Haftung Bank im Betrugsfall

8. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
jeka123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung Bank im Betrugsfall

Guten Tag,

meine Tochter hat einen Laptop über Ebay gekauft.

Der Betrag von 1.200 EUR wurde überwiesen. Die Ware kam nie an.
Relativ schnell hatten wir festgestellt, dass es sich um einen Betrugsfall handelt.

Wir haben Anzeige erstattet.

Ein Rückruf über die Bank meiner Tochter war nicht möglich. Die Antwort der Bank: "Zahlungsempfänger antwortet nicht".

Nach jetzigem Stand (Rücksprache Polizei) handelt es sich um ein "Fake"-Konto auf welches der Betrag überwiesen wurde. Soll heißen, dass die Bank ein Konto eingerichet hat, deren Kontoinhaber sich unter einer flaschen Idendität ausgewiesen hat. Dieser sei wohl nun im Ausland.

Meine Frage: Haftet in solch einem Fall die Bank?
M.E. sollte dies so sein, da sich die Bank für die "Güte" ihrer Konten zu verantworten hat.

Wenn ich richtig liege, mit welcher Argumentation kann ich auf die Empfängerbank zugehen um hier ggf. eine "Schadensersatzleistung" einzufordern?

Vielen Dank!!!

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bullwear
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Fälschungen können so gut sein, dass das auch mal bei einer Bank passieren kann.
Sie hätten sich auch über Ebay (Paypal) absichern können. Ich sehe hier eine sehr geringe bis keine Chance die Bank in Haftung zu nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von Bullwear):
Fälschungen können so gut sein, dass das auch mal bei einer Bank passieren kann.
Sie hätten sich auch über Ebay (Paypal) absichern können. Ich sehe hier eine sehr geringe bis keine Chance die Bank in Haftung zu nehmen.


Dummes Geschwätz.

1. Dass der Paypal Käuferschutz nur Augenwischerei ist, hat der BGH bereits 2017 klargestellt. Leider glauben noch immer einige Zartbesaitete an dieses Märchen vom "Käuferschutz".

2. Die Bank kann sehr wohl eine Haftung treffen. Man muss da nur an Kandidaten wie die N26 denken, die ja mittlerweile unter verschärfter Bafin-Aufsicht steht.

Bei Kontoeröffnung besteht die Pflicht zur Identitätsfeststellung. Hier nachzuweisen dass die Bank Mist gebaut hat ist durchaus möglich, aber in jedem Fall etwas das man einem versierten Anwalt überlassen sollte.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7123 Beiträge, 1490x hilfreich)

Vielleicht hilft dieser Link weiter

https://www.dr-schulte.de/2020/05/16/haftung-der-bank-wenn-der-zahlungsempfaenger-rechtswidrig-handelt-oder-aber-sich-die-veruntreuung-massiv-aufdraengt/

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 8x hilfreich)

Sollte es zufällig die N26 Bank sein, kannst du es getrost vergessen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bullwear
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Wurstsemmel):
Dummes Geschwätz.

1. Dass der Paypal Käuferschutz nur Augenwischerei ist, hat der BGH bereits 2017 klargestellt. Leider glauben noch immer einige Zartbesaitete an dieses Märchen vom "Käuferschutz".

2. Die Bank kann sehr wohl eine Haftung treffen. Man muss da nur an Kandidaten wie die N26 denken, die ja mittlerweile unter verschärfter Bafin-Aufsicht steht.

Bei Kontoeröffnung besteht die Pflicht zur Identitätsfeststellung. Hier nachzuweisen dass die Bank Mist gebaut hat ist durchaus möglich, aber in jedem Fall etwas das man einem versierten Anwalt überlassen sollte.



Sehr schön, wenn ein Gespräch so angefangen wird. Hut ab.

1. Mir und vielen anderen hat der Paypal Käuferschutz schon geholfen
2. Wäre es erst mal gut zu wissen, um was für eine Bank es sich handelt. Gerade wegen den N26 Vorfall achten die Banken nunmehr auf die korrekte Identitätsfeststellung.

Was sagt den der Ebay Käuferschutz ?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jeka123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Das Konto auf welches überwiesen wurde "war" bei der Postbank. ich denke von da aus geht das Geld dann über mehrere Konto anderer Banken bis es nicht mehr nachvollziehbar ist wer dahinter steckt. Man sagte mir das Geld geht in Cryptowährung und damit ist es dann eh erledigt.

Die Antworten sind, wenn auch etwas ernüchternd, dennoch Grund genug es zu versuchen und bei der Postbank ein "Entschädigungsgesuch" einzureichen. Der Link von cirius gibt ja ein wenig Hoffnung.

Die Unterlassung einer Warnpflicht, sofern das Konto als Betrugskonto bereits auffällig wurde, wäre m.E. ein Sachverhalt, wo wir einhaken könnten...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(913 Beiträge, 159x hilfreich)

Naja, hier in diesem Fall wäre die PayPal-Käuferschutz sicherlich hilfreich gewesen. Das BGB-Urteil bezog sich ja auf den Käuferschutz generell, aber dieser Fall ist ja ganz anders gelagert.

Hier hätte der Käufer problemlos das Geld zurückfordern können, nachdem er festgestellt hatte, dass er betrogen wurde.

Mit Überweisung bzw. im Voraus zu bezahlen ist bei eBay bzw. eBay-Kleinanzeigen sehr riskant, das würde ich nur bei bekannten Großhändler machen, sonst nur per PayPal. Denke die Chancen hier von was der Bank zurückzubekommen, gehen gegen 0, das Geld ist weg (meiner Ansicht nach).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119477 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von jeka123):
Meine Frage: Haftet in solch einem Fall die Bank?

Nein, man müsste der Bank schon in irgendeiner Form ein Verschulden nachweisen.

Also ignorierte Auffälligkeiten in den Geldbewegungen, schlechte / fehlerhafte Identifizierung o.ä.



Zitat (von Wurstsemmel):
Dass der Paypal Käuferschutz nur Augenwischerei ist, hat der BGH bereits 2017 klargestellt. Leider glauben noch immer einige Zartbesaitete an dieses Märchen vom "Käuferschutz".

Schon das es auch ein Anderer so sieht.
Es gibt sogar Leute hier im Forum, die dann vehement unterstellen man hätte die Urteile nicht verstanden und würde das immer "reflexartig" per "Copy-Paste" posten ...



Zitat (von Bullwear):
1. Mir und vielen anderen hat der Paypal Käuferschutz schon geholfen

Das macht es nicht legaler ...



Zitat (von CarstenF):
Naja, hier in diesem Fall wäre die PayPal-Käuferschutz sicherlich hilfreich gewesen.

Richtig, denn Betrüger scheuen in der Regel den Kontakt zur Justiz, insofern wäre da wohl keine Klage zu befürchten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.733 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen