Hallo,
wir sind lange geschieden leben in getrennten neuen Ehen. Unser Kind lebte bisher bei der Mutter und ist nun mit 17 Jahren ausgezogen. Wer bekommt nun das Kindergeld? Wer muss an das Kind Unterhalt zahlen? Die Mutter geht nicht arbeiten, hat keine Einkünfte. Ihr Mann hat Arbeit.
Jetzt ist die Unterhaltspflicht doch nicht mehr mit der Erziehung abgegolten, oder?
Kann ich den Unterhalt jetzt direkt an meine Tochter zahlen?
Bin gespannt auf EUre Antworten.
Kind 17 ausgezogen Wer Unterhalt ?
@paringu
befindet sich das kind in ausbildung, schule o. studium? unterhaltspflicht besteht nicht aus cash sondern kann in form von kost&logis erbracht werden.
sunbee
Für Kost und Logie sorgt sie selber, da sie mit Ihrem Freund in einer Wohnung wohnt.
Somit müsste die Mutter doch nun auch Unterhalt zahlen, oder?
Sie ist in einer Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung, hat aber Bafög beantragt.
Was ist zu beachten? Wem steht das Kindergeld zu?
Gruß
Paringu
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--- editiert vom Admin
Hallo,
ich würde meinen, mit Auszug steht der Bedarf von 640€ abzgl. Kindergeld, das weiterzuleiten ist und abzgl. zu beantragendem Bafög im Raum.
quote:
Somit müsste die Mutter doch nun auch Unterhalt zahlen, oder?
Müsste, wenn sie könnte...:(
Mit Auszug endet die Privilegierung und somit auch die erhöhte Erwerbsobliegenheit.
Somit würde der Unterhaltsanspruch alleine nach deinem Einkommen errechnet.
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
Hallo,
na, hier geht aber einiges durcheinander. Vor allem 'sunbee' hat den Sachverhalt ja nun gar nicht erfasst und liegt völlig neben der Spur.
Offensichtlich hat die Mutter das ABR. Da die Tochter minderjährig ist, kann die Tochter nur mit Zustimmung der Mutter ausziehen.
Nach dem Auszug der Tochter entfällt der Betreuungsunterhalt. Damit wird auch die Mutter barunterhaltspflichtig. Für den Unterhalt haften Mutter und Vater gemeinsam quotiert nach dem bereinigten Nettoeinkommen. Ist die Tochter gegen den Willen der Mutter ausgezogen, kann die Mutter ihren Unterhaltsanteil angemessen kürzen.
Entgegen der Meinung von Schwesterchen ist das Kind nach wie vor privilegiert, da es noch minderjährig ist. Deshalb unterliegen auch beide Elternteile der erhöhten Erwerbsobliegenheit gegenüber ihrer Tochter.
Der Bedarf des Kindes beträgt 640 EUR. Das Kindergeld ist von der Kindergeldkasse an den auszuzahlen, der den überwiegenden Unterhalt bezahlt. Zahlen beide Elternteile Unterhalt, ist ihnen das Kindergeld hälftig anzurechnen. Wenn nur ein Elternteil zahlt, dann steht ihm das volle Kindergeld zu.
Die Frage ist, an wen der Vater Unterhalt zahlen muss. Hier bin ich mir nicht sicher. Aber ich vermute mal, nicht an die Tochter, weil sie noch minderjährig ist. Die Zahlung wird wohl an denjenigen erfolgen, der das Sorgerecht inne hat. Da sollte man vielleicht das Jugendamt ansprechen, die sollten das wissen.
Wenn das Kind volljährig wird, ändern sich die Verhältnisse natürlich grundlegend.
Grüße
-----------------
"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"
-- Editiert von Groellheimer am 26.10.2007 09:53:07
Hallo Paringu
Für den Barunterhalt eines volljährigen Kindes haften beide Elternteile. Das heisst, mit Eintritt der Volljährigkeit haben grundsätzlich beide Eltern Unterhalt in Geld zu zahlen.Das Kindergeld bekommt uch die Tochter aufs eigene Konto überwiesen.
An deiner Stelle würde ich aaber mal eine neue Berechnung machen ob du nicht zuviel zahlst.
Ihr Bedarf liegt bei 640 Euro davon ist das Kindergeld und das Bafög Geld abzurechnen wenn sie es bekommt.
Mfg Ostseeperle
Hallo,
quote:
Entgegen der Meinung von Schwesterchen ist das Kind nach wie vor privilegiert, da es noch minderjährig ist.
Stimmt!
Sorry, hab ich mich vertan.
Das ändert natürlich einiges...
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
erstmal vielen dank für eure antworten
ich habe mit dem Jugendamt telefoniert, ergebnis: kind muss beim freund gemeldet sein, dann kann es auch das kindergeld beantragen.
die arge (familienkasse) sagt da was ganz anderes. das kindergeld bekommt der elternteil wo das kind zuletzt gemeldet war. das ist so ein schwachsinn. das kind zieht aus weil es nur stress gibt mit der arbeitslosen mutter und nun bekommt sie auch noch das kindergeld.
also ich finde das nicht fair. wie kann ich das denn umgehen? es gibt doch für alles gesetzeslücken. wenn mir kindergeld überwiesen würde, ich würde mich schämen es für mich auszugeben. meine tochter ist bald 18 dann wird sich das hoffentlich ändern, oder?
die mutter hat übrigens alleiniges sorgerecht, vielleicht wirkt sich das ja auf meine fragen aus.
also, was ist zu tun damit meine tochter das geld bekommt das ihr zusteht? zum einen das kindergeld und zum anderen der unterhalt von der mutter.
vielen dank für alle antworten
paringu
--- editiert vom Admin
das klingt doch nicht schlecht, denn meine tochter wird nächstes jahr im april 18. dann müsste die mutter doch aber auch bis dahin unterhalt zahlen, oder? ich wurde ja auch nie gefragt, im gegenteil, sie , die ewig arbeitslose, sagte ich solle mir noch nebenjobs suchen damit ich den unterhalt zahlen kann.
mal schauen wie das in ihren ohren rasselt, wenn ich ihr mal so komme. ich bin auch mal gespannt wie das jugendamt reagiert. ich konnte vor ein paar jahren mal 3 monate nicht den kompletten betrag zahlen, da wurde sofort ein titel erwirkt. mal gucken ob man gegen die mutter auch so vorgeht.
freu mich schon drauf wen sie 18 ist, dann bekommt sie zumindest auch noch die 154,- € kindergeld.
gruß
paringu
Hallo nochmal,
also im Zweifel würde ich sagen hat die Familienkasse recht. Denn die überweisen das Geld.
Natürlich steht das Kindergeld dem Kind zu. Dafür ist es gedacht. Wenn die Mutter das Geld einsteckt und nicht weiterleitet, dann kann ich eigentlich nur sagen, warum zieht die Tochter schon mit 17 aus.
Gibt es eigentlich einen Unterhaltstitel? Der wäre zunächst mal solange an die Kindesmutter weiter zu bedienen, bis die Tochter volljährig ist. Oder er müsste im Rahmen einer Abänderungsklage angepasst werden.
Aber ganz offen gestanden: ich würde mich eher auf den Tag einstellen, an dem das Kind volljährig wird. Dann wird der Unterhalt neu berechnet, du zahlst direkt an die Tochter, das Kindergeld ist an deine Tochter weiterzuleiten, wer immer es auch erhält (andernfalls kann die Tochter einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes stellen) und den Unterhaltstitel änderst du mit deiner Tochter einvernehmlich im Rahmen einer Unterhaltsvereinbarung.
Eine Abänderungsklage beinhaltet ja auch ein Kostenrisiko. Ob es sich da wirklich lohnt wegen der paar Monate bis zum 18. Geburtstag noch einen großen Balihoo zu machen?
Grüße
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"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"
-- Editiert von Groellheimer am 26.10.2007 12:31:17
Wie verhält es sich dann wenn ein arbeitsloses Kind über 18 eigene Wohnung nehmen will ?
Darf es ausziehen ?
Müssen die Eltern es trotz getrenntes Haushalts weiterhin unterhalten ?
hallo zusammen warum meldet deinen tochter sich nicht beim freund an dann wäre das doch geregelt mit dem kndergeld.
mfg Ostseeperle
@icecycle,
quote:
Wie verhält es sich dann wenn ein arbeitsloses Kind über 18 eigene Wohnung nehmen will ?
Familienrechtlich kein Anspruch, da es sich weder in Schul-, Berufsausbildung oder Studium befindet.
Wenn da nicht das Sozialrechtliche mitfunken würde:
Da ist es nämlich für das Kind zumutbar, bei den Eltern wohnen zu bleiben, bis es 25 Jährchen zählt oder es sich selbst unterhalten kann. Den Eltern ist es genauso zumutbar, was auch nicht zu unterschätzen ist....:)
Wohnkosten werden von der ARGE nur in Notfällen übernommen.
Wenn die Eltern allerdings mit dem Auszug einverstanden sind und sie dafür aufkommen, steht dem nix entgegen.
Grüßle
-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
@icecycle
sgb II, §22, abs.2a
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html
sunbee
@Ostseeperle
Meine Tochter ist bei ihrem Freund gemeldet. Muss sie nun das Kindergeld beantragen? Das Jugendamt hier sagte ich müsste es beantragen, da ich auch den größeren Teil des Unterhaltes zahle. (Größerer Teil ist, die Mutter zahlt gar nix) Ist sie jetzt nicht auch verpflichtet zu arbeiten unf zu zahlen? Als ich mal nicht zahlen konnte war sie ja mit großem Mundwerk dabei. Ich müsse mir Nebenjobs suchen und so.
Das Jugendamt bei meiner Tochter sagt aber das das Kindergeld der Mutter zusteht. Frage ich mich wofür? Sie hat doch schon 17 Jahre Kindergeld und Unterhalt veruntreut und ihre Insolvens damit finanziert.
Vielleicht habt ihr ja eine Lösung wie es anstelle das meine Tochter ihr Geld bekommt.
Vielen Dank und ein schönes WE.
Paringu
das kindergeld steht der tochter zu .
Ich war ja immer der Meinung das mit 18 beide Eltern unterhaltspflichtig wären ,wurde jetzt übern Anwalt aber eines besseren belehrt, was ich echt einen Hammer finde.Der erzählte uns das die Mutter nicht erhöht erwerbstätig ist und da sie nur ihren Selbstbehalt verdient weil sie nur ein paar Stunden in der Woche arbeitet ( man könnte ja auch voll Arbeiten was sie nicht macht)braucht sie keinen Unterhalt zu zahlen sondern nur der Vater,weil der genug Verdient.
Das ist mir unbegreiflich sowas .Überall steht das beide Unterhaltsverpflichtet wären ,wie kann sowas angehen das die dann nicht mehr Arbeiten muss um Unterhalt zu leisten?
mfg Ostseeperle
hallo,
ich habe leider wenige kenntnisse über diese thema hier.
bin 17, schülerin, seit 4 monaten von meiner mutter ausgezogen(sie hat das alleinige sorgerecht).
mein fall ist also recht ähnlich, nur mit einem unterschied. ich darf mich nicht ummelden (bin also noch bei meiner mutter gemeldet, obwohl ich nicht mehr dort wohne. sie hat mir aber auch erlaubt auszuziehen).
ich war schon einige male beim jugendamt und bei der arge aber alles was ich versucht habe wurde abgelehnt.
was das kindergeld angeht weiß ich leider auch nicht viel mehr. das kindergeld steht den erziehungsberechtigten immer zu bis das kind 18 ist. ab 18 kann das kind einen antrag bei der familienkasse stellen und dann werden die kontodaten geändert (ohne das die erziehungsberechtigten ihr einverständnis geben müssen) und das kind bekommt das kindergeld.
es gibt aber noch die möglichkeit, dass die erziehungsberechtigsten das kindegled weiterleiten können oder zur familienkasse gehen um dann die kontodaten selbst zu ändern (bevor das kind18 ist). aber wollen die erziehungsberechtigten das nicht hat das kind (sozusagen) verloren.
bei dem punkt unterhalt bin ich leider noch nicht weiter. habe schon in vielen foren davon gelesen, aber ich würde mich gerne auf ein gesetz beziehen, denn ohne solche grundlagen hat man keine argumente, um unterhalt von den erziehungsberechtigten zu erhalten. ich erwarte aber noch eine antwort zum thema unterhalt vom jugenamt.
habe auch schon oft gelesen, dass man bei dem thema unterhalt nur weiter kommt, wenn das kind den unterhalt einklagt, doch kann sich ein minderjähriger nur selten einen anwalt zum klagen leisten. selbst wenn das kind sich einen anwalt leisten könnte, dann glaube ich nicht, dass man sich dann noch für den unterhalt interessiert.
was weitere hilfen angeht kann man ab 16 jahren zur arge gehen und alg2 beantragen. ist das kind minderjährig und wohnt nicht mehr bei den erziehungsberechtigten muss das kind erst in der stadt in der es lebt gemeldet sein (die erziehungsberechtigten müssen dieses formular unterschreiben). außerdem müssen das jugendamt und das arbeitsamt in der stadt in der es zuletzt lebte dem auszug zustimmen.
(da diese kriterien bei mir nicht zutreffen, da ich mich nicht ummelden kann(weil meine mutter es nicht will) und da das jugendamt denkt es wäre nicht so schlimm das ich ausziehen müsse wurde meinem antrag nicht statt gegeben).
hoffe ich konnte doch helfen - viel glück
lg madita.masu
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