Schlichtung

28. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
coral
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 7x hilfreich)
Schlichtung

Hallo,

ich wurde "Betriebsbedingt" nach Sozialauswahl gekündigt. Da jüngere Kollegen bleiben durften und neue Mitarbeiter per Stellenanzeigen gesucht wurden, habe ich Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. 2 Tage später habe ich auch schon einen Schlichtungstermin bekommen.
Ich hatte noch nie etwas mit Gerichten oder ähnlichen zu tun. Kann mit jemand sagen was da nächste Woche auf mich zukommt, wie das abläuft?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo coral.

Nur keine Panik !

Du hast nichts von Rechtsanwalt oder Betriebsrat geschrieben. Ich gehe daher davon aus, daß Du den Termin alleine wahrnimmst.

Sofern Du Deinen Termin etwas später am Tag hast, kannst Du schon eine oder zwei Stunden früher dort erscheinen und Dich als Zuhörer einfach mal in den Saal setzen.
In JEDEM Falle ist es aber wichtig, zum Termin PÜNKTLICH zu erscheinen, sonst ist der Richter sauer, und das ist gar nicht gut ;)

Als erstes wird die Anwesenheit der Parteien festgestellt.
Danach hast Du als Kläger die Möglichkeit, Deine Klage nochmals mündlich vorzubringen und näher zu erläutern.

Tip:
Nimm ALLE Unterlagen und evtl. schriftliche Beweise mit !! Nichts vergessen !!!
(Evtl. auch Zeitungsanzeigen oder Stellenausschreibungen, die beweisen, daß Dein Arbeitgeber Personal sucht !)
Wichtig ist auch, dem Richter Deine persönliche Situation darzulegen. (z.B. Alleinverdiener, finanzielle Verpflichtungen usw.)
Erkläre dem Richter, daß Du Deinen Job unbedingt behalten willst !!

Mache Dir einen Notizzettel, auf dem Du ALLE Deine Argumente notierst !
Im Eifer des Gefechtes vergisst man leicht wichtige Dinge !

Anschließend kann der Beklagte seine Argumente darlegen.
Keine Angst, auch wenn der Beklagte durch einen RA vertreten wird !
Ich habe gerade beim Arbeitsgericht oft erlebt, daß Rechtsanwälte der Arbeitgeber nur sehr mangelhaft vorbereitet sind ! NUTZE DAS AUS !!!

Es folgen dann Rückfragen des Arbeitsrichters.

Hier ist es sehr WICHTIG (!!!), GUT ZUZUHÖREN !
Oft geben gerade beim Gütetermin Richter (zwischen den Zeilen !!) Hinweise darauf, wie sie beim späteren Streittermin entscheiden werden, oder welche Argumente bzw. Beweise sie noch brauchen !!

Meist folgt dann die (mehr oder weniger offen gestellte) Frage des Richters, ob Du mit einer Abfindung einverstanden wärest.

Wenn ja, dann solltest Du Dich trotzdem NICHT begeistert geben !!
Wenn nein, das klar und deutlich zum Ausdruck bringen !

Nach einer kleinen Pause folgt dann die Entscheidung des Richters und der Hinweis auf die Frist, innerhalb derer Du Einspruch einlegen kannst.

Das wars.

Dies ist natürlich nur der GROBE Ablauf eines Gütetermins.
Ausnahmen bestätigen die Regel.

Schöne Grüße

RobertRatlos








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#2
 Von 
Lovely
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich denke mal, dass du einen Gütetermin meinst.Das gericht wird versuchen auszuloten,ob das AV weitergeführt werden kann, evtl. zu geänderten annehmb. Bedingungen,oder nicht.Außerdem wird geprüft, ob die Gründe des AG stichhaltig sind,ausreichend begründetund nachweisbar.Nimm auf jeden Fall einen RA mit,die Beantw. von (oft hinterhält.)Fragen der Gegenseite kann dich sonst ins Aus katapultieren.

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#3
 Von 
coral
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

ersteinmal vielen Dank für die Hinweise! Ich meine den Gütetermin.
In unserer Firma gibt es trotz ca. 100 Mitarbeitern keinen Betriebsrat. Einen Anwalt habe ich nicht.
Das ist wirklich so eine öffentliche Verhandlung wo Zuschauer im Raum sitzen?
Mich vorher in den Saal setzen geht leider nicht. Ich muss an diesen Tag arbeiten(bin ja noch beschäftigt), Resturlaub steht mir nicht mehr zu. Ich habe nach Feierabend und Gerichtstermin genau 1h Zeit....
Der Kostenfaktor für den Anwalt war mir zu hoch, die Sache zu riskant. Aber ohne es zu versuchen wollte ich aus der Firma nicht ausscheiden.

1. Fakt ist ich bin jung und eigentlich nicht sonderlich schutzbedürftig. Aber solange Kollegen welche noch jünger, unverheiratet, keine Kinder, geringere Betriebszugehörigkeit, keine anderen Kenntnisse/Fähigkeiten, bleiben dürfen finde ich es nicht gerecht.

2. Einsicht in den Sozialplan wurde mir verwehrt, wird aber sicher vor Gericht abgestritten werden. Ich sehe den Sozialplan also vor Gericht das 1. Mal, wenn überhaupt und kann mich nicht entsprechend vorbereiten.

3. Auf meinen schriftlichen Widerspruch wurden die Stellenanzeigen entfernt(teilweise aber erst 1 Woche zuvor eingestellt. Ich habe aber die Ausdrucke mit Datum etc.

4. Ich bin am längsten in der Firma(seit Gründung vor 5 Jahren. Alle anderen sind später gekommen. Ich habe noch einen unbefristeten Vertrag, fast alle anderen einen befristeten. Mir(unbefristet) wurde gekündigt, andere unbefristete in den Wochen davor und danach verlängert. Das kann ich natürlich nicht mit Beweisen belegen. Aber wenn das Gericht die Personaldaten sich offenlegen läßt, dann läßt sich dies belegen.

5.In unserer Mutterfirma im selben Gebäude wurden vor 14 Tagen 27 Leute vom Arbeitsamt ersteinmal zur Schulung eingestellt. Nach ein paar Wochen sollen einige davon übernommen werden.
Auf meine Frage, ob ich nicht dort anfangen könnte(ähnliche Tätigkeit) wurde mir von einem Chef mündlich gesagt. Keine Chance, selbst mit Beziehungen nicht. Es werden nur Förderungsfähige Leute eingestellt.

6. Ich habe in den 5 Jahren mehr Schulungen und Weiterbildungen mitgemacht als andere Mitarbeiter.

7. Ich habe die Auswertungen von den jährlichen Mitarbeitergesprächen und Schulungen, die belegen, dass die Firma mit meiner tätigkeit immer zufrieden war.

Aufgrund dieser Tatsachen habe ich mir gedacht, dass ich es einfach mal versuchen werde.
Wie schätzt ihr die Chancen ein? Ich möchte keine Rechtsberatung. Ein einschätzen, ob gut oder schlecht würde reichen.

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#4
 Von 
coral
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 7x hilfreich)

Nachtrag:

in Punkt 4 wurden natürlich die befristen verlängert und mir als unbefristeter gekündigt. Geht das überhaupt?

Punkt 8: Es wurden Frauen mit 2 und 3 Kindern und alleinstehend gekündigt und junge Kollegen ohne Kinder, nicht verheiratet durften bleiben. Das kann in meinen Augenn icht sonderlich sozial sein.

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#5
 Von 
coral
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

hatte heute Mittag den Gütetermin. War total entäuscht, da ich dachte man nimmt sich etwas Zeit. Aber es war eine reine Massenabfertigung und das ganze hat genau 12 Minuten gedauert und ich bin kaum zu Wort gekommen! Die Richterin hat in einem Accordtempo alles in ihr Diktiergerät gesprochen. Geht in Zeiten von 5 Millionen Arbeitslosen wohl nicht anders.
Der nächste Termin ist in 4 Monaten, da bin ich längst nicht mehr in der Firma.
Mein Arbeitgeber hat natürlich alles abgestritten. Die Stellenanzeigen hat angeblich das Arbeitsamt verschlampt zu entfernen(dabei wurde die Anzeige erst 1 Woche vor meiner Kündigung zuletzt geändert). Der Sozialplan wurde ebenfalls dementiert, so etwas gäbe es nicht, da wir keinen Betriebsrat haben und es rechtlich dann nicht so heißen darf.
Bei der Kündigung wurde mir aber mündlich mitgeteilt, dass mir nach Sozialplan gekündigt wurde. Die Einsicht wurde mir verwehrt. Jetzt weiß ich auch warum. In einer Email die mein Chef an die ganze Firma geschrieben hat und die Kündigungen angekündigt hat, steht ebenfalls das Wort Sozialplan. Und nun streitet man alles ab. Da kommt man sich vor wie der letzte Depp.
Jetzt stellt sich mir die Frage wie kündigt man in einer Firma mit 150 Mitarbeitern ohne Betriebsrat und ohne Sozialplan? Gibt es da Richtlinien oder Gesetze? Oder kann die Firma nun willkürlich vorgehen?
Mein Arbeitgeber hat bevor ich überhaupt zu Wort gekommen bin eine Abfindung(halbe Monatsgehaltregelung) angeboten. Habe ich aber abgelehnt.
Nun habe ich ja Zeit mir einen guten Anwalt zu suchen.

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