Hallo,
ich habe eigentlich ein großes Problem, ich habe übernächste Woche ein Vorstellungsgespräch und so wie ich mitbekommen habe, will der Arbeitgeber Schufa-Auskunft sehen,
da ich aber eine -zwar erledigte - titulierte forderung habe, werde ich den job wohl nicht bekommen...
Gibt es da irgendwelche möglichkeiten?
Dankeschön
-- Editiert von Moderator am 30.11.2015 10:33
-- Thema wurde verschoben am 30.11.2015 10:33
Schufa: Negativer Eintrag >neuer Arbeitgeber
Das ist oben im Arbeitsrecht besser aufgehoben. Bis auf ganz wenige Ausnahmen stellen Schulden kein Kriterium für Bewerbungen vor.
wenn der Arbeitgeber das sehen möchte und ich stimme dem nicht zu, dann hat sich die sache sofort erledigt...
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Was der Arbeitgeber sehen möchte und was er aus rechtlicher Sicht sehen darf, sind zweierlei paar Schuhe. Es gibt eine Handvoll Berufe, wo die Kenntnis über solche Dinge durchaus ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers darstellen. Siehe auch beispielsweise hier: http://www.heldt-zuelch.de/arbeitsrecht-kann-der-arbeitgeber-schufa-auskunft-und-polizeiliches-fuehrungszeugnis-vom-bewerber-verlangen/
Schreibe am besten Mal hier, was das für eine Stelle ist. Da es nun im korrekten Forum ist, wird sich einer der Forum-Teilnehmer zum Arbeitsrecht hier sicher äußern und dir auch einen Tip geben können, wie du dich verhältst. Da du bisher nur Gerüchte gehört hast, tust du natürlich erst mal überrascht über diese Fragen... Unterlagen hast du ja nicht einfach mal so dabei...
Es geht um Sicherheitsdienst. ..
Polizeiliches Führungszeugnis kenne ich,
aber Schufa??
Auch Schufa kann beim Sicherheitsdienst Sinn machen, wenn man es vor dem Hintergrund geregelte finanzielle Verhältnisse sieht.
Er/sie ist doch noch gar nicht eingestellt. Also, entweder die Auskunft wird erbracht, oder er/sie bekommt die Stelle nicht. Außerdem geht es doch noch um was anderes. Gerade kleinere Betriebe sind mit der Abwicklung von Gehaltspfändungen oft überfordert. Den Ärger will man sich oft gar nicht aufhalsen. Ist doch nachvollziehbar. Ich würde es insoweit einfach mal mit der Wahrheit versuchen. Es ist keine Schande, ein Verfahren zu verlieren. Es wird nur kritisch, wenn sowas immer, immer wieder und ständig passiert.
wirdwerden
Zitat:Gerade kleinere Betriebe sind mit der Abwicklung von Gehaltspfändungen oft überfordert
Das ist aber in meinen Augen dann trotzdem etwas gegen die Gleichberechtigung bei Bewerbungen. Das könnte für einen Betrieb böse ins Auge gehen, oder nicht?
Zitatgegen die Gleichberechtigung bei Bewerbungen :
Einen derartigen Grundsatz gibt es nicht. Allenfalls muss sich der AG ans AGG halten. Aber eine negative Schufa ist nichts was im AGG geschützt würde.
@ mepeisen: niemand kann gezwungen werden, jemanden einzustellen, den er nicht haben will. Das hat mit Gleichberechtigung überhaupt nichts zu tun. Nicht mal im Ansatz. Und unsichere Vermögensverhältnisse können ein Grund sein, jemanden nicht zu nehmen. Es gibt auch andere Gründe. Ich habe oft Menschen eingestellt, die papiermässig nicht so ganz passten, die nicht die besten Zeugnisse hatten. Die aber letztlich in die Abteilung passten. In den Job. So einfach ist das. Wär ja noch schöner, wenn ich als Unternehmer nicht mehr entscheiden kann, wenn ich einstelle.
Ich wiederhole meinen Tipp: es einfach mal mit der Wahrheit versuchen.
wirdwerden
Hallo wirdwerden,
ehrlich werde ich sein.
Es bringt ja nix zu lügen,
allerdings sollte ich schon beim Vorstellungsgespräch was sagen oder erst wenn Sie die Schufa sehen wollen?
Bin für alle Tipps dankbar
Ja, wenn Du gefragt wirst, natürlich gleich erklären. Erklären ist immer besser, als wenn der Personaler nur im Nachhinein den Schufa-Ausdruck bekommt. Kommt jetzt auf das Gespräch an. Aber ein Eintrag, der erledigt ist, das interessiert doch niemanden.
wirdwerden
Also nicht selber das Thema anfangen sondern nur wenn der was wg schufa fragt..
Und was machen ich, wenn die gar Nit fragen?
Dein Wort in Gottes ohr..
Der Job ist verdammt wichtig:/
Das kommt drauf an, wie das Gespräch läuft. Kann ich so nicht abschätzen. Ich frage sinngemäß z.B. immer, ob es noch was gibt, was ich wissen sollte. Da wäre das dann zu erörtern. Aber, keine Angst. Offenheit, Ungezwungenheit (nicht Respektlosigkeit), damit kannst Du punkten.
wirdwerden
ZitatIch frage sinngemäß z.B. immer, ob es noch was gibt, was ich wissen sollte. Da wäre das dann zu erörtern. :
Und dann erwartet der "Personaler", der Bewerber möge seinen Schufastatus darlegen? Träum mal schön weiter.
Da hier ja ohnehin die Schufa-Auskunft vorgelegt werden muss, macht es schon Sinn, das zu erörtern.
wirdwerden
Die muss eben grundsätzlich nicht vorgelegt werden! Dort stehen regelmäßig Dinge drin, die den Arbeitgeber so gar nicht angehen. Es ist mir unverständlich, wenn hier so getan wird, als wäre die Vorlage üblich und zulässig.
Zitatwenn der Arbeitgeber das sehen möchte und ich stimme dem nicht zu, dann hat sich die sache sofort erledigt.. :
Dann ist das halt so
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Die wichtigsten Probleme im Arbeitsrecht
Die Antworten findet ihr hier:
Die wichtigsten Probleme im Arbeitsrecht
Abmahnung, Kündigung, Urlaub, Datenschutz und mehr - die häufigsten Probleme zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber / Mit dem Arbeitsrecht kommt man oft schon während der Schul- oder Studienzeit beim Jobben in Berührung. Als Berufstätiger sind Kenntnisse der wesentlichen arbeitsrechtlichen Regelungen in jedem Fall notwendig.. mehr-
19 Antworten
-
3 Antworten
-
16 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
11 Antworten