Sonderzahlung und ungekündigtes Arbeitsverhältnis

21. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
fatch1888
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderzahlung und ungekündigtes Arbeitsverhältnis

Hallo,
ich habe eine Frage zur Formulierung "ungekündigtes Arbeitsverhältnis": Mein Arbeitgeber zahlt eine Sonderzahlung im November, wenn am 30.11.2012 ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht.

Heißt das, dass die Zahlung nicht erfolgt, wenn ich zum 30.11.2012 gekündigt habe? Oder heißt das nur, dass ich die Zahlung nicht erhalte, wenn ich dann schon nicht mehr im Unternehmen wäre.

Danke im Voraus...

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

ersteres,

wenn du nicht mehr im Unternehmen bist, besteht überhaupt kein Arbeitverhältnis mehr

wenn du/der AG aber das Arbeitsverhältnis gekündigt haben, ist es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr "ungekündigt", egal wielange du aufgrund der Kündigungsfrist noch dort arbeiten müsstest

-----------------
"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Heißt das, dass die Zahlung nicht erfolgt, wenn ich zum 30.11.2012 gekündigt habe? Oder heißt das nur, dass ich die Zahlung nicht erhalte, wenn ich dann schon nicht mehr im Unternehmen wäre.


In beiden Fällen wird die Sonderzahlung nicht gezahlt. Die Zahlung erfolgt jedoch ebensowenig, wenn am 30.11. (oder früher) das Arbeitsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt gekündigt wurde, beispielsweise zu Ende Dezember. Das Arbeitsverhältnis muss also ungekündigt sein, der Begriff ist eigentlich nicht so schwer zu verstehen.

Ist das die komplette Klausel zur Sonderzahlung?

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.049 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen