Erbengemeinschaft Alleingänge einzelner Erben

20. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
fasti
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 3x hilfreich)
Erbengemeinschaft Alleingänge einzelner Erben

Hallo zusammen,

folgende fiktive Situation:

Erbengemeinschaft mit mehreren Erben. Ein Erbe unternimmt ständig Alleingänge, u.a. verkauft er Gegenstände aus der Erbmasse ohne Zustimmung der anderen Erben und behält das Geld für sich.

Was kann man unternehmen, um solche Alleingänge zukünftig zu unterbinden und ist es möglich an das Geld das der durch die Verkäufe erlöst hat irgendwie noch ranzukommen?

Danke!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Wenn jemand bewusst Gegenstände aus dem Nachlass verkauftum sich selbst zu berechern, dann liegt der Straftatbestand der Unterschlagung vor.

Selbstverständlich muss derjenige das erlöste Geld an die Erbengemeinschaft herausgeben und ggf. sogar noch zusätzlich Schadenersatz zahlen.

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