krankengeld nach 6 Wochen?

6. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
dieregtmichsoauf
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
krankengeld nach 6 Wochen?

Hallo zusammen
Wenn jemand 6 Wochen krankgeschrieben ist bekommt er krankengeld, soweit klar.

Aber was zählt alles in die 6 Wochen rein?

Auch Zeiten die man die letzten 6 oder 12 Monate auch krank war?

Wenn ja, nur wenn es die selbe Krankheit ist, oder egal welche.

wenn jemand jetzt 8 Wochen krankgeschrieben ist (die 2 Monate davor keinenTag krankgeschrieben), auf der aktuellen Abrechnung steht aber, das das krankengeld ab den 3 Tag der Krankschreibung beginnt, was mich verwundert.

Lieben Gruß an alle...

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7 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17458 Beiträge, 6495x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32253 Beiträge, 5665x hilfreich)

Zitat (von dieregtmichsoauf):
Wenn jemand 6 Wochen krankgeschrieben ist bekommt er krankengeld, soweit klar.
6 Wochen zahlt eigentlich der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung, erst danach (ab 7. Woche) bekommt man Krankengeld. Meistens klar und einfach.
Zitat (von dieregtmichsoauf):
auf der aktuellen Abrechnung steht aber, das das krankengeld ab den 3 Tag der Krankschreibung beginnt, was mich verwundert.
SO steht das dort?
Das verwundert mich. Von wem kommt denn diese Abrechnung?

Ist der Jemand noch als Arbeitnehmer beschäftigt und nun 8 Wochen krank/arbeitsunfähig?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
dieregtmichsoauf
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
SO steht das dort?
Das verwundert mich. Von wem kommt denn diese Abrechnung?

Ist der Jemand noch als Arbeitnehmer beschäftigt und nun 8 Wochen krank/arbeitsunfähig?


die kommt vom Arbeitgeber, der MA ist noch beschäftigt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dieregtmichsoauf
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

die aktuelle Krankheit beginnt am 02.05.2022

die Lohnfortzahlung endet am 06.05.2022. laut Arbeitgeber.

Vorerkrankungen
Februar 2022 - 2 Karenztage (wegen einer Impfung)
Oktober 2021 (3 Wochen)
September 2021 (2 Wochen)

die Erkrankungen 2021 könnte man als Vorerkrankung nehmen, aber die sind ja älter als 6 Monate.

Mache ich einen Denkfehler oder die anderen??????

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32253 Beiträge, 5665x hilfreich)

Zitat (von dieregtmichsoauf):
Mache ich einen Denkfehler oder die anderen??????
Alle anderen????
Zitat (von dieregtmichsoauf):
das das krankengeld ab den 3 Tag der Krankschreibung beginnt,
Das hast du noch nicht erklärt. Ich mache daraus: ab 6.5. endet die LFZ.

Meine KK schreibt dazu ganz kurz:
Bedingungen zur Anrechenbarkeit
Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung... ist auf längstens sechs Wochen begrenzt. ........ Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, kann der Arbeitgeber die Erkrankungen zusammenrechnen. Und zwar, wenn
a) -- der Arbeitnehmer vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit nicht mindestens sechs Monate arbeitsfähig war oder
b)--- wenn seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten noch nicht abgelaufen ist.


So etwa liest sich das auch im Link von #1

Ich würde jetzt denken, es gilt b) und der AG darf zusammenrechnen.
Der AG hat vermutlich bei der KK nachgefragt, sonst wüsste er nicht, ob es dieselbe Krankheit war.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
dieregtmichsoauf
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.

Sorry ich verstehe das mit den 12 Monaten nicht....

Ein MA ist seit Anfang Mai 2022 krank.
Davor war er September (2 Wochen) und Oktober (3 Wochen) 2021 krank.
Wie verstehe ich den 2 Punkt mit den 12 Monaten für Laien, und was trifft auf den MA zu, die 6 oder 12 Monats Regel?

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(703 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von dieregtmichsoauf):
Vorerkrankungen
Februar 2022 - 2 Karenztage (wegen einer Impfung)
Oktober 2021 (3 Wochen)
September 2021 (2 Wochen)


Die aktuelle Erkrankung beginnt im Mai 2022

Angenommen alle drei Vorerkrankungen wären auf die selbe Grunderkrankung zurückzuführen, so wäre die Berechnung des AG wohl richtig weil die letzte Erkrankung noch keine 6 Monate her ist, dann die nächsten 6 Monate, usw.

Da die Fehlzeit wegen der Impfung im Februar 2022 wohl kaum eine Vorerkrankung bezogen auf die aktuelle Erkrankung sein wird darf sie auch nicht in die Berechnung einfließen. Folglich hat der AN einen erneuten Anspruch auf die vollen 6 Wochen Lohnfortzahlung.

Ich vermutet das die zwei Karenztage eine Fehlzeit (wohl ohne AU) ist und diese entsprechend auch nicht der Krankenkasse mitgeteilt wurde und somit auch keine Diagnose dort vorliegt.

Der AN sollte den AG und seine Krankenkasse informieren das die Fehlzeit vom Februar aufgrund einer Impfnebenwirkung beruhte (als Beleg könnte man das Impfzertifikat vorlegen) und eben nicht in Verbindung mit der aktuellen Erkrankung steht. Gleichzeitig sollte er eine Neuberechnung des Anspruches auf Entgeltfortzahlung ein einfordern.

-- Editiert von Gerd61 am 09.07.2022 11:15

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