neues Endreihenhaus an (bisheriges) Endreihenhaus bauen

17. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hamburg2019
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
neues Endreihenhaus an (bisheriges) Endreihenhaus bauen

Hallo,
wir überlegen ein Grundstück in Hamburg zu erwerben dass das letzte in einer Reihenhauszeile ist. Bisher stehen Garagen auf dem Grundstück und im B-Plan ist dieser Bereich als Stellplätze ausgewiesen und als private Freifläche, hat also kein Baufenster. Ein Bauantrag ist eingereicht aber wir würden es wohl vor der Entscheidung schon kaufen. (2010 wurde bereits schonmal ein Bau gestattet aber der Besitzer des GS hat es dann doch nicht getan sondern die Garagen gelassen und vermietet).

Das alte Reihenendhaus (was dann zum Mittelhaus wird) steht direkt bis an die Grenze des besagten Grundstücks, evtl teilen sie sich sogar die Grenze, da kenne ich mich nicht aus. Es sind keine Fenster zu der Seite, wahrscheinlich ist vorgesehen die Zeile zu erweitern.

Meine Frage betrifft jetzt die Statik. Wenn ich direkt an diese Haus anbaue, soll laut Bauberatung wahrscheinlich (immer schön schwammig bleiben) ein Statiker von der Stadt kommen und die Baustelle begutachten. Er gibt dann eventuell Vorlagen (bestimmte Stahlträger oder so).
Kann mir jemand was zu den Kosten sagen? Hat zufällig jemand mal direkt an ein anderes Haus gebaut?
Oder würden mir die Profis davon total abraten, von wegen viel zu kompliziert/teuer ??

Das Grundstück und die Möglichkeit erscheint mir sehr günstig aber vielleicht ist das ganze schwieriger als ich denke... Bitte um Kommentare jeglicher Art :) Vielen Dank! :love:

Verbaut?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Hamburg2019):
und im B-Plan ist dieser Bereich als Stellplätze ausgewiesen
Dann kannst du dort nicht bauen.
Zitat (von Hamburg2019):
Meine Frage betrifft jetzt die Statik.
Da wird dir nur ein Statiker antworten können. Aber nicht hier.
Zitat (von Hamburg2019):
ein Statiker von der Stadt kommen und die Baustelle begutachten.
Das kann der gern tun. Was wäre sein Auftrag?
Zitat (von Hamburg2019):
Er gibt dann eventuell Vorlagen (bestimmte Stahlträger oder so).
Eventuell gibt er Auflagen? Nämlich bestimmte Stahlträger einzubauen?
Ja, das kann sein. Das kann ein Statiker garantiert beantworten, wenn er das Baugrundstück begutachtet/gesehen/geprüft hat.
Zitat (von Hamburg2019):
Kann mir jemand was zu den Kosten sagen?
Für den Statiker? Für die Begutachtung? Für die Stahlträger?

Unstatische Frage: Wohin mit den Stellplätzen? Die Stellplätze für KfZ stellen einen nicht unerheblichen Platzbedarf im Zusammenhang mit Neubauvorhaben dar. Daran scheitert oft genug die Gier nach *so viel wie irgend geht*...
wattn Glück! ;)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Hamburg2019):
Kann mir jemand was zu den Kosten sagen?

Es werden welche anfallen.
Die Höhe wird man abschätzen können, wenn alle Auflagen und sonstigen Details bekannt sind.



Zitat (von Hamburg2019):
Hat zufällig jemand mal direkt an ein anderes Haus gebaut?

Ja. Das geht - wenn man Profis beauftragt kein Problem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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