Mein Vater ist am 22.08.22 verstorben.
Er hat mich und meine 3 Schwestern enterbt. Alleinerbe ist seine neue Ehefrau. Nacherben die Kinder seiner Frau.
Welche Möglichkeiten habe ich, um mein Pflichtanspruch geltend zu machen?
Liege ich noch in den 3 Jahren? Muss ich ein Erbschein beantragen? Oder kann ich gleich die Alleinerbin (oder Alleinerbin und ihre 3 Kinder?!) Anschreiben mit meinen Pflichtanspruch zu überweisen? Oder wie muss ich da vorgehen? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung...was soll ich tun?
Enterbt - Was tun?
ZitatLiege ich noch in den 3 Jahren? :
Muss ich ein Erbschein beantragen?
Oder kann ich gleich die Alleinerbin (oder Alleinerbin und ihre 3 Kinder?!) Anschreiben mit meinen Pflichtanspruch zu überweisen?
Ja
Nein
Ja (nur die Alleinerbin)
Hier
https://www.123recht.de/ratgeber/erbrecht/Pflichtteil-Was-Erben-und-Pflichtteilsberechtigte-wissen-muessen-__a160228.html
mal was zum einlesen.
ZitatAnschreiben mit meinen Pflichtanspruch zu überweisen? :
Ja, idealerweise in gerichtfester Form.
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In gerichtsfester Form...hmm...ich würde einfach ein Schreiben aufsetzen...
Fragen:
-1. Muss ich darauf bestehen, dass mir ein Nachlassverzeichnis zugeschickt wird ? Das könnte Erbe könnte ja auch negativ sein, oder?
2. Brief per Einschreiben?
3. Aufforderung mir zu antworten?
4. Zahlungsaufforderung meines Pflichtanteils mit Zahlungsfrist? Wenn ja welche, wenn ich diese Woche das Schreiben aufsetze? 4 Wochen?
Ja - für alle Fragen.
okay, soll das angeforderte Nachlassverzeichnis zum Stichtag des Todes meines Vaters sein und notariell beurkunet? Darf ich das verlangen oder reicht ein einfaches Nachlassverzeichnis aus?
Ich habe noch eine Frage....Ich weiß ja nicht, ob die Ehefrau meines Vaters nach lebt...sollte ich gleich wie im Testament aufgelistet die Nacherben, hier die 3 Kinder seiner Ehefrau mit anschreiben oder nur die Ehefrau, weil Alleinerbin?
Zitatsoll das angeforderte Nachlassverzeichnis zum Stichtag des Todes meines Vaters sein :
Ja
Zitatund notariell beurkunet? Darf ich das verlangen oder reicht ein einfaches Nachlassverzeichnis aus? :
Die notarielle Beurkundung darf verlangt werden. Jedoch reicht im Regelfall ein einfaches Nachlassverzeichnis.
Zitatsollte ich gleich wie im Testament aufgelistet die Nacherben, hier die 3 Kinder seiner Ehefrau mit anschreiben oder nur die Ehefrau, weil Alleinerbin? :
Nur die Ehefrau, weil sie Alleinerbin ist.
ZitatLiege ich noch in den 3 Jahren? :
Ja, Verjährung tritt am 31.12.2025 ein. Wenn die Sache bis dahin nicht geklärt ist muss spätestens dann Klage eingereicht worden sein.
Ich habe gerade erfahren, dass die Ehefrau meines verstorbenen Vaters auch verstorben ist. Gem. Testament sind die Schlusserben bei Tod des zweiten Ehepartners die Kinder seiner Frau.
Meine Frage: Kann ich jetzt die drei Töchter anschreiben wegen meines Pflichtanteils? Wie spreche ich sie an, als Schlusserben des Letztsterbenden gem. Testament? Halt, ob sich was ändert, da der Ansprechpartner jetzt die 3 Tochter sind.
Wie spreche ich sie an, als Schlusserben des Letztsterbenden gem. Testament? Nein - der PT-Anspruch kommt ja daher, dass die Ex-Frau die Alleinerbin des Vaters war. Und der Anspruch richtet sich danach, was damals geerbt wurde. Die 3 Töchter sind nun halt die Erben der Erbin, d. h., sie haben auch die Verpflichtung zur Auszahlung des PT geerbt.
-- Editiert von User am 7. Januar 2025 20:27
Meine gesetzte Frist ist um und ich habe gestern auch meine. Letzten Brief zurück bekommen von den Töchter. Alle frei sind von des Adressen im Testament nicht zuzuordnen, sprich sie wohnen woanders .
Mach mach ich jetzt bzw. Was kann ich machen? Wie bekomme ich die Adressen heraus?
Vielleicht gemeinsam mit Ihren Schwestern einen Plan machen - die wollen ja vielleicht auch ihren Pflichtteil. Und vielleicht haben die schon Adressen herausgefunden.
Ansonsten müssen Sie selbst Detektiv spielen. Die detektivische Arbeit fängt am besten mit einer Einwohnermeldeamts-Anfrage an.
Die drei Kinder der Mutter haften gesamtschuldnerisch. Es reicht daher, wenn man die Anschrift eines Kindes herausfindet. Man kann dann den gesamten Pflichtteil von diesem Kind fordern und das Kind muss dann zusehen wie sich die anderen beiden Kinder beteiligen.
Ich würde auch mit einer Anfrage beim Einwohnermeldeamt beginnen.
Wir Geschwister wissen nicht, wo die Tochter wohnen. Kann ich, ich wohne weiter entfernt eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt einfach so machen?
ZitatWelche Möglichkeiten habe ich, um mein Pflichtanspruch geltend zu machen? :
Nur eine: bei den Erben den Pflichtteilsanspruch geltend machen.
Gemäß § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB hat der Erbe einem Pflichtteilsberechtigten, der nicht Erbe geworden ist, auf Verlangen über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen. Daraus ergibt sich die Verpflichtung des Erben, dem Pflichtteilsberechtigten ein Nachlassverzeichnis vorzulegen.
Zitat:Liege ich noch in den 3 Jahren?
Nach Adam Riese...
Zitat:Muss ich ein Erbschein beantragen?
Nur Erben können einen Erbschein beantragen. Wer durch Testament enterbt wurde, ist kein Erbe und kann keinen Erbschein erhalten.
Zitat:Oder kann ich gleich die Alleinerbin (oder Alleinerbin und ihre 3 Kinder?!) Anschreiben mit meinen Pflichtanspruch zu überweisen?
Der Pflichtteilsanspruch muss gegenüber den Erben geltend gemacht werden.
Zitat:Oder wie muss ich da vorgehen? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung...was soll ich tun?
Von den Erben das Pflichtteil einfordern. Und sinnvollerweise ein Nachlassverzeichnis - sonst weiß man ja gar nicht, was alles zum Erbe gehört.
Kann ich, ich wohne weiter entfernt eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt einfach so machen? Wenn Sie den vollständigen Namen und eine frühere Adresse kennen - kein Problem.
Ich habe bei meinem Einwohnermeldeamt die Auskunft bekommen, dass ich eine adressabfrage beim Wohnsitzamt der Tochter nur machen kann....da bin ich natürlich vom Glauben abgefallen...alle drei Töchter, mit ihren im Testament versehenen Adressen sind nicht aktuell und meine Einschreiben kamen zurück...das Testament ist auch über 10 Jahre alt....muss ich jetzt wirklich bei den in Testament genannten Adressen -> zuständiges Einwohnermeldeamt das jeweils beantragen? Das ist entfernungsmäßig echt ein riesen Aufwand...
Zitatda bin ich natürlich vom Glauben abgefallen :
Wieso, das war doch schon am 07.02. bekannt?
Zitatmuss ich jetzt wirklich bei den in Testament genannten Adressen -> zuständiges Einwohnermeldeamt das jeweils beantragen? :
Nein, das ist kein "muss", dass ist freiwillig.
Man kann sich natürlich auch anderer Quellen z.B. im Internet bedienen. Allerdings ist eine EMA-Anfrage in der Regel die zuverlässigste Quelle
ZitatDas ist entfernungsmäßig echt ein riesen Aufwand... :
Ist das jetzt ernst gemeint?
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