Schlechtes Arbeitszeugnis?

13. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
go708204-46
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlechtes Arbeitszeugnis?

Hallo! Nach 2 Jahren als Werkstudentin hatte ich heute meinen letzten Tag und habe mein Arbeitszeugnis bekommen. Leider habe ich das Gefühl, dass es ziemlich schlecht ist, bin mir aber nicht zu 100% sicher.

Zu Randinformationen: Ich war immer auf 6 Monate befristet, hatte nach meinem ersten halben Jahr ein Mitarbeitergespräch, welches äußerst positiv verlief (Lob meiner Eigeninitiative, Eigenständigkeit und guter Resultate - sowohl mein damaliger Chef und der Abteilungsleiter waren positiv gestimmt.) Ich wurde auch immer verlängert, und wir hatten schon auch über eine Übernahme nach meinem Studium geredet (das wäre dann jetzt nächsten Monat gewesen). Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten der Firma, mussten aber haufenweise Leute entlassen werden und mein Vertrag wurde nicht verlängert.
Mitarbeitergespräche fanden nicht mehr statt (ich hab das interpretiert als: seit dem letzten Gespräch hat sich nichts verändert) aber ich habe immer wieder meinen Chef gefragt, ob er denn zufrieden ist mit meiner Leistung, und ob er Verbesserungsvorschläge hat. Das einzige war, dass er wollte, dass ich 2 mal die Woche ins Office komme und dem bin ich auch nachgegangen (außer natürlich ich hatte einen Arzttermin oder der ÖPNV hat gestreikt, habe aber auch immer gefragt, ob das in Ordnung ist.)

Nun zum Arbeitszeugnis:
[Firmenvorstellung, Aufgaben etc.]
Wir lernten Frau X als eine motivierte, zuverlässige und belastbare Mitarbeiterin kennen. Durch ihr analytisches Denkvermögen und ihre schnelle Auffassungsgabe fand sie effektive und praktikable Lösungen.

Sie hatte die erforderlichen Fachkenntnisse, die sie sicher in der Praxis einsetzte. Frau X überblickte die bereichsübergreifenden Zusammenhänge unseres Unternehmens und war daran interessiert, die Effektivität unserer Prozesse zu erhöhen.

Frau X fand und realisierte auch für komplexe Problemstellungen zielführende Lösungen. Dabei ging sie stets planvoll, systematisch und ergebnisorientiert vor.

Frau X hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.

Die Zusammenarbeit mit Frau X war aufgrund ihrer freundlichen und hilfsbereiten Art sehr angenehm. Ihr persönliches Verhalten war jederzeit vorbildlich und sie wurde von Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen geschätzt.

Wir danken Frau X für ihre Mitarbeit und wünschen ihr für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.

Könnt ihr mir einen Rat und Einschätzung geben? Ich werde das auf jeden Fall ansprechen (va. da es kein Ausstiegsgespräch gab, und die Feedbacks auf Nachfrage positiv waren und es auch sonst eher nicht dafür spricht, weswegen ich immer verlängert wurde, während alle anderen Werkstudenten und Mitarbeiter schon lange vor mir "gegangen wurden".)

Vielen Dank und Liebe Grüße!


-- Editiert von User am 13. März 2025 19:01

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(285 Beiträge, 37x hilfreich)

Warum denkst du es ist schlecht? Sieht nach einer 2 aus mit Tendenz zur 1.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go708204-46
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Warum denkst du es ist schlecht? Sieht nach einer 2 aus mit Tendenz zur 1.


Vielen Dank für deine Antwort!
Ich wollte nicht neunmalklug erscheinen und mir erstmal Rat einholen, bevor ich mich auf das recherchierte festbeiße (bin ja schließlich keine Expertin darin), aber ich erkläre es gerne!

1.) Wir lernten Frau X als eine motivierte, zuverlässige und belastbare Mitarbeiterin kennen.
-> „Der Gebrauch der Worte „kennen gelernt" bedeutet regelmäßig das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeiten und Eigenschaften. Übersetzt heißt diese Formulierung nämlich, dass viele Mitarbeiter mit dem Arbeitskollegen lieber nichts zu tun haben wollen."

2.) Durch ihr analytisches Denkvermögen und ihre schnelle Auffassungsgabe fand sie effektive und praktikable Lösungen.
-> Entspricht eher einer 3-4, weil für "analytisches Denkvermögen" gar keine Adjektive genutzt wurden und "effektive und praktikable Lösungen" scheinbar nicht gewinnbringend waren, da dies nicht erwähnt wird.

3.) Sie hatte die erforderlichen Fachkenntnisse, die sie sicher in der Praxis einsetzte.
-> Hinreichende Fachkenntnisse = 4
-> Sicher, aber nicht zielgerichtet o.ä. in Praxis eingesetzt = 3-4

4.) Frau X überblickte die bereichsübergreifenden Zusammenhänge unseres Unternehmens und war daran interessiert, die Effektivität unserer Prozesse zu erhöhen.
-> Eher eine 5-6, da ich nur daran interessiert war.
-> "Zusammenhänge überblicken" erneut keine Benutzung von Adjektive.

5.) Frau X fand und realisierte auch für komplexe Problemstellungen zielführende Lösungen. Dabei ging sie stets planvoll, systematisch und ergebnisorientiert vor.

Beispiel für eine 3:
Auch für schwierige Problemstellungen fand sie effektive Lösungen, die sie erfolgreich in die Praxis umsetzte und damit solide Arbeitsergebnisse erzielte.
-> Aber da keine Erfolge genannt werden, eher schlechter
-> Irgendwie komisch, wenn im Satz danach "stets planvoll, systematisch und ergebnisorientiert vor." kommt.

6.) Frau X hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.
-> ohne "stehts" eine 3

7.) Die Zusammenarbeit mit Frau X war aufgrund ihrer freundlichen und hilfsbereiten Art sehr angenehm. Ihr persönliches Verhalten war jederzeit vorbildlich und sie wurde von Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen geschätzt.
-> 1

8.) Es wird nicht erwähnt wieso ich gehen muss, kein bedauern.
(Wir bedauern es, ihn zu verlieren wäre eine 3, fehlt der Satz dann ist das eine 4).
Aber das "weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute" entspricht einer 1.

Also das ist das, was ich recherchiert habe. Es kann natürlich auch sein, dass ich mich in einzelnen Punkten irre :/


-- Editiert von User am 13. März 2025 19:42

-- Editiert von User am 13. März 2025 19:51

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Despi
Status:
Student
(2149 Beiträge, 484x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Warum denkst du es ist schlecht? Sieht nach einer 2 aus mit Tendenz zur 1.

Aus meiner Erfahrung heraus, halte ich das eher für ein durchwachsenes Zeugnis (in der Vergangenheit habe ich solche Zeugnisse selbst erstellt).



Zitat (von go708204-46):
Wir lernten Frau X als eine motivierte, zuverlässige und belastbare Mitarbeiterin kennen.

Drei Punkte, die man auch einzeln hervorheben und mit Superlativen versehen könnte.
Ist hier nicht geschehen.


Zitat (von go708204-46):
Durch ihr analytisches Denkvermögen und ihre schnelle Auffassungsgabe fand sie effektive und praktikable Lösungen.

Note 3


Zitat (von go708204-46):
Sie hatte die erforderlichen Fachkenntnisse, die sie sicher in der Praxis einsetzte.

Hat also weder dazugelernt, noch irgendwie irgendwelche besonderen Fähigkeiten eingebracht, noch irgendwas über das Alltägliche hinaus geleistet.


Zitat (von go708204-46):
und war daran interessiert, die Effektivität unserer Prozesse zu erhöhen.

... was ihr aber nicht gelang...


Zitat (von go708204-46):
Frau X fand und realisierte auch für komplexe Problemstellungen zielführende Lösungen. Dabei ging sie stets planvoll, systematisch und ergebnisorientiert vor.

Das ist auch nur eine 3 - und der Hinweis, dass man etwas lahm ist...


Zitat (von go708204-46):
Frau X hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.

Note 3


Zitat (von go708204-46):
Die Zusammenarbeit mit Frau X war aufgrund ihrer freundlichen und hilfsbereiten Art sehr angenehm.

...aber nicht gewinnbringend...


Zitat (von go708204-46):
Ihr persönliches Verhalten war jederzeit vorbildlich und sie wurde von Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen geschätzt.

... nett ist sie... immerhin... 2-, eher auch 3


Zitat (von go708204-46):
Wir danken Frau X für ihre Mitarbeit und wünschen ihr für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.

... bedauern aber nicht ihren Weggang.


In Summe sehe ich nicht mehr als eine 3, eher schwächere Tendenz.

-- Editiert von User am 13. März 2025 20:04

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128294 Beiträge, 40965x hilfreich)

Zitat (von go708204-46):
sie wurde von Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen geschätzt.

Frau X hatte immer nur Kontakt zu Vorgesetzten und Kollegen und niemals zu anderen?
Ansonsten würde es bedeuten, das alle anderen sie gerade nicht geschätzt haben und wohl lieber von hinten als von vorne gesehen haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go708204-46
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Frau X hatte immer nur Kontakt zu Vorgesetzten und Kollegen und niemals zu anderen?


Im Büro habe ich auch nur meinen Vorgesetzten und Kollegen (keine Kunden oder ähnliches). Oder meinst du etwas anderes damit?

Ich hatte den Eindruck, dass die Formulierung diesen hier unter "Note 1" entspricht:
https://www.arbeitszeugnis-check.org/verhaltensbeurteilung

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128294 Beiträge, 40965x hilfreich)

Zitat (von go708204-46):
Oder meinst du etwas anderes damit?

Nein, genau das.



Zitat (von go708204-46):
Ich hatte den Eindruck, dass die Formulierung diesen hier unter "Note 1" entspricht:

Richtig, ich sehe da eine 3.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Despi
Status:
Student
(2149 Beiträge, 484x hilfreich)

Zitat:
Ich hatte den Eindruck, dass die Formulierung diesen hier unter "Note 1" entspricht:

Ich lese hier eine Einschränkung: es heißt nicht „ihr Verhalten", sondern „ihr persönliches Verhalten".
Das heißt für mich, dass du nett bist und man dich persönlich schon geschätzt hat.
Persönlich heißt aber nicht dienstlich. Und das scheint man eher als schwierig zu werten, weil man es eben ausgeschlossen hat.
Der Punkt besteht ferner aus zwei Sätzen.
Und der erste geht in die gleiche Richtung: du bist freundlich und hilfsbereit.
Aber wieder kein Wort von der dienstlichen Zusammenarbeit. Wieder wird auffallend nur das Zwischenmenschliche betont, nicht aber das Arbeitsverhalten.
Du hast keinen Mehrwert fürs Team gebracht. Du warst freundlich, nett und hilfsbereit - mehr nicht.

Weißt du, wie ich das meine?

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40562 Beiträge, 14370x hilfreich)

Ein lustlos geschriebenes Zeugnis ohne Höhen und Tiefen. Oder, anders ausgedrückt, eine der üblichen Bastelarbeiten, wie sie heute von den Arbeitnehmern erwünscht sind, aus denen aber wenig bis gar nichts herauszulesen ist. Die begehrten Wortblöcke fischt man sich aus dem Internet. Über die Aussagekraft dieser Puzzles habe ich ja schon oft hier geschrieben.

Nur, wogegen will man sich wie erfolgreich wehren? Noch ein Hinweis, erfahrene Personaler wissen das, das einst so wichtige Arbeitszeugnis ist bei Entscheidungen fast in die Bedeutungslosigkeit herab gerutscht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1662 Beiträge, 319x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Warum denkst du es ist schlecht? Sieht nach einer 2 aus mit Tendenz zur 1.
Sorry, aber diese Aussage ist Unfug hoch drei.

Zitat (von go708204-46):
Könnt ihr mir einen Rat und Einschätzung geben?
Das Zeugnis liegt notenmäßig zwischen 3 und 4.

Allerdings würde ich mir dazu keine Gedanken machen. Es ist nur ein Werkstudentenzeugnis eines Unternehmens, das wohl kurz vor dem Untergang steht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8762 Beiträge, 1859x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Es ist nur ein Werkstudentenzeugnis


Das hört man aus dem Zeugnis heraus. Dennoch sehe auch ich hier eine gute und solide 3.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11856 Beiträge, 4406x hilfreich)

Es ist und bleibt mittelmäßig.
Aber wie wirdwerden bereits schrieb, werden Arbeitszeugnisse immer bedeutungsloser und der Grund dafür liegt genau hier ->

Zitat (von wirdwerden):
Ein lustlos geschriebenes Zeugnis ohne Höhen und Tiefen. Oder, anders ausgedrückt, eine der üblichen Bastelarbeiten, wie sie heute von den Arbeitnehmern erwünscht sind, aus denen aber wenig bis gar nichts herauszulesen ist. Die begehrten Wortblöcke fischt man sich aus dem Internet. Über die Aussagekraft dieser Puzzles habe ich ja schon oft hier geschrieben.


Wenn ich solche Zeugnisse auf dem Schreibtisch liegen habe, sagen sie mehr über den Arbeitgeber aus, als über die Person für die es ausgestellt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128294 Beiträge, 40965x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nur, wogegen will man sich wie erfolgreich wehren?

Es besteht eigentlich kein Anspruch auf ein "gut" oder "sehr gut", es sei den man könnte das "gut" und "sehr gut" beweisen.

Allerdings gibt es Unternehmen die eher nahbessern als sieh einem lästigen Gerichtsprozess auszusetzen. Und vor Gericht könnte man noch einen Versuch starten, was rauszuschlagen.

Aber ...

Da kommen heutzutage doch fast nur noch Arbeitszeugnisse mit "gut" und "sehr gut" rein - praktisch alles Altpapier, durch Rechtsprechung entwertete Lügensammlungen, die vormals so hoch gehaltenen Wahrheitspflicht wird hier seitens der Gerichte völlig ignoriert. Denn wer tatsächlich glaubt, dass 98% aller Bewerber zu den Top 5 % mit mit berechtigten "gut" und "sehr gut" gehören, der kämmt sich die Haare auch mit dem Hammer ...

Es gibt immer mehr Unternehmen, in denen sie daher keine wirklich relevante Bedeutung mehr haben. Wichtig ist nur noch das Tätigkeitsfeld, warum / wie das Arbeitsverhältnis endete, die "Bedauernsformulierung", die "Ehrlichkeitsformulierung" und das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten / Dienstleistern - das wars aber auch schon.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17748 Beiträge, 6006x hilfreich)

Ein einfach nur dahingeschriebenes Standardzeugnis. Nicht mehr und nicht weniger. Kein Hahn kräht heutzutage noch nach einem Arbeitszeugnis weil jeder einen Anspruch auf ein wohlwollend geschriebenes Zeugnis hat. Bei eingehenden Bewerbungen schaue ich mir diese nicht einmal mehr an.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(285 Beiträge, 37x hilfreich)

Dann nehme ich alles zurück was ich gesagt habe. Liegt wohl auch daran, dass ich selbst Arbeitszeugnisse maximal noch überfliege und schaue ob irgendwelche "red flags" drin sind wie "Warum um Pünktlichkeit bemüht" oder was weiß ich. Was da drin steht kann man sowieso nicht ernst nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36582 Beiträge, 6171x hilfreich)

Zitat (von go708204-46):
dass es ziemlich schlecht ist,
Du hast einen Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis. Ich halte das Zeugnis für wohlwollend.
...evtl. KI-generiert oder aus Textbausteinen der PA dieser Firma zusammengeschustert.... für viele gegangene AN.
Zitat (von go708204-46):
Ich werde das auf jeden Fall ansprechen
Hoffentlich nicht. Das wäre vergeblicher Aufwand.
Du hast keinen Anspruch auf ein Ausstiegsgepräch.

Es geht bei Bewertungen nicht nach Schulnoten oder nach gut/schlecht.

Aber:
Was willst du mit diesem Werkstudi-Zeugnis? Hoffentlich willst du dich nicht festbeißen an dem, was du da unter *Zeugnissprache* zusammengesucht hast? und etwa gar noch Änderungen fordern?

Ich meine, dieses Zeugnis kann ohne weiteres für weitere Bewerbung genutzt werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Despi
Status:
Student
(2149 Beiträge, 484x hilfreich)

Ich muss sagen dass ich seit 15 Jahren nichts auf die Zeugnisse gebe, weil, wie HvS schreibt, im Regelfall auf Antrag des AN einfach nachgebessert wird..

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17996 Beiträge, 9792x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Liegt wohl auch daran, dass ich selbst Arbeitszeugnisse maximal noch überfliege und schaue ob irgendwelche "red flags" drin sind wie "Warum um Pünktlichkeit bemüht" oder was weiß ich. Was da drin steht kann man sowieso nicht ernst nehmen.

Ja.
Da 9 von 10 Arbeitszeugnissen aalglatte Aneinanderreihungen von Standard-Floskeln sind, sind gute Zeugnisse nichts mehr wert.
Umso mehr fallen dafür dann aber unterdurchschnittliche Zeugnisse wie dieses auf.
Und "Red flags" sind ja nun drin.
"war interessiert an ..." = "hat aber nichts geschafft"
"ging sie stets planvoll, systematisch und ergebnisorientiert vor" = "hat keinen Handgriff mehr getan als notwendig"
"überblickte die bereichsübergreifenden Zusammenhänge unseres Unternehmens" = "hat sich in Dinge eingemischt, die nicht ihre Aufgabe waren".

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.821 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.642 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen