Hallo zusammen,
folgender hypothetischer Fall:
Arbeitnehmer AN hat bereits einen Studienabschluß, möchte nun im Rahmen eines Fernstudiums einen weiteren Abschluß (Master) machen. Muß er hierzu - wie bei einer beruflichen Nebentätigkeit - seinen Arbeitgeber AG zum Erlaubnis fragen?
Falls der AG gefragt werden muß, darf der AG ablehnen mit der Begründung, der AN würde sich nicht mehr voll und ganz auf den Job konzentrieren, wenn er auch noch abends und am Wochenende studiere?
Danke für die Antworten vorab und schöne Festtage!
Gruß
Lichtgestalt
Studium neben dem Beruf
Hallo,
diese Fragestellung bekommt die Studienberatung der Fernhochschule bestimmt regelmäßig gestellt. Die haben üblicherweise Juristen für so etwas, die qualifizierte Auskünfte erteilen können.
Wenn man im Netz nach "nebentätigkeit fernstudium" sucht, bekommt man von fünf Leuten sechs verschiedene Beiträge.
95% der Firmen würden ein solches Engagement der Mitarbeiter aber begrüßen. insb. dann wenn die keine Kostenbeteiligung oder den in manchen Bundesländern zustehenden Bildungsurlaub in Anspruch nehmen.
Sollten sich die Vorgesetzten auch nur dumm äußern, gibt es in dem Betrieb ohnehin keine Zukunft für jemanden. Dann ist man für höhere Aufgaben berufen.
Also ich finde es außerodentlich gut wenn sich Leute noch zusätzlich weiterbilden. Ein Fernstudium oder Abendschule zeichnet die Leute auch für eine hohe Professionalität und Belastbarkeit aus.
die frage ist sehr einfach zu beantworten:
der arbeitgeber kann sich nicht in die freizeitgestaltung des arbeitnehmers einmischen.
bei bezahlten nebentätigkeiten sieht das ein wenig anders aus, da es ja dann keine freizeit mehr ist. da ein studium aber nicht bezahlt wird, geht es den arbeitgeber nichts an.
allerdings gibt es viele arbeitgeber, die es sogar honorieren, wenn ihre beschäftigten sich weiterbilden. vielleicht ist ein zuschuss zu den gebühren oder sonderurlaub für prüfungen etc. drin ...
Und jetzt?
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