Ich bin echt frustriert.
Ich arbeite in einer Schule als 450-Euro-Kraft.
Bisher leistete ich wöchentlich 10 Stunden und bekam dafür monatlich, auch in den Ferien (weil der Stundenlohn umgerechnet ja so wenig war), pauschal 200 Euro.
Nun kam die Dame vom Förderverein, über den wir bezahlt werden und teilte uns mit, dass wir ab dem neuen Schuljahr den Mindestlohn bekommen. Eigentlich bekommen wir den schon seit Januar. Da muß also etwas getrickst werden, damit wir auch noch nachträglich in den Genuss des höheren Lohnes kommen. Meine Kollegin bekam bisher pauschal 400 Euro monatlich und käme somit ja in den versicherungspflichtigen Bereich. Also soll sie die seit Januar zu viel geleisteten Stunden auf ein Stundenzeitkonto gutgeschrieben bekommen, weil ihr ja sonst bei Steuerklasse 5 weniger bleiben würde als beim Mini-Job. Bei mir klappt das aber, weil ich ja nur halb so viele Stunden gearbeitet habe wie meine Kollegin.
Im Neuen Schuljahr müssen die Stunden also umverteilt werden.
Die Kollegin arbeitet weniger und ich habe mich bereit erklärt, auf 13 Stunden zu erhöhen.
Wir sollten nun rückwirkend von Januar an Stundenzettel schreiben.
Jetzt gehts aber los:
Die Ferien werden nicht mehr gezahlt, da der Lohn ja jetzt entsprechend höher ist. Gut, war mir klar.
Die Feiertage sollen nicht gezahlt werden. Meine Arbeitstage sind immer auf Montag, Mittwoch, Donnerstag - und da sind die meisten Feiertage. Wird also alles abgezogen.
Kranktage sollen ebenfalls nicht gezahlt bzw. nachgearbeitet werden.
Ich habe mich im Internet belesen und immer gefunden, dass die Feiertage und Krankheit bezahlt werden müssen, wenn die Arbeitstage immer auf die gleichen Wochentage fallen.
Das wollen die nun aushebeln, indem sie das Stundenkonto einführen und keine weitere Kraft mehr einstellen. Die dadurch offenen Stunden (wir arbeiten in einem Selbstlernzentrum, dass dann ein paar Stunden pro Woche nicht besetzt wäre), sollen wir dann übernehmen, um das Arbeitszeitkonto im Gleichgewicht zu halten.
Das kann ich aber nicht. Ich bin nicht flexibel. Ich habe zwei Kinder, eines davon mit Behinderung und eines im Grundschulalter. Das ist schon bei 10 Wochenstunden oft ein Problem, wenn die Kinder mal krank sind, Elternsprechtag, Lehrerausflug, Studientage etc.
Die Dame vom Förderverein ist wohl derzeit nicht gut auf mich zu sprechen, weil ich ihr die Stellen aus dem Internet hingelegt habe. Ich soll im Gegenteil noch froh sein, dass ich mehr arbeiten darf.
Also mehr Arbeit und höherer Stundenlohn aber am Ende weniger Geld?
Bin ich so dumm und fordernd, wie die Dame behauptet oder stimmt da wirklich was nicht?
Meinen Steuerberater konnte ich leider nicht erreichen und Montag muss ich wieder in die Schule und ich habe Angst, vor lauter Wut und dem Gefühl, ungerecht behandelt zu werden anzufangen zu heulen.
Kann mir jemand raten?
-- Editier von Effie das Biest am 19.06.2015 13:20
Mindestlohn und Stundenzeitkonto
Feiertage, Krankheitstage und mindestens 4 Wochen Jahresurlaub sind zu bezahlen.
Steht in Ihrem Arbeitsvertrag eine Ausschlußfrist für gegenseitige Ansprüche?
Zitat:Das wollen die nun aushebeln, indem sie das Stundenkonto einführen und keine weitere Kraft mehr einstellen.
Wie kann man Ansprüche mit einem Stundenkonto aushebeln?
Das ist ja wohl eine Unverschämtheit, die "Dame" sollten Sie mal zurechtweisen. Bei einem dermaßen unterbezahlten Job sollten Sie wirklich nicht allzu große Hemmungen haben.Zitat:Bin ich so dumm und fordernd, wie die Dame behauptet...
Ich finds immer dolle, dass gerade gemeinnützige Vereine/Fördervereine meinen, Arbeitsrecht ist für alle gültig, allerdings nicht für sie als Arbeitgeber. Oder anders ausgedrückt: alle Engel im Himmel haben rosa oder hellblaue Höschen an, nur sie goldene. So geht das natürlich überhaupt nicht. Ob die Schulferien bezahlt werden müssen, das ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Wenn ja, dann kann man allerdings erwarten, dass die eigenen Ferien auch in den Schulferien genommen werden, so wie das ja auch bei Lehrern ist oder bei Hochschullehrern.
Natürlich gilt der Mindestlohn ab 1. Januar. Da ist auch nix zu trixen, wie auch immer. Und aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich hoffentlich auch die Arbeitstage und die Arbeitszeit an diesen Tagen! So, und dann kann man noch schauen, ob denn der Mindestlohn überhaupt "passt." Es gibt teilweise allgemeinverbindliche Tarifverträge, die zu beachten sind. Oder aber - sofern der Staat indirekt zahlt - eben auch Qualifikationsmerkmale, die zu beachten sind.
wirdwerden
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Stundenkonten sind aber prinzipiell üblich und zulässig.
Wenn der Arbeitgeber also plant, euch während der Schulzeit länger arbeiten zu lassen und in den Ferien dann der Urlaub und die aufgestauten Überstunden genommen werden müssen, dann ist das kein "aushebeln".
Vereinfachtes Beispiel:
Arbeitsvertrag über 10,83 Stunden pro Woche und 400€ fester Lohn pro Monat (auch in den Ferien).
Damit ist der Mindestlohn von 8,50€ pro Stunde eingehalten.
Der Arbeitgeber lässt den Arbeitnehmer aber 13 Stunden pro Woche während der Schulzeit arbeiten.
In jeder Schulwoche fallen also 2,17 Überstunden an.
Das Jahr hat ca. 40 Schulwochen. D.h. der Arbeitnehmer macht während der Schulzeit insgesamt 86,8 Überstunden.
12 Wochen im jahr sind Ferien.
Davon sind 4 Wochen der gesetzliche Urlaub.
Die restlichen 8 Wochen bekommt der Arbeitnehmer dadurch frei, dass er die 86,8 Überstunden abbaut (was ganz gut passt mit 8 x 10,83 Stunden).
Das wäre auch kein Verstoß gegen den Mindestlohn. (Wenn der Arbeitnehmer während der Schulzeit 13h pro Woche arbeitet, obwohl nur 10,83h zu 8,50€ bezahlt werden, könnte man denken, der Mindestlohn sei während der Schulzeit unterschritten. Wenn jeden Monat aber ein gleich hohes Gehalt gezahlt wird - sog. verstetigter Lohn -, dann kommt es "nur" auf den Jahresdurchschnitt an. Die Unterschreitung des Mindestlohns während der Schulzeit wird durch die Überschreitung während der Ferienzeit ausgeglichen. §2(2) MiLoG).
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