Unterhalt nach Mord aktueller Fall

20. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Cosmo
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 17x hilfreich)
Unterhalt nach Mord aktueller Fall

In Augsburg, bzw. mittlerweile auch Bundesweit bekannt ist der Fall Giftmord der derzeit in Augsburg verhandelt wird. Eine Ehefrau hat zusammen mit Ihrem Liebhaber angeblich ihren Ehemann vergiftet. Wärend der Verhandlung kam u.a. heraus, daß der Ermordete nicht der Vater der Kinder war dies aber wohl die ganze Zeit geglaubt hat und auch offiziell als Vater gemeldet war. Väter der beiden Kinder sind wiederum zwei andere Männer die aber auch mittlerweile bekannt sind und identifiziert wurden. Mich würde nun interessieren wie die Sache mit dem Unterhalt für die Kinder läuft. Der Ermordete hat ein Haus hinterlassen, daß im Todesfall wohl der Frau und den Kindern zugefallen wäre. Nun hat sie ihn ja wahrscheinlich ermordet und die Kinder sind gar nicht von ihm. Haben die Kinder trotzdem ein Anrecht darauf? Nächste Frage die wahren Väter, müssen die nun für die KInder ab sofort den Unterhalt übernehmen? Falls ja müssen sie Nachzahlungen für die letzten Jahre leisten? Haben die evtl Hinterbleibenen des Ermordeten Anrecht auf Ausgleich für die von ihm nun offensichtlich zu Unrecht erbrachten Unterhaltsleistungen? Finde ich ganz interessant das Ganze, wenn auch hammerhart.

-- Editiert von cosmo am 20.11.2007 22:42:54




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10616 Beiträge, 2433x hilfreich)

@cosmo

es gibt sowas wie erbunwürdigkeit. ich meine, das liegt hier vor im fall der frau.
ist es nicht so, dass der ehemann eine vaterschaft anfechten muss wenn die kinder während der ehe entstanden sind!?
das geht ja nun nicht mehr und dies müßten seine erben tun. beispielsweise eltern, geschwister etc.

sunbee

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#2
 Von 
Cosmo
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 17x hilfreich)

Hier noch der bisherige Prozessverlauf zum Nachlesen falls es jemand interessiert.

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Bayern/Artikel,Der-Prozess-um-den-Koenigsbrunner-Giftmord---eine-Chronologie_arid,1075364_regid,2_puid,2_pageid,4289.html

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2936x hilfreich)

Ganz ehrlich - mir tun die Kinder leid.
Vater weg, Mutter weg und jetzt ist der Vater nicht der Vater.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 236x hilfreich)

Hallo,

na das ist ja wieder mal ein Fall für mein Kabinett der Kuriositäten.

Ich zitiere aus www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Bayern/Artikel,Der-Prozess-um-den-Koenigsbrunner-Giftmord---eine-Chronologie_arid,1075364_regid,2_puid,2_pageid,4289.html

quote:
Für eine Überraschung sorgen DNA-Proben der beiden Kinder von Tanja E.: André H. und Peter E. sind nicht, wie von der Mutter behauptet, die Väter des vier Jahre alten Mädchens und des sieben Jahre alten Buben. Die tatsächlichen Väter sind zwei Männer aus Tanja E.'s Königsbrunner Bekanntenkreis.


Die beiden Kinder verlieren ihren Vater durch Mord und im Handumdrehen erhält ein jedes flugs einen niegel-nagel neuen Kindesvater. Da war selbst die Kindesmutter platt! :grins:

quote:
Der "Tag der Liebhaber": Insgesamt acht ehemalige Geliebte von Tanja E. geben sich bei Gericht die Klinke in die Hand. Fast alle waren beim Rettungsdienst des Roten Kreuzes in Königsbrunn. Mit einigen von ihnen hatte die Angeklagte sogar Zukunftspläne geschmiedet, belogen hat sie sie offensichtlich alle: Zeitweise soll sie mit sechs Männern parallel Affären gehabt haben.


Eine Rote-Kreuz-Matraze hat ab sofort für mich eine ganz neue Bedeutung bekommen. Da haben einige Helfer den Begriff 'Bereitschaftsdienst' aber völlig falsch interpretiert. Ich kann schon verstehen, dass da selbst die Kindesmutter gelegentlich überfordert war und zeitweise den Überblick verloren hat. :grins:

Aber was heißt das nun erb- und familienrechtlich. Wenn die Kindesmutter verurteilt wird, dann wird sie den ermordeten Ehemann natürlich NICHT beerben. Wäre ja auch noch schöner.

Die Kinder allerdings sind wohl während der Ehe geboren. Und deshalb erben sie erst einmal. Das Jugendamt übernimmt die Amtsvormundschaft und hat sie vermutlich schon in Pflegefamilien untergebracht. Nun wird man wohl die Vaterschaft anfechten. Dies ist möglich innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntwerden von Gründen die der Vaterschaft widersprechen. Die DNA-Gutachten sind m.E. solche Gründe.

Und wenn dann die Vaterschaft festgestellt worden ist, dann sind die neuen glücklichen Väter unterhaltspflichtig. Wie das nun mit der Nachforderung von Unterhalt ausieht? Das dürfte ein Seminarthema sein. Anspruch auf Erstattung hätte wohl der ermordete Kindesvater. Dieser Anspruch könnte auf die Kinder übergegangen sein. Wenn man da anfängt nachzudenken, kommt sehr schnell auf aberwitzige Konstellationen! Keine Ahnung also ...

Wenn eine Mutter tatsächlich nicht nur für den Mord an ihrem Mann verantwortlich sein sollte, sondern darüber hinaus Gott und die Welt und die eigenen Kinder derart an der Nase herumgeführt hat, dann könnte der Knast schon für längere Zeit der angemessene Aufenthaltsort für sie sein ...

Grüße

-----------------
"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"

-- Editiert von Groellheimer am 21.11.2007 15:37:05

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