Schufa: Negativer Eintrag >neuer Arbeitgeber

29. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.09.2024 13:44:04
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)
Schufa: Negativer Eintrag >neuer Arbeitgeber

Hallo,

ich habe eigentlich ein großes Problem, ich habe übernächste Woche ein Vorstellungsgespräch und so wie ich mitbekommen habe, will der Arbeitgeber Schufa-Auskunft sehen,
da ich aber eine -zwar erledigte - titulierte forderung habe, werde ich den job wohl nicht bekommen...

Gibt es da irgendwelche möglichkeiten?

Dankeschön

-- Editiert von Moderator am 30.11.2015 10:33

-- Thema wurde verschoben am 30.11.2015 10:33

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17 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

Das ist oben im Arbeitsrecht besser aufgehoben. Bis auf ganz wenige Ausnahmen stellen Schulden kein Kriterium für Bewerbungen vor.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
guest-12314.09.2024 13:44:04
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn der Arbeitgeber das sehen möchte und ich stimme dem nicht zu, dann hat sich die sache sofort erledigt...

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

Was der Arbeitgeber sehen möchte und was er aus rechtlicher Sicht sehen darf, sind zweierlei paar Schuhe. Es gibt eine Handvoll Berufe, wo die Kenntnis über solche Dinge durchaus ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers darstellen. Siehe auch beispielsweise hier: http://www.heldt-zuelch.de/arbeitsrecht-kann-der-arbeitgeber-schufa-auskunft-und-polizeiliches-fuehrungszeugnis-vom-bewerber-verlangen/

Schreibe am besten Mal hier, was das für eine Stelle ist. Da es nun im korrekten Forum ist, wird sich einer der Forum-Teilnehmer zum Arbeitsrecht hier sicher äußern und dir auch einen Tip geben können, wie du dich verhältst. Da du bisher nur Gerüchte gehört hast, tust du natürlich erst mal überrascht über diese Fragen... Unterlagen hast du ja nicht einfach mal so dabei...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
guest-12314.09.2024 13:44:04
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht um Sicherheitsdienst. ..
Polizeiliches Führungszeugnis kenne ich,
aber Schufa??

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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7008 Beiträge, 3929x hilfreich)

Auch Schufa kann beim Sicherheitsdienst Sinn machen, wenn man es vor dem Hintergrund geregelte finanzielle Verhältnisse sieht.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40751 Beiträge, 14415x hilfreich)

Er/sie ist doch noch gar nicht eingestellt. Also, entweder die Auskunft wird erbracht, oder er/sie bekommt die Stelle nicht. Außerdem geht es doch noch um was anderes. Gerade kleinere Betriebe sind mit der Abwicklung von Gehaltspfändungen oft überfordert. Den Ärger will man sich oft gar nicht aufhalsen. Ist doch nachvollziehbar. Ich würde es insoweit einfach mal mit der Wahrheit versuchen. Es ist keine Schande, ein Verfahren zu verlieren. Es wird nur kritisch, wenn sowas immer, immer wieder und ständig passiert.

wirdwerden

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

Zitat:
Gerade kleinere Betriebe sind mit der Abwicklung von Gehaltspfändungen oft überfordert

Das ist aber in meinen Augen dann trotzdem etwas gegen die Gleichberechtigung bei Bewerbungen. Das könnte für einen Betrieb böse ins Auge gehen, oder nicht?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#8
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7008 Beiträge, 3929x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
gegen die Gleichberechtigung bei Bewerbungen


Einen derartigen Grundsatz gibt es nicht. Allenfalls muss sich der AG ans AGG halten. Aber eine negative Schufa ist nichts was im AGG geschützt würde.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40751 Beiträge, 14415x hilfreich)

@ mepeisen: niemand kann gezwungen werden, jemanden einzustellen, den er nicht haben will. Das hat mit Gleichberechtigung überhaupt nichts zu tun. Nicht mal im Ansatz. Und unsichere Vermögensverhältnisse können ein Grund sein, jemanden nicht zu nehmen. Es gibt auch andere Gründe. Ich habe oft Menschen eingestellt, die papiermässig nicht so ganz passten, die nicht die besten Zeugnisse hatten. Die aber letztlich in die Abteilung passten. In den Job. So einfach ist das. Wär ja noch schöner, wenn ich als Unternehmer nicht mehr entscheiden kann, wenn ich einstelle.

Ich wiederhole meinen Tipp: es einfach mal mit der Wahrheit versuchen.

wirdwerden

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#10
 Von 
guest-12314.09.2024 13:44:04
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo wirdwerden,

ehrlich werde ich sein.

Es bringt ja nix zu lügen,

allerdings sollte ich schon beim Vorstellungsgespräch was sagen oder erst wenn Sie die Schufa sehen wollen?


Bin für alle Tipps dankbar

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40751 Beiträge, 14415x hilfreich)

Ja, wenn Du gefragt wirst, natürlich gleich erklären. Erklären ist immer besser, als wenn der Personaler nur im Nachhinein den Schufa-Ausdruck bekommt. Kommt jetzt auf das Gespräch an. Aber ein Eintrag, der erledigt ist, das interessiert doch niemanden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12314.09.2024 13:44:04
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Also nicht selber das Thema anfangen sondern nur wenn der was wg schufa fragt..
Und was machen ich, wenn die gar Nit fragen?

Dein Wort in Gottes ohr..
Der Job ist verdammt wichtig:/

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40751 Beiträge, 14415x hilfreich)

Das kommt drauf an, wie das Gespräch läuft. Kann ich so nicht abschätzen. Ich frage sinngemäß z.B. immer, ob es noch was gibt, was ich wissen sollte. Da wäre das dann zu erörtern. Aber, keine Angst. Offenheit, Ungezwungenheit (nicht Respektlosigkeit), damit kannst Du punkten.

wirdwerden

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#14
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2537x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich frage sinngemäß z.B. immer, ob es noch was gibt, was ich wissen sollte. Da wäre das dann zu erörtern.


Und dann erwartet der "Personaler", der Bewerber möge seinen Schufastatus darlegen? Träum mal schön weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40751 Beiträge, 14415x hilfreich)

Da hier ja ohnehin die Schufa-Auskunft vorgelegt werden muss, macht es schon Sinn, das zu erörtern.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2537x hilfreich)

Die muss eben grundsätzlich nicht vorgelegt werden! Dort stehen regelmäßig Dinge drin, die den Arbeitgeber so gar nicht angehen. Es ist mir unverständlich, wenn hier so getan wird, als wäre die Vorlage üblich und zulässig.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4892x hilfreich)

Zitat (von giga0000):
wenn der Arbeitgeber das sehen möchte und ich stimme dem nicht zu, dann hat sich die sache sofort erledigt..

Dann ist das halt so

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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