Hallo,
ich habe vor einer Woche einen KFZ-Kredit bei der Santander ausgelöst. Die Ablösesumme ergibt sich laut Brief aus 2921,38 Restforderung + 29,20 Vorfälligkeitsentschädigung. Über die restliche Laufzeit wären noch Zinsen in Höhe von 86,95 angefallen. Ist die Bank nicht zur Rückzahlung dieser verpflichtet? Die Zinsen wurden zu Beginn komplett auf den Darlehensvertrag draufgerechnet und auf die Monatsraten verteilt (wobei die Zinsbelastung über die Kreditdauer abnimmt).
Auch bei einem 2013 abgelösten Kreditvertrag bin ich mir so gut wie sicher, dass keine Zinsrückrechnung erfolgte (bei der Santander also anscheinend normal - aber bei dieser Bank läuft ja schließlich so einiges schief). Kann ich diese Rückzahlung (evtl. + Zinsen) auch noch zurückfordern?
Vielen Dank schonmal
Kredit bei Santander abgelöst - Zinsrückrechnung?
Was steht denn dazu in deinem Kreditvertrag?
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Da hätte ich wirklich vorher mal reingucken können
Es ist im Vertrag sogar so niedergeschrieben, dass die lautzeitabhängigen Kosten zurückgerechnet werden. Dem ist die Santander ja aber nicht nachgekommen. Es kann doch nicht sein, dass man diese Bank wirklich bei allem was einem als Kreditnehmer zusteht, schriftlich erinnern muss!
Zinsen werden einfach einbehalten, RSV kriegt man bei vorzeitiger Ablöse auch nicht erstattet, auf Nachfrage nach genauen Bearbeitungsgebühren erhielt ich sogar in der Filiale die Aussage, dass für meinen Vertrag keine Bearbeitungsgebühren erhoben wurden. Im Darlehensvertrag wurden die Bearbeitungsgebühren auch tatsächlich mit 0 € angegeben, aber im zwischenzeitlich erhaltenen Kontoauszug sind fast 500 € Bearbeitungsgebühr zu Finanzierungsbeginn berechnet wurden. Und das ist nun schon der dritte Vertrag bei dem es so läuft! Dass ich die Bearbeitungsgebühren dann auch wirklich irgendwann erstattet kriege, steht natürlich auch in den Sternen...
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quote:<hr size=1 noshade>Es kann doch nicht sein, dass man diese Bank wirklich bei allem was einem als Kreditnehmer zusteht, schriftlich erinnern muss! <hr size=1 noshade>
Selbst Erinnerungen sind nicht immer wirklich hilfreich, häufig helfen nur gerichtsfeste Fristsetzungen und nachfolgende Klageeinreichung.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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