Auskunft Telefon

10. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
go443376-1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunft Telefon

Hallo,

darf meine Kollegin am Telefon einem Fremden mitteilen, wie lange ich bereits erkrankt fehle?
Danke für die Info!




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1050x hilfreich)

Datenschutzrechtlich IMO ja, da sie diese Daten nicht geschäftsmäßig speichert (außer sie arbeitet in der Personalabteilung) und daher BDSG nicht einschlägig ist.

Dürfte allerdings arbeitsrechtlich Konsequenzen haben, sofern die Information nicht aus berechtigtem Interesse weitergegeben wurde (etwa um einem Kunden gegenüber zu begründen, warum sich etwas verzögert).

-- Editiert von TheSilence am 13.06.2016 10:05

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go443376-1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
Datenschutzrechtlich IMO ja, da sie diese Daten nicht geschäftsmäßig speichert (außer sie arbeitet in der Personalabteilung) und daher BDSG nicht einschlägig ist.
Dürfte allerdings arbeitsrechtlich Konsequenzen haben, sofern die Information nicht aus berechtigtem Interesse weitergegeben wurde (etwa um einem Kunden gegenüber zu begründen, warum sich etwas verzögert).
-- Editiert von TheSilence am 13.06.2016 10:05


Vielen Dank! Nein, es war keine Verzögerung oder dergleichen der Hintergrund.
Ich habe den Verstoss nun gemeldet bei Chef und Datenschutzbeauftragtem. Ist nicht ihr erster fauxpas.....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Ihre Kollegin darf keinesfalls irgendeiner dritten Person am Telefon mitteilen, wie lang Sie schon erkrankt sind. Das sind geschützte personenbezogene Daten.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19221 Beiträge, 10349x hilfreich)

Es kommt aber darauf an, was genau gesagt wurde.
Ein Bekannter von mir arbeitet in einer großen Landesoberbehörde mir großer Rechtsabteilung. Dort hat die rechtliche Prüfung Folgendes ergeben :
Die Information "Kollege X ist seit drei Tagen krank" unterliegt dem Datenschutz, da "krank" ein persönliches Merkmal ist.
Die Information "Kollege X ist seit drei Tagen nicht im Dienst " unterliegt dagegen nicht dem Datenschutz, da "nicht im Dienst " ein ausschließlich berufsbezogenes Merkmal ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

@drkarbo, du hast völlig recht, aber der Ausgangsfrage nach wurde ja explizit mitgeteilt, dass jemand erkrankt fehlt. Und das geht eben gar nicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.880 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.