Testament oder Erbvertrag ?

15. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Casper
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 17x hilfreich)
Testament oder Erbvertrag ?

Hallo

Ich und meine Frau bewohnen eine Wohnung auf Erbpacht.
Wir und das Ältere Ehepaar wir haben uns einanander gewöhnt und möchten auch weiterhin zusammen wohnen.
Wir kümmern uns auch um die Beiden.
Sie sagen das sie sich absichern wollen damit nichts in falsche Hände kommt.
Sie hat Geschwister sind aber seit langen verstritten. KeinKontakt.

Was ist zu tun?
Testament oder Erbvertrag?
Was muß drin stehen?

Hat jemand ein paar TIPS für uns?

Mit freundlichen Gruß

Casper


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"Vielen Dank im Voraus"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45398 Beiträge, 16153x hilfreich)

Ein Testament ist eine einseitige Erklärung des Erblassers und kann von diesem daher jederzeit und ohne Begründung geändert werden. Für die Festlegung des Erbes reicht es aber aus, wenn die entsprechenden Formvorschriften eingehalten werden. (Handschriftlich und mit Datum und Unterschrift versehen)

In einem Erbvertrag stehen üblicherweise Bedingungen für den Erben, die bereits vor dem Tod des Erblassers gelten. In Eurem Fall z.B. die Verpflichtung das ältere Ehepaar ggfls. zu pflegen. Die Erfüllung dieser Bedingungen ist die Vorraussetzung für die Einsetzung als Erbe.
Häufig kommt es auch vor, dass der Erbe im Erbvertrag im Gegenzug für ein Geschenk (Haus, Grundstück, größerer Geldbetrag) auf seinen Pflichtteil verzichtet.
Im Gegensatz zu einem Testament kann der Erblasser einen Erbvertrag nicht mehr einseitig ändern.

Ein Erbvertrag muss notariell abgeschlossen werden. In Eurem konkreten Fall würde ich einen Erbvertrag anstreben, für den Fall, dass trotz Pflege und intensiver Kümmerung das ältere Ehepaar später das Testament doch noch wieder ändert, weil es sich z.B. mit den Geschwistern wieder versöhnt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Casper
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke
wir werden uns noch weiter informiren.
Doch jetzt haben wir eine Basis auf der wir baue können.



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"Vielen Dank im Voraus"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Casper
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo alle zusammen,
wenn der Erblasser ein Testament und kein Erbvertrag aufsetzt, weil er davon noch nichts
gehört hat. wie kann ich ihn das schmackhaft machen, weil es für und und ihn besser ist. was giebt es noch bevor man zum Anwalt geht?:)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Casper
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo an alle
mit dem Erbe hat es nicht geklappt.
Warum?? Zu lesen unter MIETRECHT und dann Klage troz Unterschriebener Übergabe

MfG

Casper

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

hallo Caper,
willst Du nicht mal schreiben warum es nicht geklappt hat ?

Wäre sicherlich von allgemeinem Interesse.
Gruss Vienna

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Casper
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo Vienna
mitlerweile wissen wir das der "Herr" des Hauses wegen sexueller Nötigung vor gericht war und wer lebt mit so einem gerne unter einem Dach und Pflegt ihn noch.
Vorweg waren da noch unstimmigkeiten mit Wasserkosten,die Vormieter hatten kein Wasser gezahlt da wollte er uns das bezahlen lassen.
Weiter ist die Wohnung nich so groß wie im Mietvertrag angegeben.
Und so haben wir uns entschieden da weg ´zu ziehen.
Doch die drei monate frist zum Auszug waren der Horror.

Am 08.02.2005 waren wir dann vor Gericht weil wir Angeklagt sind es fand keine ortnungsgemäße Übergabe stattbehauptet er.
Doch dem war nich so.
Protokoll ist unterschrieben worden von ihm.
Jetzt behauptet er wir hätten seine Unterschrift gefälscht.
Selbst sein Anwalt sagte die Unterschrift sieht gleich aus ,vor Gericht
Doch jetzt ist das Protokoll zu einem Schriftgutachter gegangen.

Suche eine internetseite wo ich alles was bisher geschah niederschreiben kann.
Damit jeder lesen kann was wir durchgemacht haben.


1x Hilfreiche Antwort

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