Hallo
mir wurde in 04/2007 fristlos gekündigt. Das Arbeitsgerichtsverfahren wurde in 07/08 abgeschlossen und in eine fristgerechte Kündigung zu 10/07 umgewandelt. Habe den Prozess gewonnen. Leider wurde der Urlaubsanspruch nicht berücksichtigt. Kann man den Urlausanspruch noch gelten machen oder ist der zum 31.03.2008 verfallen? wäre toll wenn jemann dazu was weiß
war Angesellter in einem Handwerksbetrieb
-----------------
"nickbrfs"
Urlaubsanspruch nach Kündigung - verfallen?
8. August 2008
Thema abonnieren
Frage vom 8. August 2008 | 15:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch nach Kündigung - verfallen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. August 2008 | 15:53
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Hallo, das hättest du - IMHO - eher geltend machen müssen.
Rechtssichere Auskunft kann da aber nur ein Anwalt geben.
MfG
Und jetzt?
Schon
267.923
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
14 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten