1. Frage:
Angenommen, meine Eltern (leibliche Mutter und Stiefvater) haben ein Berliner Testament. Wenn nun meine Mutter als Erste stirbt, habe ich da einen Pflichtteilanspruch? Denn später bei meinem Stiefvater hab ich ja gar keinen Anspruch. Ich denke auch nicht, dass ich in einem Testament
"wohlwollend" berücksichtigt werde. Ganz zu schweigen davon, dass meine Eltern bestimmt den Großteil ihres Geldes bereits jetzt an meinen Bruder und seine Familie "transferieren".
2. Frage: Meinen leiblichen Vater kenne ich nicht. Allerdings könnte ich glaube herausfinden, wo er wohnt bzw. ob er noch lebt. Wie ist es da - Zähle ich da als "normales" Kind oder nur als Pflichtteilberechtigte (weil unehelich)? Ich glaube mal gehört zu haben, dass die Benachteiligung bei unehelichen Kindern mal aufgehoben wurde? Ich bin Jahrgang 1964.
LG Lilex
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Wenn Mutter vor Stiefvater stirbt
19. November 2012
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Frage vom 19. November 2012 | 14:25
Von
Status: Schüler (272 Beiträge, 109x hilfreich)
Wenn Mutter vor Stiefvater stirbt
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 19. November 2012 | 15:03
Von
Status: Unbeschreiblich (32890 Beiträge, 17271x hilfreich)
1. Ja, haben Sie.
2. Das wird ganz normal gehandhabt - hinterläßt er kein Testament, kriegen Sie den gesetzlichen Erbteil. Hinterläßt er ein Testament, in dem Sie nicht bedacht werden, kriegen Sie nur den Pflichtteil.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
#2
Antwort vom 19. November 2012 | 15:10
Von
Status: Schüler (272 Beiträge, 109x hilfreich)
Kurz und schmerzlos. So mag ich das! Vielen Dank für die Antwort :-)
LG Lilex
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