Hallo
Zur Sachlage :
Arbeitnehmer A hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag
AV bei Arbeitgeber B.
Im Vertrag gibt es keine Vereinbarungen / Reglungen zur Arbeitszeit / Bereitschaft außer der Angabe der wöchentlichen AZ von 30h. Ein Stundenlohn ist nicht angegeben , es ist ein Gesamtgehalt pro Monat bezogen auf die 30h wöchentliche AZ festgelegt .
Die 30h AZ werden jedoch oft nicht erreicht , manchmal sind es nur 20h oder weniger je nach Arbeitsausfkommen.
A hat pro Monat eine Woche ( dienstplanlich geregelt ) wo er in der Zeit von 6- 14 Uhr Bereitschaft hat .
Die anderen 3 Wochen im Monat hat er täglich ( Mo-So.) 24h Bereitschaft. In der Bereitschaftszeit muss sich A nicht auf dem Betriebsgelände aufhalten , muss jedoch schnellstmöglich , binnen 30minuten bei auf dem Firmengelände sein um die Arbeit aufzunehmen . Pro Monat erhält A von B 4 freie Tage ( Sonntag inklusive ) .
A erhält monatlich immer das selbe - sein vertraglich festgelegtes Gehalt .
A hat in den letzten Monaten theoretisch bereits über 400 „Minusstunden" aufgebaut . Eine Vereinbarung zu einem Zeitkonto gibt es wie gesagt nicht. B führt jedoch eine Übersicht über geleistete Stunden .
1) B verlangt von A die Minusstunden nach/abzuarbeiten - wie ist die Rechtslage ?
2) Die Bereitschaftszeiten werden nicht durch Bezahlung oder Freizeit entlohnt. Nach Auffassung von A liegt hier keine Rufbereitschaft sondern eine echte Bereitschaft vor - wie ist die Rechtslage?
3) B verlangt von A Arbeiten zu verrichten die nichts mit der Nennung des Berufsfeldes laut AV zu tun haben - wie ist die Rechtslage ?
Danke
Minusstunden ja/nein - Rufbereitschaft oder Bereitschaft?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



/// ... oder weniger je nach Arbeitsaufkommen.
Das ist das Problem des AG und nicht deines. Dem AG obliegt es, die vereinbarten Wochenstunden auch mit Arbeit für dich zu füllen - wenn nicht, geht das nicht zu deinen Lasen.
Wenn im AV nichts zur Bereitschaft und erst recht nix zur Ruf-Bereitschaft geregelt ist, ist AN auch nicht verpflichtet, sie zu leisten.
Bei Bereitschaft kann es dem AN einigermaßen egal sein, insofern Bereitschaftsdienst gleich Arbeitszeit und der AG den Aufenthaltsort bestimmt.
RB - hier bestimmt AN seinen Aufenthaltsort in den Grenzen seiner Pflicht, binnen x Minuten vor Ort zu sein - Kurzentschlossen das WE nach Sylt ist da nicht drin, ebensowenig 'ein Zug durch die Kneipen mit Freunden' oder dergleichen - insofern bedeutet RB eine erhebliche Beeinträchtigung des Privatlebens.
RB sollte dadurch gekennzeichnet sein, dass eine tatsächliche Arbeitsaufnahme ausgesprochen selten notwendig ist.
RB fällt aber in den Freizeitbereich - die 3 Wochen sind also RB und nicht Bereitschaft.
Bei der Konstellation kann AN gar nicht auf seine Wochenstunden kommen bei 1 Woche Bereitschaft mit 5*8=40 Stunden und 3 Wochen mit einem Arbeitsanfall zwischen Null und n Stunden - da mag AG aufschreiben, was und wie er will. Es ist wohl eine denkbar ungeschickte Vertragskonstruktion bzw. Praxis.
Und ich sehe auch nicht, wie er die Stunden einfordern will oder kann.
Jeder Job hat seine Kernaufgaben und sicher auch Randzonen. Ausdrücklich berufsfremde Arbeiten muss AN aber keinesfalls machen. Das Maß hängt freilich auch vom konkreten Job ab. Da müsstest du also noch genauer werden.
-- Editiert von blaubär+ am 13.01.2020 13:51
Auch in den 3 Wochen mit 24h Bereitschaft wird oft vormittags - nachmittags gearbeitet unregelmäßig dazu kommt dann noch die Bereitschaft ...
„ RB sollte dadurch gekennzeichnet sein, dass eine tatsächliche Arbeitsaufnahme ausgesprochen selten notwendig ist." dies ist nicht der Fall . Die Arbeitsaufnahme erfolgt in der Bereitschaft bis zu mehrmals (ca 5x) pro Woche . Auch kann es vorkommen , dass zb ein Bereitschaftseinsatz 1 Uhr bis 2 Uhr ist und dann nochmal 4 Uhr bis 5 Uhr
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Da ist die Terminologie anscheinend noch nicht klar und unterschiedlich gebraucht:
a) der AG bestimmt Aufenthaltsort und Dauer; hier: Betriebsgelände 6-14 Uhr, Blümchen beim Wachsen zuschauen, Sonne auf der Parkbank genießen und dann auf zum Einsatz. Also Bereitschaftsdienst, jederzeit bereit und in der Lage, die Arbeit aufzunehmen.
Woche 1 bei dir.
b) du bestimmst den Aufenthaltsort, irgendwo zwischen Wohnung, Schwimmbad, Einkaufszentrum, Stadtbummel ... . Auflage Dienst in 30 Min erreichbar. Das ist Rufbereitschaft.
Wochen 2/3/4 nach deiner Darstellung und zwar zwischen 0 und 24 Uhr..
Jetzt heißt es "... wird oft vormittags - nachmittags gearbeitet ..."
Kann heißen, dass die Anforderung in der RB ausgelöst wurde und du in den Betrieb gesprintet bist (und danach auch wieder weg bist).
Kann aber auch heißen, dass es doch sowas gibt wie Arbeitszeiten im Betrieb, zu denen sich dann RB-Zeiten hinzugesellen. Die nächtlichen Einsätze, wie du sie beschreibst, passen zur RB.
Das wäre ein drittes Modell mit teils festen AZ plus RB - gibt es auch.
Alles ziemlich nebelig, will mir scheinen. Und klärungsbedürftig. Unklar auch, wie genau die AZ bei tatsächlichen Einsätzen gerechnet werden: Minutengenau vom Eintreffen bis zur Abfahrt? Pauschal mit einer Grundannahme von .... Stunden? (namentlich bei Nachteinsätzen) ....
Als was bist du denn angestellt? Programmierer / Systemwart o.dgl.?
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