Hallo zusammen,
folgende fiktive Situation:
Erbengemeinschaft mit mehreren Erben. Ein Erbe
unternimmt ständig Alleingänge, u.a. verkauft er Gegenstände aus der Erbmasse ohne Zustimmung der anderen Erben und behält das Geld für sich.
Was kann man unternehmen, um solche Alleingänge zukünftig zu unterbinden und ist es möglich an das Geld das der durch die Verkäufe erlöst hat irgendwie noch ranzukommen?
Danke!
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Erbengemeinschaft Alleingänge einzelner Erben
20. Januar 2013
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Frage vom 20. Januar 2013 | 20:51
Von
Status: Beginner (110 Beiträge, 3x hilfreich)
Erbengemeinschaft Alleingänge einzelner Erben
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 20. Januar 2013 | 22:39
Von
Status: Unbeschreiblich (47457 Beiträge, 16801x hilfreich)
Wenn jemand bewusst Gegenstände aus dem Nachlass verkauftum sich selbst zu berechern, dann liegt der Straftatbestand der Unterschlagung vor.
Selbstverständlich muss derjenige das erlöste Geld an die Erbengemeinschaft herausgeben und ggf. sogar noch zusätzlich Schadenersatz zahlen.
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