Habe im Juni am ersten Arbeitstag bei der neuen Firma einen schweren Arbeitsunfall
gehabt.(Arbeitsvertrag war noch nicht abgeschlossen),Krank bis Oktober,wurde jetzt
gekündigt,Die ersten 4 Wochen gab es Verletztengeld,nach fiktiver Berechnung des AG,dieser Lohn war aber ca 700 € brutto geringer als vereinbart.
Aber es gab auch für den einen Arbeitstag eine Abrechnung ´,der Tag hochgerechnet auf den Monat ergibt ungefähr den vereinbarten Betrag,
Da ich keine Rechtschutzversicherung habe will ich die Fa,verklagen wegen der Kündigungsfrist.(ohne Anwalt)
welchen Lohn kann ich fordern geht auch um Resturlaub,
Den aus der Verletztengeldberechnung oder den für den einen Tag.
Lohn
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn du einen Arbeitstag hattest, war auch bereits ein Arbeitsvertrag abgeschlossen.
quote:
dieser Lohn war aber ca 700 € brutto geringer als vereinbart.
Da du laut eigener Aussage keinen Arbeitsvertrag hattest, wie kommst du dann auf die Lohnhöhe?
quote:
verklagen wegen der Kündigungsfrist
Wann wurde die Kündigung zugestellt?
Zu welchem Datum wurde gekündigt?
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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--- editiert vom Admin
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Und wieder, bitte lesen vor Antworten auf unsinnige Beiträge:
Der Troll (wikipedia)
"Der Begriff Troll wird in der Netzkultur für eine Person verwendet, die mit ihren Beiträgen in Diskussionen oder Foren unter Umständen stark provoziert. Mutmaßliches Ziel des Trolls ist das Stören der ursprünglich an einem Sachthema orientierten Kommunikation und das Erlangen von Aufmerksamkeit."
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--- editiert vom Admin
Müllverbrennungsanlagen, die so eine Gesprächskultur pflegen, wie:
"bübchen, da bin ich schon lange raus, nur hast du meine frage nicht beantwortet!
weißt du eigentlich, was mein nick bedeutet, du kleiner pimmann?! geh weiter spielen und beschäftige dich mit dingen, die altersgerecht sind, also im sandkasten spielen, rad fahren, etc."
und, zu einer anderen Frage:
"vielleicht siehst du so geil aus, dass die einfach immer wieder angebote für dich haben?"
verfolgen offensichtlich andere Interessen, als sich inhaltlich auseinanderzusetzen. Troll passt schon
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--- editiert vom Admin
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@ hamburgerin
Das schöne ist ja, dass unsere kleine Müllverbrennungsanlage sich selbst entsorgen wird.
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"gruß azrael"
An alle TROLLS und Schreiber die hier etwas geistig minderbemittelt sind!!
Ich habe am ersten Arbeitstag um 5h30 angefangen und bin gegen 19h45 bei der
Ladungssicherung von der Leiter gestürzt und habe mir dabei das Sprunggelenk gebrochen,der Sturz erfolgte aus 2 m Höhe.
Wer schon so eine Verletzung hatte,der wird jedem der einem unterstellt so etwas absichtlich getan zu haben, in die Anstalt schicken!!!
Die Kündigungsfrist wurde am am 28.7 zum 11.8.geschrieben,eingegangen ist sie am 30.7.Allein deshalb muß ich schon was tun.
Der Arbeitgeber hat mir bei der Vorstellung erklärt mit Stkl.3 verdienen Sie :::::€ netto.Und mir Auszahlungsbeträge von vergleichbaren Mitarbeitern gezeigt.
Ich habe dann eine Woche Praktikum gemacht für ALG und wurde ab Montags eingestellt und dann ist es passiert!
Es wurde weder Probezeit noch sonst was vereinbart!!
Es gab keinen schriftlichen Arbeitsvertrag!!
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-- Editiert am 01.08.2010 10:03
P.S
>Lohn
Wenn du einen Arbeitstag hattest, war auch bereits ein Arbeitsvertrag abgeschlossen.
quote:
dieser Lohn war aber ca 700 € brutto geringer als vereinbart.
Da du laut eigener Aussage keinen Arbeitsvertrag hattest, wie kommst du dann auf die Lohnhöhe?
Also normalerweise frage ich den Arbeitgeber was er bezahlen will und ich sage dann zu oder nicht!!
Fangt ihr an zu arbeiten ohne daß ihr wisst was ihr verdient??
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http://www.bgbau.de/d/pages/wir/unfall/verlgeld.html :
"Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des regelmäßigen Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als das regelmäßige Nettoentgelt. Von dem Verletztengeld muss der Empfänger den halben Beitrag zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen, die andere Hälfte übernimmt die BG. "
Mehr Details finden Sie unter dem Link.
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Danke daß weiß ich alles ,meine Frage war allerdings eine andere!
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Lohnforderungen gegen den Arbeitgeber richten sich nach dem vereinbarten Gehalt und nicht nach Lohnersatzleistungen wie Verletztengeld.
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Hättest du mal die Antwort über deinem Post gelesen ...
Da steht doch ganz deutlich:
Lohnforderungen gegen den Arbeitgeber richten sich nach dem vereinbarten Gehalt und nicht nach Lohnersatzleistungen wie Verletztengeld.
Da du ja bereits eine Gehaltsabrechnung hast, hast du auch einen Beweis
1. das ein Arbeitsvertrag existiert
2. was für ein Gehalt vereinbart war
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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DANKE!!!!
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