Mindestlohn bei anteiligem Monatsgehalt

11. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Hallo25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mindestlohn bei anteiligem Monatsgehalt

Hallo zusammen,
ich habe im Januar meine Ausbildung abgeschlossen und wurde von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen. Da meine Prüfung am 29.01. war, wurde ich für 2 Tage im Januar schon anteilig als Festangestellte bezahlt. Dieser Anteil wurde von meinem Arbeitgeber wie folgt berechnet: Bruttolohn von 1900€ geteilt durch 31 Kalendertage im Januar mal 2 Tage. Dadurch kam ich in de 2 Tagen auf ein anteiliges Gehalt von 122,56€. Ich weiß, dass der Arbeitgeber grundsätzlich das Gehalt so anteilig ausrechnen darf, auch wenn ich keine 31 Tage im Januar arbeite.
Ich frage mich aber jetzt, ob das in meinem Fall auch geht, weil ich mit den 122,56€ bei einem Arbeitstag von 8 Stunden (also 16 Stunden für 2 Tage) deutlich unter dem Mindestlohn bin. Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mir für mein anteiliges Gehalt mindestens Mindestlohn zu zahlen?
Ich weiß, wir reden hier nur von knapp 20€ Unterschied, aber mir geht es ein wenig ums Prinzip, da mein Arbeitgeber eh schon unterdurchschnittlich schlecht für die Branche bezahlt.
Wäre super wenn mir einer weiterhelfen kann.
LG



-- Editiert von Moderator am 12.02.2020 17:04

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von Hallo25):
Ich weiß, wir reden hier nur von knapp 20€ Unterschied, aber mir geht es ein wenig ums Prinzip, ...

Ich bin da ganz bei dir, aber du scheinst der Erste zu sein, der danach fragt. Zumindest habe auch ich nichts zum Thema Teillohnzahlungszeitraum + Mindestlohn gefunden, was du deinem Chef unter die Nase reiben könntest.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MSgrün
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso denn durch 31? Du bekommst doch nur Gehalt für die Tage, an denen du arbeitest, also muss man eigentlich durch die Anzahl der Arbeitstage im Monat teilen und dementsprechend rechnen laut jeglicher mathematischer Logik. Dann gibt es auch kein Mindestlohnproblem.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Du bekommst doch nur Gehalt für die Tage, an denen du arbeitest, also muss man eigentlich durch die Anzahl der Arbeitstage im Monat teilen und dementsprechend rechnen laut jeglicher mathematischer Logik. Na, in der Praxis ist das aber recht umstritten: https://www.ra-poeppel.de/hoehe-der-anteiligen-verguetung-fuer-den-bruchteil-eines-kalendermonats/

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

Interessanter Link. Könnte für die vorliegende Frage bedeuten - oder mindestens eine Verhandlungsoption darstellen, - dass der AG rechnen mag wie er will. Allerdings dürfte wohl das Ergebnis den Mindestlohn nicht unterschreiten. Oder so.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat:

Das Urteil des Arbeitsgerichtes Hamburg vom 09.11.2016, 16 Ca 258/16, wurde rechtskräftig.

Die Berechnung zeitanteiliger Vergütung hat danach bei einem gleichbleibenden festen Monatsgehalt auf der Grundlage eines Tagessatzes von einem Dreißigstel des Monatsentgeltes zu erfolgen.

Heißt hier:
1.900 Euro / 30 * 2 Tage = 126,66 Euro

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Und auch damit ist der Mindestlohn für die 16 Stunden nicht erfüllt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Die eigentliche Frage wäre hier, wie wichtig Hallo25 sein Arbeitsplatz ist.
Wenn er seinen Arbeitgeber aus Prinzip wegen 20 € verklagt, könnte dieser ihm aus Prinzip innerhalb der Probezeit kündigen ;) Muss er nichtmal begründen.
Wenn ihm das vereinbarte Gehalt zu wenig ist, steht es ihm frei, so anderweitig zu bewerben.

Ab Februar liegt das Gehalt ja über dem Mindestlohn.
Für welchen Zeitraum wird bei einem festen Monatsgehalt überhaupt auf den Mindestlohn abgestellt? Woche, Monat, Kalendermonat? Geht man nach der (anteiligen) Kalenderwoche (30.01.-02.02.) und nimmt das anteilige Gehalt für das Wochenende mit in den Berechnung, passt es mit dem Mindestlohn. Ebenso, wenn man eine volle Woche (30.01.-05.02.) oder einen volle Monat (30.01.-29.02.) berücksichtigt.

PS: Ich habe zu dem Thema auch nichts im Netz gefunden. Scheint sich bisher niemand ernsthaft mit beschäftigt zu haben. Vielleicht tritt das Problem auch nicht allzu oft auf.

-- Editiert von schneechen am 12.02.2020 20:32

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.146 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen