Doppelte Staatsbürgerschaft nicht angegeben? Problem?

26. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
ip614369-6
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Staatsbürgerschaft nicht angegeben? Problem?

Mal angenommen jemand hat eine doppelte Staatsbürgerschaft Deutsch und eine weitere aus EU. Die zweite nicht deutsche, wurde aber nie angegeben (Versicherungen, Finanzamt etc.). Ist das schlimm? Muss man die zweite immer angeben oder reicht es, dass man die deutsche hat und nur die angibt?
z.B.
Krankenkasse
Finanzamt
Gewerbeamt
Auf dem deutsch Personalausweis
Rentenversicherung etc.

-- Editiert von Moderator topic am 26. Januar 2024 14:43

-- Thema wurde verschoben am 26. Januar 2024 14:43




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

Zitat (von ip614369-6):
Doppelte Staatsbürgerschaft nicht angegeben? Problem?
...
Ist das schlimm? Muss man die zweite immer angeben oder reicht es, dass man die deutsche hat und nur die angibt?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Es könnte sich einem aber erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Verordnungen etc. liest, denn da pflegen regelmäßig hilfreiche / aufklärende Details drin zu stehen.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36947 Beiträge, 6224x hilfreich)

Zitat (von ip614369-6):
Ist das schlimm?
Könnte sein. Aber das merkt der Doppelstaatler, wenn er gefragt wird. Und kann es evtl. erklären.
Zitat (von ip614369-6):
Auf dem deutsch Personalausweis
Beim erstmaligen Antrag auf den deutschen Personalausweis wird man mW sogar danach gefragt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
ip614369-6
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay.. aber die vom Personalausweis wissen das denke ich. Ich hab ja ein Führungszeugnis beantragt und da ist es mir dann aufgefallen

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6854 Beiträge, 1578x hilfreich)

Wenn keiner danach fragt, muss man es nirgendwo angeben. Dort wo man gefragt wird, muss es man u.U. angeben, das (das "müssen") wird bei allen Kontakten zu Behörden, vielleicht aber auch Banken, Versicherungen u.ä. der Fall sein.

Sonst geht's keinen was an - dem Vermieter einer Wohnung muss man das nicht auf die Nase binden. Meines Erachtens nicht mal dann, wenn der danach fragt. Es fehlt dafür ein berechtigtes Interesse an der Information.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36947 Beiträge, 6224x hilfreich)

Zitat (von ip614369-6):
aber die vom Personalausweis wissen das denke ich.
die 3 von der Meldebehörde...oder wer ist die? Woher sollten die das wissen, wenn nicht von dir?
Wenn DIE das wissen und in deinem deutschen Personalausweis steht nur --deutsch--, dann ist die andere StA nicht notwendigerweise einzutragen.
Zitat (von ip614369-6):
Ich hab ja ein Führungszeugnis beantragt und da ist es mir dann aufgefallen
Ach so. Warum fragst du dann nach Krankenkasse, Finanzamt...usw?


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Wenn keiner danach fragt, muss man es nirgendwo angeben.

Das ist schlicht falsch.
Es gibt durchaus Situationen, wo man das unaufgefordert mitteilen muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
ip614369-6
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harryvansell und die wären? :)

@Anami ich habe gefragt, weil ich es zuvor noch nie beides angegeben habe und gerne wüsste wo ich mich jetzt am schnellsten Melden sollte… ich hab es zumindest bei Banken, Krediten und Versicherungen gefragt und beim Stadtservice und die meinten es ist egal.. das Finanzamt meinte auch es ist den egal. Jetzt warte ich ab was Krankenkasse, Gewerbeamt sagt. Aber wäre cool, wenn ihr wisst wo es relevant wäre.. dann ruf ich da an

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36947 Beiträge, 6224x hilfreich)

Zitat (von ip614369-6):
gerne wüsste wo ich mich jetzt am schnellsten Melden sollte…
Ob das nötig ist, weiß ich nicht. Du hast das Führungszeugnis ja schon beantragt.

Zitat (von ip614369-6):
Aber wäre cool,
Viel cooler wäre es, wenn du verrätst, welches F-Zeugnis du für was beantragt hast. Dann könnte man evtl. den Nachweis der anderen EU-StA nachreichen...statt anzurufen...
und wir müssten hier nicht alle möglichen Situationen finden, wo es evtl. vllt. uU wichtig/erforderlich ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
ip614369-6
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@Anami wieso ist das relevant? Es war ein Führungszeugnis für die Arbeit. Da stand dann drinne welche Staatsangehörigkeit ich habe. Die eine nicht aus EU habe ich durch meine Eltern bei der Geburt erhalten und anscheinend dann irgendwann mal angenommen. Nun habe ich aber immer nur „deutsch" angegeben und nicht beide. Meine Frage war nur ob es für die o.g. Behörde/Kontakt relevant ist beide anzugeben.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36947 Beiträge, 6224x hilfreich)

Zitat (von ip614369-6):
wieso ist das relevant?
Weil es mind. 5 verschiedene F-Zeugnisse gibt. Manchmal sind weitere StA wichtig, manchmal nicht.
Zitat (von ip614369-6):
Es war ein Führungszeugnis für die Arbeit.
Eher wohl für deinen Arbeitgeber.
Da hast du dann evtl. bei *Staatsangehörigkeit*---> deutsch eingetragen. Je nach Arbeitgeber kann das genügen---> einfaches Führungszeugnis.
Zitat (von ip614369-6):
Meine Frage war nur ob es für die o.g. Behörde/Kontakt relevant ist beide anzugeben.
Welche Behörde?

Bitte lies mal hier nach, wie unterschiedlich das sein kann.
https://beratung.de/recht/ratgeber/fuehrungszeugnis-wofuer-wird-das-dokument-benoetigt_frmldo

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

Zitat (von ip614369-6):
@Harryvansell und die wären?

Das wäre z.B. bei Visa-Angelegenheiten relevant.


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