Hallo Leute,
also folgendes...;ich habe meinen Arbeitgeber gewechselt. Ich hatte bei meinem alten Arbeitgeber noch 10 Tage Urlaub offen. Bei meinem neuen Arbeitgeber habe ich noch 20 Tage Urlaub erhalten.
Soweit so gut, nun ist es aber so, dass ich die offenen 10 Tage Urlaub nicht nehmen konnte da ich bereits bei meinem neuen Arbeitgeber angefangen habe. In so einem Fall ist es dann so das der Urlaub ausbezahlt wird. Aber wie wird das denn nun gerechnet?
Bruttolohn : 30 Tage = Lohn/Tag ?????
Oder kennt jemand eine andere Berechnugnsgrundlage?
Gruß mephistojamie
Wie wird der Urlaub in € berechnet bei Auszahlung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Hallo mephistojamie, das richtet sich nach § 11
Bundesurlaubsgesetz.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/__11.html
MfG
Wenn Du Deinen Stundenlohn kennst, dann ist das einfach: Durch Urlaub ausfallende Arbeitszeit * Stundenlohn.
Solltest Du Gehaltsempfänger sein, dann errechnet sich der Stundenlohn wie folgt:
Bruttolohn / 4,35 / wöchentl. Arbeitszeit.
Die Zahl 4,35 kommt zustande, da ein Monat im Durchschnitt 4,35 Wochen hat.
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Aslo befinde mich in der Ausbildung und habe Brutto 730 €, meine wochentlich Arbeitszeit beträgt 37,5 Std.
Nach Deiner Rechnung würde das ganze also so aussehen:
730/4,35=167,82
167,82/37,5=4,48
Das würde ja bedeuten das wenn ich noch 10 Tage habe die quasi über sind...bzw. ausgezahlt werden müssen 44,80 € ergeben?! Richtig? Ist eigentlich ein bißchen wenig oder?
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"Life is a bitch, so you must fuck it!!!"
mephistojamie, du hast damit den Stunden lohn ausgerechnet! Du wirst doch nicht pro Tag nur 1 Stunde bezahlt. (also das dürfte schon bissel mehr sein ;-)
Also gut...ups..
4,48*7,5=33,60
Und dann; 33,60*10= 336,00€
Richtig?
Danke für eure Antworten...by the way...:-)
*lach* Das kommt schon eher hin. (und sieht doch auch besser aus als 44,80 € ;-)
@hh
quote:
Bruttolohn / 4,35 / wöchentl. Arbeitszeit.
Ist diese Berechnungsweise wirklich korrekt? Abgesehen vom letzten Divisor natürlich, der mit "Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage" bezeichnet werden müsste.
Ich ging bisher davon aus, dass man hier das Gehalt der letzten 13 Wochen abzüglich eventueller Nacht- und Feiertagszuschläge zur Durchschnittsberechnung heranzieht. Ob in diesem Zeitraum geleistete Überstunden auch abgezogen werden, weiß ich nicht, kann ich mir aber gut vorstellen.
Bei gleichbleibendem Gehalt dürfte sich da ja eigentlich nichts am Ergebnis ändern (sofern die Überstunden rausfallen, sonst schon). Spannend wird es aber, wenn innerhalb dieser 13 Wochen eine Gehaltserhöhung stattgefunden hat.
Verwechsele ich da etwas mit der Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall oder liege ich vielleicht sogar völlig falsch?
Gruss
CAM
Also ich bin ja was das Thema angeht vollkommen überfragt...aber fand das die die letzte Rechnug sehr logisch wirkte.
Gruß
quote:<hr size=1 noshade>Ich ging bisher davon aus, dass man hier das Gehalt der letzten 13 Wochen abzüglich eventueller Nacht- und Feiertagszuschläge zur Durchschnittsberechnung heranzieht. <hr size=1 noshade>
Hallo CAM Das stimmt. (bei den Zuschlägen bin ich mir nicht sicher, ob die zum durchschnittlichen Arbeitsverdienst gehören)
quote:<hr size=1 noshade>Ob in diesem Zeitraum geleistete Überstunden auch abgezogen werden, weiß ich nicht... <hr size=1 noshade>
Werden sie.
quote:<hr size=1 noshade>Spannend wird es aber, wenn innerhalb dieser 13 Wochen eine Gehaltserhöhung stattgefunden hat. <hr size=1 noshade>
Das ist im § 11 BUrlG auch geregelt (und den kann man lesen, wenn man meine oben angegebene URL aufruft).
MfG
Hallo der Urlaub wird für die Azubis so gerechnet:
Bruttolohn : 30 tage im monat * Resturlaub
Also 500: 30 * 10 = 167€
Der Thread ist 13 1/2 Jahre alt.
ZitatBruttolohn : 30 tage im monat * Resturlaub :
Und das ist schlicht falsch.
Wie kommen manche Leute bloß drauf, so einen alten Schrott wieder hervor zu kramen?
Und jetzt?
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