Leibesvisitation !!

17. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Thomas Dornbusch
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Leibesvisitation !!

wer darf am Arbeitsplatz eine Leibesvisitation durchführen ?
" dem Arbeitgeber wurde der Diebstahl eines Handy "s gemeldet -
Die gesamte Abteilung ca 60 Pers mußten die Arbeit niederlegen und wurden Durchsucht - ohne Polizei - ohne Betriebsrat -
zum Feierabend wurde einfach ein Mitarbeiter in den Stand eines Betriebratsmitgliedes erhoben um eine Taschenkontrolle durchzufuhren.
Dachte eigentlich diese Rechtsbeugung und Amtsanmassung hätten wir vor etwas mehr als 60 Jahren beendet.
Was kann man machen ?!!

-- Editiert von Thomas Dornbusch am 17.03.2008 08:35:57




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2936x hilfreich)

Tja, nun ist das Kind ja in den Brunnen gefallen. Ich hätte mich schlichtweg geweigert, mich durchsuchen zu lassen.
Leibesvisitationen und Taschenkontrollen darf nur die Polizei durchführen.
Taschenkontrollen können unter Umständen durch eine ordnungsgemässe Betriebsvereinbarung vereinbart sein.
Der Betriebsrat wird von den Arbeitnehmer gewählt und nicht vom Chef bestimmt.

War das der erste Vorfall oder kommt soetwas öfters vor, würde ich mich nach einer anderen Arbeitsstelle umsehen.

PS: Andererseits, vielleicht war das Betriebsklima immer sehr gut, und der Chef war jetzt nur entsetzt, dass so etwas auch bei ihm vorkommt?

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#2
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1146x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Frank L
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 35x hilfreich)

@Thomas
Sorry, ohne dir zu nahe treten zu wollen könnte man meinen du hast das Handy einstecken gehabt....
Gerade bei so etwas sollte es doch im Interesse aller liegen dass das Handy gefunden wird, und da wird man eine Kontrolle sicher auch mal überleben.
Man kann es auch anders drehen, was wenn es dein Handy gewesen wäre - da würdest du vielleicht anders über die Kontrolle denken.

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#4
 Von 
George2306
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 154x hilfreich)

Und, kam das Handy dann wenigstens wieder zum Vorschein?

Man hätte ja auch mal die Handy-Nr. anwählen und horchen können, wo es klingelt. So wurden schon manche Handys wieder gefunden.


-- Editiert von george2306 am 17.03.2008 13:21:47

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2012x hilfreich)

@ fank l
... die leibesvisitation plus taschenkontrolle halte ich nun doch für eine deftige angelegenheit, für vollkommen überzogen. dein argument liegt doch sehr auf der linie von schily 'wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu fürchten'.

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#6
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Taschenkontrollen können unter Umständen durch eine ordnungsgemässe Betriebsvereinbarung vereinbart sein.

Eher kaum.

Das ganze war offensichtlich rechtswidrig.

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#7
 Von 
Frank L
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 35x hilfreich)

Es ist schon richtig dass die Kontrolle vielleicht nicht OK war, aber es kommt immer auch auf die genauen Umstände in der Firma an ob man damit leben kann oder nicht. Wie sagt man manchmal so schön: Der Zweck heiligt die Mittel...

Und wenn ich mir ein tolles Handy für 500,- € kaufe und es wird in der Firma geklaut und durch eine (wenn auch nicht zulässige) Kontrolle wiedergefunden wird wäre mir in diesem Moment der rechtliche Aspekt sch... egal, ich wäre einfach froh mein Handy wieder zurück zu haben. Und aus dieser Überlegung heraus hätte ich auch kein Problem damit selber kontrolliert zu werden.

OK, man kann sich jetzt auch tagelang hinstellen und rumjammern dass jemand die eigene Tasche kontrolliert hat, oder auch zum Anwalt rennen - und was soll das dann bringen???

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#8
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1146x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Taschenkontrollen werden ständig durch Betriebsvereinbarungen geregelt. Sei es nach dem Zufallsprinzip oder auch lückenlos.

Deren wirksamkeit sehr fragwürdig ist, weil diese in das Persönlichkeitsrecht des AN eingreift und eine Regelungssprerre des § 87 BverfG durch Art 2 GG vorliegen dürfte.

Man kann doch auch nicht regeln wie der An sein Geld verwendet oder ob er in einen Puff geht oder nicht.

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#10
 Von 
Vollprofi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

In einer Betriebsvereinbarung kann viel stehen. Das darin geschriebene muss halt dem Gesetz entsprechen.
Von einem Lackaffe des Betriebes jedenfalls braucht man sich nicht befummeln lassen.
MA können damit einverstanden sein, sich von einem "neutralen" Werkschutzmitarbeiter, Sicherheitsdienst oder dgl. kontrollieren zu lassen.
Ist man auch damit nicht einverstanden, muss man warten, bis die Polizei da ist.
War man unschuldig, kann man den Betrieb vielfältig verklagen (Demütigung, Blosstellung in der Öffentlichkeit, Schadensersatz usw.).
(U. U. konnte man z. B. einen wichtigen Arzttermin, Kauftermin eines einmaligen Angebotes nicht nachkommen.)
Sowas macht man aber gegen Kaufläden, nicht jedoch gegen den eigenen AG.
Dann wäre man nämlich sofort auf der Abschussliste.

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#11
 Von 
Thomas Dornbusch
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die vielen Beiträge,
Viele fragen sich zu recht ob ich evt. das Handy genommen habe - N E I N - und ich habe mich ja ohne jeden Einwand der Kontrolle gestellt - aber setzt das auch ein Einverständniss vorraus ?- aber um das Betriebsklima hier im Einzelnen zu Beschreiben würde den Rahmen sprengen - Wir gehören keinem Verband an, es gibt keinen Gewerkschaftlichen Flächentarifvertrag, der Bertriebsrat ist ein Kasperltheater, selber stehe schon lange auf der Abschussliste - ebend weil ich immer wieder derartige Aktionen verurteile,Mitarbeiter bekommen geleistete Stunden nicht angerechnet, vereinbartre Urlaubsabsprachen " Schriftlich " werden nicht eingehalten.Persönlich habe ich zu meiner Schande, einige Jahre mir diesen Leuten zusammen gearbeitet ( vom Saulus zum Paulus )bei den Scienetologen nennt man das Dressur Padagogik.

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#12
 Von 
Vollprofi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist nix Neues. Mein ehem. Betrieb im Hohenlohischen (mehrere Tsd. MA) ist die Definition für "Gehirnwäsche".

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