Bin seid 4 Wochen krankgeschrieben, Sehnenscheidenentzündung. Zum 30.6. eine ordentliche Kündigung erhalten.
Jetzt geht es mir noch um die gut gefüllte Kaffeekasse im Optikerladen. Kunden sind immer sehr spendabel.
Steht mir noch Anteil Mäßig was zu?
Wenn ich mich erinnere waren so ca. 500€ gesamt darin.
Kündigung , gut gefüllte Kaffeekasse
23. Mai 2023
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Frage vom 23. Mai 2023 | 16:28
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung , gut gefüllte Kaffeekasse
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#1
Antwort vom 23. Mai 2023 | 16:49
Von
Status: Praktikant (589 Beiträge, 193x hilfreich)
Gibt es irgendwelche Regelungen, wie in der Vergangenheit das Geld verteilt wurde?
-- Editiert von User am 23. Mai 2023 16:52
#2
Antwort vom 23. Mai 2023 | 16:49
Von
Status: Praktikant (589 Beiträge, 193x hilfreich)
X
-- Editiert von User am 23. Mai 2023 16:53
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#3
Antwort vom 23. Mai 2023 | 16:50
Von
Status: Unbeschreiblich (33892 Beiträge, 5857x hilfreich)
Vielleicht, oder auch nicht.ZitatSteht mir noch Anteil Mäßig was zu? Wenn ich mich erinnere waren so ca. 500€ gesamt darin. :
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag oder einer entspr. Vereinbarung mit dem AG dazu ?
#4
Antwort vom 23. Mai 2023 | 16:59
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ab und an wurde aufgeteilt.
#5
Antwort vom 23. Mai 2023 | 17:02
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Im Arbeitsvertrag steht nix.
Wenn die Kaffeekasse im Laden voll ist, dann wurde gelehrt und in den Tresor gelegt.
#6
Antwort vom 23. Mai 2023 | 17:10
Von
Status: Unbeschreiblich (33892 Beiträge, 5857x hilfreich)
Dann sind ja vermutlich alle Mitarbeiter darüber belehrt und in Kenntnis gesetzt worden. Dann häuft sich das Trinkgeld eben im Tresor an. Warum nicht?Zitatdann wurde gelehrt und in den Tresor gelegt. :
Wie wurde das denn früher gemacht? Wann wurde der Tresor mal geleert und das Geld verteilt?
#7
Antwort vom 23. Mai 2023 | 17:17
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Das letzte Mal wurde gelehrt als die eine Mitarbeiterin in Mutterschutz gegangen ist.
Das war letztes Jahr Januar.
Meine ( noch) Chefin macht das immer.
Ich hätte ja schon Anteil mäßig was davon.
Sollte ich meine Chefin mal anschreiben oder sollen die glücklich werden mit der Kohle
#8
Antwort vom 23. Mai 2023 | 17:45
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 931x hilfreich)
Und? Gegen die Kündigung vorgegangen?ZitatZum 30.6. eine ordentliche Kündigung erhalten. :
#9
Antwort vom 23. Mai 2023 | 17:57
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein, bin nicht gegen die Kündigung vorgegangen.
Bringt doch eh nix
#10
Antwort vom 23. Mai 2023 | 18:02
Von
Status: Unbeschreiblich (33892 Beiträge, 5857x hilfreich)
Das kannst du gern tun, denn das ist ja nicht unzulässig. Melde dich mal, wenn sie dir geantwortet hat...ZitatSollte ich meine Chefin mal anschreiben :
#11
Antwort vom 23. Mai 2023 | 19:29
Von
Status: Weiser (17961 Beiträge, 6611x hilfreich)
ZitatDas letzte Mal wurde gelehrt als die eine Mitarbeiterin in Mutterschutz gegangen ist. :
Nun - dann wäre dein Abschied doch auch eine Gelegenheit, den Pott aufzuteilen. Das kannst du ja gerne anregen ...
#12
Antwort vom 23. Mai 2023 | 21:16
Von
Status: Unbeschreiblich (123873 Beiträge, 40292x hilfreich)
ZitatNun - dann wäre dein Abschied doch auch eine Gelegenheit, den Pott aufzuteilen. Das kannst du ja gerne anregen ... :
Sehe ich auch so, nächster Aufteilungszeitpunkt 30.06.2023 12 Uhr mittags ...
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