Wohnen im Wochenendhaus – Haus ohne Baugenehmigung verkauft

23. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
go669563-21
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnen im Wochenendhaus – Haus ohne Baugenehmigung verkauft

Deshalb haben wir bis vor Kurzem ohne Probleme in dem Haus gelebt, das wir 2015 (vor 9 Jahren) gekauft haben. Wir haben einen Brief erhalten, in dem stand, dass das Haus den Status wochenende hat und wir dort nicht wohnen können. Als wir das Haus über eine Immobilienagentur kauften, gab es diesbezüglich keine Informationen. Tatsächlich habe ich eine E-Mail von der Agentur erhalten, in der stand, dass wir nach der Registrierung bei der örtlichen Behörde dort wohnen können. Auch zum Zeitpunkt der Registrierung hat AMT kein Wort darüber verloren, dass es sich um wochenende handelt. Im Kaufvertrag steht lediglich, dass es sich um einen Bungalow handelt. Ist das Wort Bungalow juristisch gesehen dasselbe wie wochenende? Wo sollten solche Informationen aufgeführt werden? Es gab nie einen Verdacht, da das ganze Jahr über zahlreiche Familien in derselben Straße in ähnlichen Häusern leben. Mein Nachbar zeigte mir einen Brief des örtlichen Amtes aus dem Jahr 1998, in dem stand, dass dieses Gebiet als Bungalowsiedlung gilt. Ein weiteres Problem besteht darin, dass sich herausstellte, dass nach neun Jahren ein Teil des Hauses illegal erweitert und anschließend an uns verkauft wurde. Zum Zeitpunkt des Kaufs wussten wir nicht, dass wir die Baugenehmigungen prüfen mussten. Im Nachhinein ist das natürlich ein Problem, aber ich denke, wir können in dieser Angelegenheit gegen die Immobilienagentur vorgehen. Im Moment sagten sie, dass das Fehlen einer Baugenehmigung möglicherweise verjährt sei, da es schon über 5 Jahre her sei und wir es bereits auf diese Weise gekauft hätten, aber die Frage nach dem Wohnsitz bleibt bestehen. Da alle anderen auf der Straße wohnen – ihre Häuser sind auf der Karte von Cataster Amt genauso markiert wie unsere – wo soll dort eigentlich „wochendehaus" stehen? in welchen Dokumenten? Steht das Wort Bungalow rechtlich für wochenende?

Vielen dank!

-- Editiert von Moderator topic am 23. Mai 2024 14:49

-- Thema wurde verschoben am 23. Mai 2024 14:49

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18 Antworten
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#1
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2272 Beiträge, 500x hilfreich)

In der Textwand findet man sich ja kaum zurecht.
Falls da wesentliche Informationen versteckt sind, bitte kenntlich machen ;)

Ihr hab dort vor 9 Jahren Euren Hauptwohnsitz angemeldet?
Falls ja, sollte sich eine Lösung finden lassen.
Sofern seitens der Kommune keine Bereitschaft signalisiert wird, wäre ein Fachanwalt hilfreich.

Die Frage der Baugenehmigung kann man, sofern die der Anbau grundsätzlich genehmigungsfähig ist, durch einen nachträglichen Bauantrag heilen.
Einfach mal eine/n Bauvorlageberechtigte(n) anfragen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Ich habe mir die unstrukturiert hingezimmerte Textwand jetzt nicht angetan.
Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn.



Zitat (von go669563-21):
Haus ohne Baugenehmigung verkauft

Hat das Haus keine Baugenehmigung oder fehlt nur das Dokument "Baugenehmigung"?



Zitat (von go669563-21):
wo soll dort eigentlich „wochendehaus" stehen? in welchen Dokumenten?

Das findet sich in den jeweiligen Dokumenten zu dem Grundstück beim örtlichen Bauamt.



Zitat (von go669563-21):
Steht das Wort Bungalow rechtlich für wochenende?

Nö.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37519 Beiträge, 6271x hilfreich)

Zitat (von go669563-21):
dass das Haus den Status wochenende hat und wir dort nicht wohnen können.
Mehr steht dort nicht? Von wem kam denn der Brief?
Zitat (von go669563-21):
Ist das Wort Bungalow juristisch gesehen dasselbe wie wochenende?
Nein. Auf keinen Fall. Ein Bungalow ist ein Gebäude. Wochenende ist Samstag und Sonntag.
Ein Wochenendhaus ist ein Gebäude, welches NUR zur Freizeitnutzung, aber nicht als Dauerwohnsitz erlaubt ist. Egal, ob das Haus ein Bungalow ist.

Von Glück könnt ihr sagen, dass bisher noch niemand solchen Brief an euch schrieb.

Was steht denn in eurer *Registrierung* ? Meinst du das Grundbuchamt? Meinst du das Einwohnermeldeamt?
Nach dem Kauf seid ihr Eigentümer geworden. Ihr steht vermutlich im Grundbuch.
Nach dem Umzug dorthin habt ihr euch beim Einwohnermeldeamt umgemeldet.

Ein Brief von 1998 an einen Nachbarn muss nichts mit dem neuen Brief an euch zu tun haben.
Dass andere schon lange dort wohnen, löst euer Problem auch nicht.

Jetzt wollt ihr gegen die Immo-Agentur vorgehen? Warum? Und was soll die denn tun?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49374 Beiträge, 17365x hilfreich)

Zitat (von go669563-21):
Im Moment sagten sie, dass das Fehlen einer Baugenehmigung möglicherweise verjährt sei, da es schon über 5 Jahre her sei und wir es bereits auf diese Weise gekauft hätten,

Das Verschweigen einer fehlenden Baugenehmigung stellt im Regelfall eine arglistige Täuschung dar und wäre dann noch nicht verjährt.

Zitat (von go669563-21):
Wo sollten solche Informationen aufgeführt werden?

Im Bebauungsplan.

Zitat (von go669563-21):
Ist das Wort Bungalow juristisch gesehen dasselbe wie wochenende?

Nein, ein Bungalow kann auch zum Dauerwohnen geeignet sein.

Zitat (von Anami):
Jetzt wollt ihr gegen die Immo-Agentur vorgehen? Warum? Und was soll die denn tun?

Richtig, man wird gegen den Verkäufer vorgehen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go669563-21
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte mich bei allen bedanken, die geantwortet haben. Mein Deutsch ist nicht sehr gut, da ich Ausländer bin und meine Sätze nicht immer richtig aufbaue, wofür ich mich entschuldige. Der Brief kam vor ein paar Wochen vom Landkreis (Bauordnugsamt). Ja, als wir vor 9 Jahren aus Großbritannien kamen, sahen wir ständig Nachbarn, die dort in unserer Straße lebten, also gab es nichts, worüber wir verdächtig sein müssten. Zum Zeitpunkt des Kaufs haben wir nicht viele Dokumente erhalten. In allen Unterlagen, die wir haben, ist nicht das wochenende Haus angegeben. Im Vertrag wird lediglich das Wort „Bungalow" verwendet. Deshalb wollte ich prüfen, wo solche Informationen angegeben werden sollten. Im Moment haben wir Unterlagen aus den Archiven angefordert. Es heißt, es gäbe drei davon, zwei wurden genehmigt und eines abgelehnt. Wir können also davon ausgehen, dass der letzte Eigentümer eine Erweiterung vorgenommen hat, obwohl dies nicht erlaubt war, diese Tatsache verschwiegen und das Haus verkauft hat (wir Wir waren nicht schlau genug, dies alles zu überprüfen, da wir uns auf die Immobilienagentur verlassen hatten, die uns versicherte, dass wir in dieser Immobilie bleiben könnten, nachdem wir uns bei der örtlichen AMT angemeldet hatten, was wir auch getan haben.) Ja, vielleicht kann noch eine Baugenehmigung eingeholt werden, aber da sie den letzten Antrag abgelehnt haben, müssen wir sehen, warum sie es getan haben. Ich bin mir nicht sicher, ob die Dokumente aus dem Archiv solche Informationen enthalten würden.
Alles ist sehr kompliziert und ich habe Schwierigkeiten, einen guten Anwalt zu finden, der uns helfen kann. Wenn es jemanden gibt, den ich empfehlen kann, wäre ich dankbar!
Soll ich den Bebauungsplan beim Bauordnungsamt anfordern?



-- Editiert von User am 23. Mai 2024 16:25

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37519 Beiträge, 6271x hilfreich)

Zitat (von go669563-21):
Soll ich den Bebauungsplan beim Bauordnungsamt anfordern?
Die Bebauungspläne gibt es online im Netz.
Suchen mit: Bebauungsplan xxx-Stadt.

Zitat (von go669563-21):
Der Brief kam vor ein paar Wochen vom Landkreis (Bauordnugsamt)
Was fordert das Bauordnungsamt jetzt von euch? Dass ihr dort nicht dauerhaft wohnen dürft, ist nur die Aussage des Amtes.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go669563-21
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das Landkreis Amt ( Bauordnungsamt) sagt, wir können das Haus nicht dauerhaft nutzen, wir haben immer noch unseren ersten Wohnsitz in Großbritannien und wir können immer sagen, dass es eine Zweitewochnung und nicht unser einziger Wohnsitz ist, aber es ist trotzdem ein Schock, weil wir einfach nicht wussten, dass unser Haus nicht bewohnt werden kann dauerhaft. Im Moment senden wir ihnen eine Antwort, um zu erklären, dass wir das Haus als solches gekauft haben (in dieser Größe haben wir es nicht erweitert, wie sie behaupten) und wir sagten, dass es nicht die einzige Wohnadresse ist, die wir haben. Ich denke, je nachdem, was sie als nächstes schreiben, bräuchten wir einen Anwalt. Auch wenn wir das Haus später verkaufen wollen, müssen wir alles bereit haben, alle Genehmigungen etc.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Zitat (von go669563-21):
Im Moment senden wir ihnen eine Antwort

Ich denke es wäre besser, wenn das ein Anwalt machen würde.



Zitat (von go669563-21):
wir haben immer noch unseren ersten Wohnsitz in Großbritannien und wir können immer sagen, dass es eine Zweitewochnung und nicht unser einziger Wohnsitz ist

Das muss man dann aber entsprechend formulieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2272 Beiträge, 500x hilfreich)

Zitat (von go669563-21):
Mein Deutsch ist nicht sehr gut, da ich Ausländer bin und meine Sätze nicht immer richtig aufbaue, wofür ich mich entschuldige.


Das ändert aber nichts an

Zitat (von Harry van Sell):
Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn.

[Heels don't just make sense on shoes.] - Danke an Tante Gockel!
Schon mal versucht, den eigenen Beitrag zu lesen?

Ich bin zu faul, mir die relevanten Informationen zu suchen.

Es ist nicht Euer erster Wohnsitz?
Trotzdem wohnt ihr dort dauerhaft?

Das ist in dem Gebiet (vermutlich) nicht erlaubt?
Ob da auch andere wohnen, ist für EUREN Fall deshalb (fast) uninteressant.




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#10
 Von 
go669563-21
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
This is (probably) not allowed in the area?
Whether other people also live there is therefore (almost) uninteresting in YOUR case.


Wie ich bereits erwähnt habe, hatten wir keine Ahnung, dass es möglicherweise nicht erlaubt ist, als wir hierher kamen, sahen wir andere Familien (Nachbarn), die hier lebten, und niemand hat jemals gesagt, dass es ein Problem ist. Können sie dann anderen Familien erlauben, zu bleiben und eine andere zu verbieten, wenn alle in der gleichen Straße und in ähnlichen Häusern leben? Es scheint, dass das örtliche AMT davon weiß und in eine andere Richtung schaut - sie haben kein Problem, der Brief kam vom Landkreis amt.

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#11
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9069 Beiträge, 1923x hilfreich)

Zitat (von go669563-21):
Können sie dann anderen Familien erlauben, zu bleiben und eine andere zu verbieten, wenn alle in der gleichen Straße und in ähnlichen Häusern leben?


Das geht durchaus. Hat man denn mit den anderen Familien mal gesprochen?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go669563-21
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Das geht durchaus. Hat man denn mit den anderen Familien mal gesprochen?



Ja, wir haben mit unseren Nachbarn gesprochen, niemand hatte einen Brief. Es gibt einen Haushalt, der uns nicht mag. Sie kommen nur am Wochenende. Wir vermuten, dass sie eine Beschwerde über uns geschrieben haben, um es uns heimzuzahlen. Denn es gibt keinen Grund, warum ein solcher Brief plötzlich nach 9 Jahren und nur bei uns ankommt, wenn auch alle anderen hier leben. 2 Familien leben hier seit fast 30 Jahren.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17869 Beiträge, 6030x hilfreich)

Mir ist immer noch nicht klar, warum das Bauordnungsamt schreibt, dass es nur ein Wochenendhaus sei. Worauf bezieht sich das Amt?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37519 Beiträge, 6271x hilfreich)

Zitat (von go669563-21):
Wir vermuten, dass sie eine Beschwerde über uns geschrieben haben, um es uns heimzuzahlen.
Wenn das Bauordnungsamt eine Beschwerde erhält, in der auch etwas zur fehlenden Baugenehmigung, illegalen Anbauten usw. steht, muss die Behörde reagieren.
Nur Streit unter Nachbarn? Dafür sind die nicht zuständig.

Evtl. haben die anderen Familien eine alte Nutzungserlaubnis? Evtl. haben die keinen weiteren Wohnsitz?
Ich denke, ohne Anwalt kommt ihr nicht weiter. Der könnte Akteneinsicht beantragen und vielleicht verhindern, was euch sonst ohne Kenntnisse der dt. Gesetze noch passiert.
Du beschreibst ja, dass der Vor-Eigentümer evtl. ohne Genehmigung erweitert hat.
Was habt ihr erreicht, wenn ihr dem Verkäufer oder der Immobilienagentur arglistige Täuschung nachweisen könnt? Was stellt ihr euch vor?
Eure Antwort an das Amt ändert nichts an der Tatsache, dass der Bungalow wohl doch nur ein Wochenendhaus=nicht Dauerwohnsitz ist.

Wenn eure Antwort schon unterwegs zum Amt ist, könnt ihr jetzt nur abwarten, was das Amt euch antwortet.
Eigentlich kann man gegen solch ein Amts-Schreiben immer Widerspruch erheben (aber innerhalb 1 Monat).

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
go669563-21
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der könnte Akteneinsicht beantragen und vielleicht verhindern, was euch sonst ohne Kenntnisse der dt. Gesetze noch passiert.
Du beschreibst ja, dass der Vor-Eigentümer evtl. ohne Genehmigung erweitert hat.
Was habt ihr erreicht, wenn ihr dem Verkäufer oder der Immobilienagentur arglistige Täuschung nachweisen könnt? Was stellt ihr euch vor?
Eure Antwort an das Amt ändert nichts an der Tatsache, dass der Bungalow wohl doch nur ein Wochenendhaus=nicht Dauerwohnsitz ist.

Wenn eure Antwort schon unterwegs zum Amt ist, könnt ihr jetzt nur abwarten, was das Amt euch antwortet.
Eigentlich kann man gegen solch ein Amts-Schreiben immer Widerspruch erheben (aber innerhalb 1 Monat).



Vielen Dank für den Beitrag. Ja, ich denke, abhängig von ihren nächsten Entscheidungen werden wir einen Anwalt beauftragen, der uns helfen kann. Wir sind im Moment etwas verloren. Alles war eine große Überraschung. Ich habe versucht, nach dem B-Plan zu suchen. Wir haben in den Dateien nur eine kleine Gemarkung (aber keine Legende) und alle Häuser sind auf den dort sichtbaren Straßen genau gleich markiert. Es sind keine anderen B-Pläne online verfügbar. Meine Nachbarin hat mir ein Dokument gezeigt, das in ihren Akten liegt und auf dem steht, dass unser Gebiet als Bungalowsiedlung bezeichnet wird. Das Wort „wochenende" kommt dort eigentlich nicht vor, daher würde ich wirklich gerne Dokumente sehen, in denen so eine Tatsache klar zum Ausdruck kommt. Vor kurzem gab es eine neue Familie, die ihr Haus erweitert hat, und ich weiß, dass sie plant, dauerhaft hierher zu ziehen. Ich habe nicht ausführlich darüber gesprochen, aber es sieht so aus, als wäre es ihnen gestattet worden, das Haus und den Wohnsitz zu erweitern, also bezweifle ich wirklich die Straße hat einen wochenden Status. Alle Häuser sind an Wasser und Strom angeschlossen, verfügen über eine Heizung, die Müllabfuhr erfolgt nach Zeitplan, wir haben alle eine Hausnummer usw.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37519 Beiträge, 6271x hilfreich)

Ja, ich meine, euch könnte nur ein Anwalt helfen.
Alles, was du hier noch zusammenträgst und wiederholst und wie euch das Schreiben schockiert hat (alles nur subjektives) --- ist nicht zielführend.
Es ist kein Fakt lesbar.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Zitat (von go669563-21):
Können sie dann anderen Familien erlauben, zu bleiben und eine andere zu verbieten, wenn alle in der gleichen Straße und in ähnlichen Häusern leben?

Ja.

Zum einen ist "ähnlich" eben nicht "gleich".
Zum anderen kann es sein, das es bei den anderen eine Duldung im Rahmen des Bestandschutzes gibt, Dieser Bestandschutz gilt aber nur für die bereits dort Wohnenden, Leute die neu hinzuziehen haben keinen Bestandschutz.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49374 Beiträge, 17365x hilfreich)

Ich vermute, dass es sich hier laut Bebauungsplan um ein Sondergebiet im Sinne des § 10 BauNVO handelt. Wenn man sich den anschaut, dann wird schnell klar, warum ein Anbau baurechtlich problematisch sein kann.

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