Muss der "Umgangselternteil" seine Adresse mitteilen ?

30. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Carlitos123
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 5x hilfreich)
Muss der "Umgangselternteil" seine Adresse mitteilen ?

Hallo Forum,

ich lebe von meiner Frau seit einem Jahr getrennt.
Unsere gemeinsame Tochter (7) wohnt bei mir.

Meine Frau hatte sich eine kleine Wohnung in unmittelbarer Nähe genommen.

Sie hätte gern, dass unsere Tochter bei ihr lebt, und es gab diesbezüglich schon Mediationsgespräche beim Jugendamt.

Nun ist sie in ein anderes Bundesland umgezogen.

Sie hat dort nun eine größere Wohnung, und unserer Tochter dort auch ein eigenes Zimmer eingerichtet.

In ein paar Tagen wird sie sie abholen für einen längeren Besuch (eine Woche ?).

Allerdings will sie mir ihre neue Adresse nicht mitteilen, was mich etwas stutzig macht.

Habe ich ein Recht, ihre Adresse zu erfahren ?

Falls sie den Ausweis von unserer Tochter mitnehmen möchte, darf ich das verweigern mit der Begründung, dass ich den Verdacht habe, dass sie die Kleine dort anmelden will ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Carlitos123):
Habe ich ein Recht, ihre Adresse zu erfahren ?
Natürlich darf man als Sorgeberechtigter wissen wo sich das Kind aufhält. Allerdings wäre es sinnfrei diesen Anspruch zivilrechtlich umzusetzen, ergo gäbe es für mich nur zwei Möglichkeiten: 1) Anfrage Einwohnermeldeamt 2) Umgang verweigern, bis ich den Aufenthaltsort des Kindes kenne, insbesondere bei entsprechender Vorgeschichte. Dazu Information an alle, die sich derzeit mit meinem Fall befassen. Vorherige Information mit Bitte um kurzfristige Rückmeldung an die Mutter.

Zitat (von Carlitos123):
Falls sie den Ausweis von unserer Tochter mitnehmen möchte, darf ich das verweigern mit der Begründung, dass ich den Verdacht habe, dass sie die Kleine dort anmelden will ?
Eine Anmeldung des Kindes (unter 16) kann nur mit Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen. Allerdings sind nicht alle Meldebehörden konsequent in der Umsetzung dieser Vorgabe. Einen Ausweis braucht man derzeit aufgrund der vielerorts rechtswidrigen "Corona-Verordnungen", um sich Diskussionen bei Kontrollen zu ersparen. Wenn eine Ausweispflicht im Zielbundesland in der derzeitigen Verordnung vorgeschrieben ist, würde ich das Dokument mitgeben. Ansonsten braucht man keinen mitzuführen.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Kleine Korrektur: melderechtlich ist das Kind dort zu führen, wo es wohnt. Der Einfachheithalber wird bei der Meldebehörde die Zustimmung beider Elternteile angefordert, man geht dann davon aus, dass das Kind auch wohnt, wie von den Eltern angegeben. Wenn ein Kind allerdings ohne Zustimmung dauerhaft bei einem Elternteil wohnt, das andere Elternteil die Zustimmung verweigert, dann kann das Kind auch von Amts wegen dort angemeldet werden, wo es lebt. Bei uns schickt das Jugendamt dann das Ordnungsamt bei der angegebenen Adresse vorbei, das überprüft dann, ob das Kind da tatsächlich lebt.

Familienrechtlich hat die öffentlich-rechtliche Anmeldung keinen Einfluß. Ist hier für den Fragesteller doch ein Leichtes, die Adresse der Mutter herauszubekommen. Einfache Anfrage beim Meldeamt der Kommune, wo die Mutter bisher gelebt hat. Außerdem mit der Mutter eine klare Rückbringungsvereinbarung treffen, wenn das nicht geht, Kind nicht herausgeben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Carlitos123
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Einfache Anfrage beim Meldeamt der Kommune, wo die Mutter bisher gelebt hat.


Und die nennen mir dann die neue Adresse ??
Kein Datenschutz ?

Zitat (von smogman):
Wenn eine Ausweispflicht im Zielbundesland in der derzeitigen Verordnung vorgeschrieben ist, würde ich das Dokument mitgeben.


Es ist Sachsen-Anhalt.

Benötigt sie da den Ausweis ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Man kann die Adresse von jedem abfragen, der keine Sperre hat. Ich kann auch deine abfragen, wenn mir langweilig ist und ich wüsste wie du heißt.

Zitat (von Carlitos123):
Es ist Sachsen-Anhalt.

Benötigt sie da den Ausweis ?
Ja, vgl. § 18 Abs.4 der Zweiten Verordnung ­über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus ­SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt: "Der Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis nebst einem Dokument, aus dem die Wohnanschrift der Person ersichtlich ist, ist mitzuführen ­und auf Verlangen der Polizei oder der Sicherheitsbehörde zur Prüfung auszuhändigen."

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#5
 Von 
Carlitos123
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 5x hilfreich)

Okay.

Unsere Tochter hat 2 Pässe (deutsch/peruanisch).

Reicht es da, wenn ich den peruanischen Pass mitgebe ?

Und für die Wohnanschrift eine Meldebescheinigung ?

Den deutschen Pass will ich ihr lieber nicht geben.
Den sehe ich dann bestimmt nicht so schnell wieder, und ich habe keine Lust auf dieses Theater.

Und falls sie unsere Tochter echt dort anmelden sollte (vielleicht mit der Geburtsurkunde), könnte ich dann trotz Corona mit einem Schnellverfahren beim Familiengericht rechnen, um das alleinige ABR zu erstreiten (zumindest vorübergehend) ?

Schließlich geht die Kleine hier zur Schule.
Hier sind ihre Freunde, und die Großeltern wohnen auch hier.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Carlitos123):
Okay.

Unsere Tochter hat 2 Pässe (deutsch/peruanisch).

Reicht es da, wenn ich den peruanischen Pass mitgebe ?

Und für die Wohnanschrift eine Meldebescheinigung ?

Den deutschen Pass will ich ihr lieber nicht geben.
Den sehe ich dann bestimmt nicht so schnell wieder, und ich habe keine Lust auf dieses Theater.

Und falls sie unsere Tochter echt dort anmelden sollte (vielleicht mit der Geburtsurkunde), könnte ich dann trotz Corona mit einem Schnellverfahren beim Familiengericht rechnen, um das alleinige ABR zu erstreiten (zumindest vorübergehend) ?

Schließlich geht die Kleine hier zur Schule.
Hier sind ihre Freunde, und die Großeltern wohnen auch hier.


Du solltest ihr wenigstens eine Kopie des deutschen Ausweises mitgeben, denn vielerorts wird wegen der Kontaktbeschränkung kontrolliert und da sollte man sich ausweisen können. Was ein Schnellcerfahren anbelangt kommt es wahrscheinlich aufs Gericht an, bei uns hier wurden sämtluche Verfahren verschoben wegen Corona. Wurde nach eurer Trennung gerichtlich geregelt wo das Kind leben soll? Ich würde versuchen mit der Mutter zu reden und sachlich und freundlich nochmal nach ihrer Adresse fragen

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