Auskunftsverweigerung Zugewinnausgleich

11. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
A.U.
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)
Auskunftsverweigerung Zugewinnausgleich

Was kann man tun, wenn im abgetrennten Zugewinnausgleichsverfahren der Ex-Ehepartner trotz Auskunftsklage beständig die Auskunft verweigert bzw immer wieder andere Zahlen nennt, ohne Belege dafür vorzulegen?

Gibt es rechtliche Mittel, die Auskunft zu erzwingen?

Gruß
A.U.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Aber sischer doch!
Ihm/ihr kann ein Zwangsgeld auferlegt werden, wenn er/sie die erforderlichen Belege nicht offenlegt.

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#2
 Von 
A.U.
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Teufelin,

Danke für Deine schnelle Antwort.

Kannst Du konkreter werden wie ich das beantragen muss? Es geht um erhebliche Summen.... Und um meine Exitenz!

Gruß
A.U.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Ist die Sache denn schon bei Gericht anhängig? Das erste Posting las sich so.

Wenn ja, fordert doch das Gericht auch die Unterlagen. Wenn er sie denn nicht beibringt, bekommt er "automatisch" das Zwangsgeld auferlegt.

Wenn nein, solltest Du Stufenklage einreichen. 1. auf Auskunft, die lückenlos belegt werden muß, wobei bei Unterlassen bzw. unvollständiger Auskunft dann ein Zwangsgeld von zunächst 1.000,00 EUR gegen den Beklagten festzusetzen ist und 2. nach Auskunftserteilung auf Zahlung.

So geht´s. Aber nochmals: Ist die Sache schon gerichtlich anhängig oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
A.U.
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Ja, es ist gerichtsanhängig und das ganze läuft zusammen mit Kindesunterhalt und Versorgungsausgleich seit 3 Jahren.

Ich habe mittlerweile zum Stichtag 7 verschiedene Auskünfte und mein Ex wird dabei immer ärmer. Mittlerweile will er sogar Schulden gemacht haben während der Ehe-/Trennungszeit.

Ich habe zwar von mehreren seiner Konten Kontoauszüge, aber nicht von allen Konten und natürlich nicht aus dem Trennungsjahr. Meine Beweislage ist daher zum Teil ganz gut, zum Teil ziemlich schlecht. Als Selbständiger hat er natürlich alle Möglichkeiten, Gelder "versacken" zu lassen.

Mein Ex ist ein Blender, der mit seinem Charme die Richterin um den kleinen Finger wickelt. Ich reiche dauernd Kopien als Beleg für meine Aussagen ein und die guckt sie nicht einmal an, während mein Ex bislang nicht eine einzige Aussage belegt hat. Die Richterin beschwert sich immer nur, dass meine Schriftsätze so dick sind und mein Ex so angenehm wenig Papier produziert.

Ich kann machen, was ich will: Es bringt mir immer nur Nachteile.

Ich habe nachweisen können, dass er diverse Festgeldkonten und Wertpapiere mit festen Zinseinnahmen hatte und er hat auch noch zugegeben, dass er sie erst kurz vor Ablauf des Trennungsjahres gekündigt hat. Trotzdem hält die Richterin ihn für total verarmt und glaubt ihm, dass er keine Zinseinnahmen hatte, die für die Berechnung des Kindesunterhalts als Einkommen berücksichtigt werden müssten. Statt ihn mal in die Pflicht zu nehmen, schont sie ihn und lässt sich jetzt sogar auf die Mangelfallberechnung ein.
Das Vermögen, das auf diesen Konten lag, ist nun angeblich weg, und ich soll ihm noch Zugewinnausgleich zahlen, obwohl ich nichts habe außer meinem Einkommen aus einer Teilzeitstelle, mit der ich mein Kind und mich fast alleine finanziere. Der Kindesunterhalt, den er zahlt, hat mehr symbolischen Charakter als eine ernstzunehmende Unterhaltszahlung, deshalb bleiben alle Kindbezogenen Kosten an mir hängen. Ich bin weit davon entfernt, Vermögen aufbauen zu können. Teilzeitarbeit bringt halt nicht viel ein.

Ach so, ja, wie sind 'ne normale Zugewinngemeinschaft. Keine Ehevertrag oder so.

Was soll ich tun?

Danke für Eure Hilfe
A.U.

-- Editiert von A.U. am 12.01.2005 12:59:42

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#5
 Von 
excalibur
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

So wie ich das sehe bleibt dir da nur eine Wahl.

Der Richterin befangenheit unterstellen.

Da muß das Gericht reagieren und einen neuen Richter ansetzen.

Ein Bekannter von mir hat das genau so gemacht.

Sprich mit deinem Anwalt drüber.

Gruss
Excalibur

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
A.U.
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo excalibur,
Danke für den Tipp. Ihr seid alle zusammen echt klasse!

Ich habe in der kommenden Woche einen Anwaltstermin und möchte dort so gut wie möglich vorbereitet hingehen.

Ich habe zwar schon mal vor einiger Zeit mit dem Anwalt über einen Befangenheitsantrag geredet, aber er hat gezögert, wohl, weil er sich die Richterin nicht verscherzen möchte wegen anderer Mandanten.

Deshalb brauche ich jetzt noch mal strategische Hilfe.

Hast Du 'ne ahnung, wie ich vorgehen muss und welche Fehler ich vermeiden muss?

Aber eigentlich geht's mir darum, dass ein fairer Zugewinnausgleich stattfindet, demnach würde ich noch etwas Geld bekommen. Nicht viel, aber immerhin was. Nur, wenn ich noch 7.000,- € zahlen soll, dann kann ich mir die Kugel geben.
Ich habe schon einen Bankkredit wegen einer Anwaltsrechnung, den ich monatlich abstottere. Woher ich das Geld für den Zugewinnausgleich nehmen soll, ist mir schleierhaft. Irgendwas müssen mein Kind und ich ja auch mal essen und ab und zu brauchen wir auch mal Kleidung und so.

Sag mal, kann nicht auch eine Richterin so logisch denken, dass man nicht 12 verschiedene Konten bei 7 verschiedenen Banken braucht, um nicht vorhandenes Geld nicht zinsbringend anzulegen?

Oder bin ich bescheuert?

Für mein nicht vorhandenes Geld reicht mir ein Girokonto.

Danke für die Hilfe
A.U.

7x Hilfreiche Antwort

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