Lohn wird einbehalten.

18. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Rl22394
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohn wird einbehalten.

Guten Tag,
Ich habe von Mitte September bis Mitte Oktober fallweise bei einer Cateringfirma gearbeitet. Die Dienstkleidung wurde verliehen und ich habe Sie fristgerecht retourniert. Nun bekam ich, nachdem ich mich nach meiner Gehaltszahlung erkundigt habe, eine E-mail, dass mein Lohn nicht ausbezahlt wird aufgrund des Einsatzes den sie für die Dienstkleidung einbehalten haben und der Vertragsstrafe für unentschuldigten Fernbleiben von einer Schicht obwohl ich bereits vor dieser Schicht gekündigt hatte.

Was kann ich tun? Das Einbehalten wegen der Dienstkleidung ist definitiv nicht richtig da sie innerhalb der Frist zurückgebracht wurde. Aber bin ich verpflichtet eine Schicht abzusagen für die ich eingeteilt wurde obwohl ich mein Dienstverhältnis schon vorher gekündigt habe?

Freue mich über Ratschläge!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// ... obwohl ich mein Dienstverhältnis schon vorher gekündigt habe?

Was heißt das? Eine Kündigung wird am Tag X für Tag Y ausgesprochen, will sagen: in aller Regel gibt es Kündigungsfristen und der AV besteht bis zum letzten Tag. Folglich auch die Verpflichtung, bis dahin zu arbeiten, wenn man eingeteilt ist.
Anders wäre es nur, wenn die Schicht bereits im Zeitraum nach Y läge, wenn also kein AV mehr besteht.

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#2
 Von 
Rl22394
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe bereits vor dem Tag der Schicht bereits gekündigt. Da es sich um eine fallweise Beschäftigung gehandelt hat ist jeder Tag ein eigenes Beschäftigungsverhältnis. Dh. Ich werde zum Besiepiel auch nur für diese Zeit bei der Sozialversicherung angemeldet. Eine Kündigungsfrist gibt es in diesem Fall nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// Was kann ich tun?

Lohn einklagen.

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