiträge, 5857x hilfreich)

Zitat (von Tanja 72123):
Steht mir noch Anteil Mäßig was zu? Wenn ich mich erinnere waren so ca. 500€ gesamt darin.
Vielleicht, oder auch nicht.
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag oder einer entspr. Vereinbarung mit dem AG dazu ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
guest-12325.05.2023 13:45:23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ab und an wurde aufgeteilt.

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#5
 Von 
guest-12325.05.2023 13:45:23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Arbeitsvertrag steht nix.
Wenn die Kaffeekasse im Laden voll ist, dann wurde gelehrt und in den Tresor gelegt.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33892 Beiträge, 5857x hilfreich)

Zitat (von Tanja 72123):
dann wurde gelehrt und in den Tresor gelegt.
Dann sind ja vermutlich alle Mitarbeiter darüber belehrt und in Kenntnis gesetzt worden. Dann häuft sich das Trinkgeld eben im Tresor an. Warum nicht?

Wie wurde das denn früher gemacht? Wann wurde der Tresor mal geleert und das Geld verteilt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
guest-12325.05.2023 13:45:23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das letzte Mal wurde gelehrt als die eine Mitarbeiterin in Mutterschutz gegangen ist.
Das war letztes Jahr Januar.
Meine ( noch) Chefin macht das immer.

Ich hätte ja schon Anteil mäßig was davon.
Sollte ich meine Chefin mal anschreiben oder sollen die glücklich werden mit der Kohle

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Zitat (von Tanja 72123):
Zum 30.6. eine ordentliche Kündigung erhalten.
Und? Gegen die Kündigung vorgegangen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.05.2023 13:45:23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, bin nicht gegen die Kündigung vorgegangen.
Bringt doch eh nix

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33892 Beiträge, 5857x hilfreich)

Zitat (von Tanja 72123):
Sollte ich meine Chefin mal anschreiben
Das kannst du gern tun, denn das ist ja nicht unzulässig. Melde dich mal, wenn sie dir geantwortet hat...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17961 Beiträge, 6611x hilfreich)

Zitat (von Tanja 72123):
Das letzte Mal wurde gelehrt als die eine Mitarbeiterin in Mutterschutz gegangen ist.

Nun - dann wäre dein Abschied doch auch eine Gelegenheit, den Pott aufzuteilen. Das kannst du ja gerne anregen ...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123873 Beiträge, 40292x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Nun - dann wäre dein Abschied doch auch eine Gelegenheit, den Pott aufzuteilen. Das kannst du ja gerne anregen ...

Sehe ich auch so, nächster Aufteilungszeitpunkt 30.06.2023 12 Uhr mittags ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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