Hallo,
ich bin verheiratet. Seit einigen Jahren besitzen wir ein Haus, das wir sanieren, aber nicht bewohnen.
Das Haus ist als unser Zweitwohnsitz gemeldet. Immer wieder (alle Jahre mal) bekamen wir vom "Beitragsservice" den Hinweis (ohne Rechnung), wir wären doch Besitzer eines Zweitwohnsitzes... Mehrere Male schickten wir die Schreiben zurück mit dem Hinweis, der Zweitwohnsitz wird nicht bewohnt und ist auch nicht bewohnbar. Nie kam etwas zurück. Nun kam eine Rechnung über 735,-€, rückwirkend bis 01.01.2016. Müssen wir nun rückwirkend die Zweitwohnung bezahlen, trotz des Urteil vom 18. Juli 2018 (Beitrag für Zweitwohnungen ist nicht zulässig).
Dazu kommt, dass die Gebühren für den Hauptwohnsitz mein Mann bezahlt, die Rechnung für die Zweitwohnung nun an mich geschickt wurde. Beide Wohnungen gehören uns gemeinsam.
Muss ich bezahlen?
Vielen Dank,
Brigitte
GEZ für Zweitwohnsitz rückwirkend bezahlen ?
11. Juli 2019
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Frage vom 11. Juli 2019 | 18:26
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ für Zweitwohnsitz rückwirkend bezahlen ?
#1
Antwort vom 11. Juli 2019 | 18:32
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41022x hilfreich)
Zitattrotz des Urteil vom 18. Juli 2018 (Beitrag für Zweitwohnungen ist nicht zulässig). :
Das Urteil vom 18. Juli 2018 war aber nicht "Beitrag für Zweitwohnungen ist nicht zulässig", sondern "Beitrag für Zweitwohnungen ist nicht zulässig, wenn der Beitragspflichtige bereits für den Hauptwohnsitz zahlt"
Trifft also für euch nicht zu.
#2
Antwort vom 11. Juli 2019 | 18:35
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
kann das nicht nachvollziehen. Nach welcher Regelung zahlt mein Mann für den Erstwohnsitz, ich aber soll für den Zweitwohnsitz zahlen? Ist das willkürlich?
Gruß,
Brigitte
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#3
Antwort vom 11. Juli 2019 | 18:50
Von
Status: Unbeschreiblich (37109 Beiträge, 6236x hilfreich)
Ich fürchte, diese Anmeldung genügt.ZitatDas Haus ist als unser Zweitwohnsitz gemeldet. :
Stimmt doch auch. Warum meldet ihr das Haus nicht ab, wenn ihr dort nicht zweitens wohnt?Zitatwir wären doch Besitzer eines Zweitwohnsitzes... :
Hast du denn das Urteil mal gelesen?ZitatMüssen wir nun rückwirkend die Zweitwohnung bezahlen, trotz des Urteil vom 18. Juli 2018 (Beitrag für Zweitwohnungen ist nicht zulässig). :
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html
(am Besten vom Ende her anfangen)

Gebühren? Den Rundfunkbeitrag meinst du? Wahrscheinlich ist dein Mann mit der Adresse am Hauptwohnsitz gemeldet.Zitatdass die Gebühren für den Hauptwohnsitz mein Mann bezahlt, :
Wahrscheinlich hast du seinerzeit den Zweitwohnsitz angemeldet.Zitatdie Rechnung für die Zweitwohnung nun an mich geschickt wurde :
Der Beitragsservice kann nicht in das Grundbuch schauen, um die Eigentumsverhältnisse zu überprüfen.
Melderegister genügen.
#4
Antwort vom 11. Juli 2019 | 20:03
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
Wenn wir so unterschiedlich gemeldet wären, könnte man sich das erklären. Sind wir aber nicht.
Bei beiden Wohnungen ist mein Mann gemeldet und ich als ‚Ehegatte mit gleicher Anschrift‘.
Wieso, außer um 2 mal abzukassieren, sollte der ‚Beitragsservice‘ einmal meinen Mann und das
andere mal mich als Rechnungsempfänger auswählen. Muss ich das hinnehmen?
Danke an alle!
Gruß,
Brigitte
#5
Antwort vom 11. Juli 2019 | 21:35
Von
Status: Junior-Partner (5803 Beiträge, 2557x hilfreich)
ZitatMuss ich das hinnehmen? :
Ja. Dein Mann bezahlt bereits für eine Wohnung, daher muss er nicht nochmal zahlen.
Du zahlst bisher nicht, daher bist du zahlungspflichtig.
Wenn ihr euch die Anmeldung als Zweitwohnung gespart hättet (die ja offensichtlich eh nicht den Tatsachen entspricht), hättet ihr euch auch den Rundfunkbeitrag gespart.
#6
Antwort vom 12. Juli 2019 | 05:31
Von
Status: Praktikant (547 Beiträge, 188x hilfreich)
ZitatSeit einigen Jahren besitzen wir ein Haus, das wir sanieren, aber nicht bewohnen. :
Das nennt man einen Verstoß gegen das Melderecht. Wenn ihr in dem Haus nicht wohnt, ist auch eine Anmeldung als Wohnsitz unzulässig.
ZitatNach welcher Regelung zahlt mein Mann für den Erstwohnsitz, ich aber soll für den Zweitwohnsitz zahlen? Ist das willkürlich? :
Nennt sich RBStV. Und nach diesem kann jeder volljährige Inhaber einer Wohnung zur Beitragszahlung herangezogen werden. Eine Wahlmöglichkeit besteht eurerseits nicht.
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