Hallo,
ich habe eine Frage zur Formulierung "ungekündigtes Arbeitsverhältnis": Mein Arbeitgeber zahlt eine Sonderzahlung im November, wenn am 30.11.2012 ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht.
Heißt das, dass die Zahlung nicht erfolgt, wenn ich zum 30.11.2012 gekündigt habe? Oder heißt das nur, dass ich die Zahlung nicht erhalte, wenn ich dann schon nicht mehr im Unternehmen wäre.
Danke im Voraus...
Sonderzahlung und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
21. Oktober 2012
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Frage vom 21. Oktober 2012 | 20:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderzahlung und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
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#1
Antwort vom 21. Oktober 2012 | 20:43
Von
Status: Praktikant (510 Beiträge, 159x hilfreich)
ersteres,
wenn du nicht mehr im Unternehmen bist, besteht überhaupt kein Arbeitverhältnis mehr
wenn du/der AG aber das Arbeitsverhältnis gekündigt haben, ist es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr "ungekündigt", egal wielange du aufgrund der Kündigungsfrist noch dort arbeiten müsstest
-----------------
"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"
#2
Antwort vom 21. Oktober 2012 | 20:46
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2536x hilfreich)
quote:
Heißt das, dass die Zahlung nicht erfolgt, wenn ich zum 30.11.2012 gekündigt habe? Oder heißt das nur, dass ich die Zahlung nicht erhalte, wenn ich dann schon nicht mehr im Unternehmen wäre.
In beiden Fällen wird die Sonderzahlung nicht gezahlt. Die Zahlung erfolgt jedoch ebensowenig, wenn am 30.11. (oder früher) das Arbeitsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt gekündigt wurde, beispielsweise zu Ende Dezember. Das Arbeitsverhältnis muss also ungekündigt sein, der Begriff ist eigentlich nicht so schwer zu verstehen.
Ist das die komplette Klausel zur Sonderzahlung?
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