Pflegegeld bei Erbausschlagung

14. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Flurry2009
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Pflegegeld bei Erbausschlagung

Hallo zusammen, mir geht es um folgende Situation.
Mein Onkel ist im März diesen Jahres verstorben. Zu diesem Zeitpunkt war er in Pflegegrad 1 (seit Dezember 2021) eingestuft. Vor seinem Tod haben wir eine Überprüfung des Pflegegrades beantragt, zu der es nicht mehr kam. Allerdings wurde rückwirkend eine Beurteilung nach Aktenlage vorgenommen, woraus sich nun ab Dezember rückwirkende Pflegegeldzahlungen ergeben haben. Ich war die Pflegeperson für meinen Onkel und wir hatten schriftlich festgelegt, dass eventuelle Pflegegelder durch ihn an mich gezahlt werden.
Meine Familie, inkl. mir, hat das Erbe meines Onkels ausgeschlagen. Er hatte keine großen Schulden. Er war Hartz IV Empfänger und wir nicht die finanziellen Möglichkeiten seine Wohnung zu entrümpeln und bis zur Kündigungsfrist, die Miete zu übernehmen. Deshalb die Ausschlagung auch auf anraten des Job entern.
Die Pflegekasse verlangt nun einen Erbschein, um das Geld für die 4 Monate seiner Pflegebedürftigkeit an mich zu zahlen. Aber den Erbschein habe ich ja nicht. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich das Pflegegeld doch bekomme?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47637 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat (von Flurry2009):
Die Pflegekasse verlangt nun einen Erbschein, um das Geld für die 4 Monate seiner Pflegebedürftigkeit an mich zu zahlen. Aber den Erbschein habe ich ja nicht.


Die Pflegekasse zahlt nur an den Erben aus unabhängig von den vertraglichen Verpflichtungen. Wenn der Erbe das Geld erhält, wird er vermutlich vorrangig die Beerdigungskosten davon bezahlen. Sofern etwas übrig bleibt kannst Du Deine Ansprüche an den Erben stellen.

Wer Erbe ist, ist derzeit aber unklar.

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#2
 Von 
Flurry2009
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry, das hätte ich noch dazu schreiben können- Die Kosten für die Beerdigung haben wir als Familie getragen. Eine Übernahme der Kosten wäre auch nicht zustande gekommen, wenn wir diese beantragt hätten.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47637 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat (von Flurry2009):
Die Kosten für die Beerdigung haben wir als Familie getragen.


Wenn sich ein Erbe findet, dann können die Beerdigungskosten ihm gegenüber geltend gemacht werden.

Das dürfte einfacher und rechtssicherer sein, als eine rückwirkende Erhöhung der Vergütung der Pflegeleistungen.

Man kann bei Nachlassgericht das Einsetzen eines Nachlasspflegers beantragen, der das Pflegegeld annimmt und dann an Gläubiger des Erblasser auszahlt. Neben Dir dürfte das auch noch der Vermieter sein.

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#4
 Von 
Flurry2009
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay. Danke für den Hinweis mit dem Nachlasspfleger. Da frage ich mal bei Gericht nach.
Es gab insgesamt nur 3 mögliche Erben. Ich bin die letzte in der Reihe gewesen.

Dann werde ich mich mal noch ein bisschen weiter mit den verschiedenen Stellen rumschlagen.

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