Wofür ist der Kindesunterhalt zu verwenden?

11. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Schnickschnack007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wofür ist der Kindesunterhalt zu verwenden?

Hallo,

ich habe da folgende Frage:

Meine Tochter (12 Jahre) lebt bei meiner Frau. Sie beklagt sich immer, dass sie von ihrer Mutter zu wenig Kleidung bekommt. Sie soll angeschaffte Kleidung oft von ihrem Taschengeld bezahlen.

In diesem Zusammenhang wüsste ich gerne, wofür eine Mutter eigentlich den Kindesunterhalt grundsätzlich verwenden kann, bzw. verwenden soll. Kann sie damit auch einen Teil der Miet e und Nebenkosten finanzieren oder wäre das ihr Anteil am Kindesunterhalt. (Sie ist ja nicht barunterhaltspflichtig)

Muss der Kindesunterhalt (es sind immerhin über 300 Euro im Monat) für das Kind direkt ausgegeben werden? Also für Kleidung, Fahrrad, Schulbücher, Essen, Geschenke, Taschengeld und ähnliches).

Vielleicht kann mir da jemand Näheres sagen.

Danke!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Hallo,
der Kindesunterhalt ist für alles zu verwenden, was das Kind benötigt.
Dazu zählen Kleidung, Taschengeld, Sportvereine, Schulsachen, Klassenfahrten usw. Es zählen aber auch anteilige Miete und Verbrauchskosten (auch Telefon) dazu.
Also alles, was das Kind mit verbraucht.
Bei der Kleidung ist das so eine Sache. Viele Kinder haben einen Markenzwang und brauchen ständig neue (und meistens auch sehr teure) Kleidung. Das will nicht jede Mutter mitmachen. Man kann auch für 25 Euro eine Jeans kaufen und nicht für 120 Euro. Daher würde ich vielleicht mal hinterfragen, was die Mutter für Kleidung kauft und ob das Kind vielleicht nur vom Vater einen "Zuschuss" haben will, um Markenklamotten tragen zu können.

130x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1144x hilfreich)

--- editiert vom Admin

25x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mike Sacher
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 71x hilfreich)

Nun , hierzu frage ich mich im Moment auch.
Meine Frau erhält das Kindergeld von fast 400 € und den Kindesunterhalt von fasr 700 €. Sie geht nun mit dem Flugzeug 10 Tage mit einem der beiden Kimder in Urlaub , bei mir reichts es gerade mal für 3Tage Jugendherberge .
Nun soll ich mich auch noch an den Führerscheinen der Kinder finanziell beteiligen . Wobei Sie dazu noch einen besseren Verdienst hst als ich jemals hatte .
Bin ich dazu auch noch verpflichtet , oder sollten diese nicht von den fasr 1.100 € jeden Monat abgedeckt sein ?

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71x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 251x hilfreich)

Was die Mutter mit dem Unterhalt macht ist leider schnurzpiepsegal und kann nicht von dir bestimmt werden. Allerdings musst du dich auch nicht an den Kosten für den Führerschein beteiligen. Sollte es deswegen zum Ärger kommen könnte man ja das Kind darauf hinweisen das auch die Mutter ab Volljährigkeit des Kindes Unterhaltspflichtig ist

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8x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Mike Sacher,

Bitte nicht in ein bestehendes Thema "anhängen"

mach dein eigenes auf.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

6x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go392946-25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 87x hilfreich)

Das wüsste ich auch gerne mein mann muß auch unterhalt zahlen aber seine ex verlangt nun auch noch Klassenfahrt Geld für die zahnspange sollen wir auch noch zahlen, so viel Geld haben wir gar nicht ich habe auch noch 2kinder. Bitte um Rat oder gibt es eine Seite wo das genau aufgelistet ist?

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""

87x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17396 Beiträge, 9567x hilfreich)


Grundsätzlich auch hier:
Nicht an alte Themen dranhängen, sondern lieber ein eigenes, neues Thema aufmachen. Dann gibt es auch schneller und bessere Antworten.

Zur Sache:
Welche Sachen zusätzlich zu normalen Regelunterhalt gezahlt werden müssen, kann man hier nachlesen.
http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/sonderbedarf/index.php
Man muss aber immer nur anteilig zahlen. Aber das steht da auch.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

15x Hilfreiche Antwort

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