Unterhalt nach einer schulischen berufsausbildung

15. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
muriel1984
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Unterhalt nach einer schulischen berufsausbildung

hallo an alle

ich bin neunzehn jahre alt und wohne auch nicht mehr bei meinen eltern ,ich besuche zurzeit (bis 31.junli 2004) das Staatliche Berufskolleg in rheinbach und habe dort eine schulische Ausbildung zu Gestaltungstechnischen Assistenten für Medien und Kommunikation und mit dazu gehörigen Fachabitur gemacht. Bis zu diesem Zeitpunkt hat mein Vater auch immer Unterhalt gezalht, jetzt aber habe ich einen Brief von Ihm erhalten das er die Zahlungen einstellen will da ich ja einen Berufsausbildung gemacht habe.

Nun meine Frage kann er das auch wenn ich nur eine schulische Ausbildung gemacht habe somit auch kein gehalt bekommen habe?
und ich möchte hier nach, mein Abitur nachmachen auch auf einen berufskolleg für gestaltung! ist das alles noch der erste Bildungsweg , sprich also er muss zahlen oder ist das der zweite Bildungsweg

ich weiss nicht mehr weiter könnte bitte jemand mir helfen?

vielen dank im voraus
muriel




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 106x hilfreich)

Unter einer Berusausbildung versteht man eine Ausbildung, die zu einem anerkannten Beruf führt. Ob die Ausbildung nun nur in einer Schule erfolgt...oder an einer Uni/FH...oder im dualen System (Betrieb und Schule), ist letztendlich egal. Bist du also fertig, dann sind deine Eltern eigentlich nicht mehr unterhaltspflichtig.

Eine Ausnahme besteht dann, wenn du die Berufsausbildung durch ein Studium o.ä. sinnvoll fortsetzt. Die weiterführende Ausbildung muss also an die bereits absolvierte anknüpfen. In diesem Fall sind deine Eltern weiterhin unterhaltspflichtig. Ein völliges Umschwenken in eine andere Berufsrichtung ist aber für diesen Anspruch schädlich.

Ich habe eins jedoch nicht ganz verstanden: Hast du jetzt Abitur oder mußt du dieses erst noch machen/ beginnen???

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1101x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo muriel ( ich dachte, das wäre weiblich !? )
Ob nun schulische Ausbildung oder betriebliche.... egal! Du hast eine Ausbildung in einem anerkannten Beruf gemacht und damit ist erst einmal die Unterhaltspflicht deiner Eltern ( beide sind jetzt barunterhaltspflichtig ! ) beendet.
Das Berufskolleg für Gestaltung ist zweiter Bildungsweg. Ob dir hierfür Unterhalt gewährt wird, wirst du - wie peron schon schrieb - im Zweifelsfalle ( wenn ihr euch nicht so einigen könnt ) einem Richter überlassen müssen. Chancen hierfür bestehen m.E. evtl., da die anschließende Ausbildung auf der ersten aufbaut. Nur solltest du evtl. auch mal darüber nachdenken, für deinen Lebensunterhalt allmählich selbst aufzukommen und nicht noch jahrelang die Hand aufzuhalten. Möchtest du wegen so etwas deine Eltern wirklich verklagen? Es gibt genügend Möglichkeiten, sich - zumindest den Großteil seines Lebensunterhaltes selbst zu finanzieren !

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muriel1984
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

danke erstmal für die antworten

eins muss ich noch klären ich bin weiblich danke :-)

also ich mach das abitur auch auf einer gestaltunfsschule und somit ist es doch ei
gentlich aufbauend?
oder?

und zum selbst finanzieren ich möchte die beste ausbildung machen und die meisten unis kosten was (zumindestens für medien) und eigentlich war das mit meinen vater abgeklärt! egal aber danke eure informationen haben mir schon weiter geholfen danke

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