Hallo liebe Community,
wir stehen kurz vor einem Kauf eines Hauses aus den 50er. Jetzt habe ich mir eine Auskunft über öffentliche Abgaben für das Grundstück geben lassen. Wasser- und Abwasserbeiträge sind beglichen. Bei dem Punkt Straßenerschließungsbeiträge nach Kag steht folgendes:
Straßenerschließungsbeiträge nach dem KAG für die an das o. g. Grundstück angrenzende Blumenstraße wurde bislang nicht erhoben. Im Falle des babauungsplanmäßigen Ausbaus würde das Grundstück mit der dann gültigen Fläche sowie dem dann gültigen Beitragssatz noch zum Erschließungsbeitrag nach dem KAG in Verbindung mit der städtischen Erschließungsbeitrag Satzung herangezogen werden.
Jetzt haben wir natürlich Sorge das bei einem Grundstück von 740 m2 doch eine recht hohe Summe auf uns zu kommen kann. Wenn man auch bedenkt das ein anderes Haus in 2. Reihe ein Wegerecht hat (90m2) und dann womöglich verschont bleibt.
Das Haus befindet sich in Baden-Württemberg. Ich hab jetzt schon öfters gelesen das in Ba-Wü eine nachträgliche Förderung nicht rechtens sei. Wir wissen ganz ehrlich nicht wie wir das genau Einordnen solle...
Vielen Dank für eure Meinungen und evtl. TIPPS
Auskunft über öffentliche Angaben für das Grundstück
15. Juni 2020
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Frage vom 15. Juni 2020 | 15:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunft über öffentliche Angaben für das Grundstück
Verbaut?
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#1
Antwort vom 15. Juni 2020 | 17:08
Von
Status: Unbeschreiblich (34038 Beiträge, 5880x hilfreich)
Ja, aber was hat das mit Baurecht zu tun?ZitatJetzt haben wir natürlich Sorge :
Fragt bei der Stadt nach, wie viel ihr für dieses Grundstück dann als Beitrag zu zahlen haben werdet.
Dann entscheidet euch für oder gegen den Kauf.
#2
Antwort vom 15. Juni 2020 | 17:56
Von
Status: Unbeschreiblich (48390 Beiträge, 17072x hilfreich)
Zitat:Wenn man auch bedenkt das ein anderes Haus in 2. Reihe ein Wegerecht hat (90m2) und dann womöglich verschont bleibt.
Das wird nicht der Fall sein.
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#3
Antwort vom 15. Juni 2020 | 22:16
Von
Status: Schüler (443 Beiträge, 32x hilfreich)
Mein Beitrag dahzu ist versehtentli ch im falschen Thread gelandet.
Leider kann ich ihn weder löschen noch verschieben??
Viellleicht kann es jemand??
#4
Antwort vom 16. Juni 2020 | 00:04
Von
Status: Schlichter (7896 Beiträge, 1622x hilfreich)
Ist in Baden Würtemberg das KAG nicht abgeschafft? Woher stammt denn der Wortlaut? Aus dem Bebauungsplan der evtl. auch schon uralt ist?
#5
Antwort vom 16. Juni 2020 | 10:01
Von
Status: Schüler (227 Beiträge, 253x hilfreich)
ZitatIst in Baden Würtemberg das KAG nicht abgeschafft? :
Nein. Das KAG BW ist nicht abgeschafft. Es bietet allerdings keine Rechtsgrundlage für Straßenausbaubeiträge mehr, dafür aber für Erschließungsbeiträge.
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