Zugewinn Kontostand

13. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kajaha
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugewinn Kontostand

Hallo,

wenn man Geld von seinem Konto ausgezahlt und zwar 3 Wochen vordem Stichtag der Trennung, wird das bei der Berechnung von Zugewinngemeinschaft mitberücksichtigt?

im Bankkonto war so:

Stichtag Anfangsvermögen Heirat: 2000€
Stichtag Trennung: 8500€ , man hat 24Tausend € ungefähr 3 Wochen vor Trennung ausgezahlt . das Geld hat er verbraucht .
Stichtag Scheidung Endvermögen: 2300€

hat man hier Zugewinn gemacht? werden 24 T€ mit der Berechnung vom Zugewinnausgleich nachgefragt? was kann man deswegen beantworten, was man mit dem Geld gemacht hat. muss man die Ex Frau was bezahlen?

Danke sehr .

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Man wird nachweisen müssen wofür das Geld ausgegeben wurde.

Vielleicht hat man nun ja einen Gegenwert?

edy

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#2
 Von 
Kajaha
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Gegenwert? Das Geld wurde damit gelebt, nach der Trennung hat man mit dem Geld neue Wohnung gemietet, Möbel, Reisen, neu heiraten ,Urlaub...Der Mann ist rausgegangen mit leeren Händen von der gemeinsamen Wohnung mit ex Frau.. das Geld wurde von eigenes Konto ausgezahlt und durch Arbeit verdient und gespart. Ex Frau will Scheidung, Mann hat damit neue Start im Leben gemacht. Er hat alle Wohnungsgegenstände Möbel tv,washmachine gelassen .das Geld ist weg. Zugewinnausgleich hat mit Stichtagen zu tun ,was vor der Stichtag der Trennung passiert, geht die ex Frau nichts an. Was im Heiraten geschehen ist, ist nicht beweisbar.Aussage gegen Aussage.oder? Haben Sie eine ANDEREN Vorschlag bitte? Es gibt keine Beweise.

Danke.

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#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 512x hilfreich)

Bei einem Vorwurf der illoyalen Vermögensminderung ("Kontoplünderung" ) im Rahmen des Zugewinnausgleichsverfahrens muss der auskunftsberechtige Ehegatte konkrete Tatsachen vortragen, aus denen sich eine Kontoplünderung ergibt. Hierzu zählen beispielsweise:

-Der Ehegatte hat einem Dritten gegenüber (hohe) unentgeltliche Zuwendungen gemacht.
- Der Ehegatte hat Vermögen verschwendet.
- Der Ehegatte hat Handlungen in der Absicht vorgenommen, den anderen Ehegatten zu benachteiligen.

Der auskunftsberechtigte Ehegatte hat Anspruch auf Belege.

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#4
 Von 
Kajaha
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Man hat leider keine Belege, und hat das Geld nicht mehr...was soll man machen? Das war vor Trennung passiert...Geld ist nach und nach ausgegeben. Was wird Urteil?

Danke

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Kajaha):
Was wird Urteil?


Möglich wäre eine Auszahlung an den Partner. (evtl. Kredit aufnehmen).

Es liest sich doch so, als wenn hier jemand mit Absicht den Partner benachteiligen wollte.

edy

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#6
 Von 
guest-12331.01.2021 10:09:08
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 40x hilfreich)

Ist das jetzt vor der Trennung ausgegeben worden

Zitat (von Kajaha):
Das war vor Trennung passiert...


Oder danach?
Zitat (von Kajaha):
nach der Trennung hat man mit dem Geld neue Wohnung gemietet, Möbel, Reisen, neu heiraten ,Urlaub...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 512x hilfreich)

Zitat (von Kajaha):
Man hat leider keine Belege, und hat das Geld nicht mehr...was soll man machen?


Ohne Belege wird der Auszahlungsbetrag von 24.000 EUR dem Endvermögen zugerechnet. Allerdings hat man Anspruch auf eine gerechte Vermögensaufteilung des gemeinsamen Hausrates (Möbel, TV-Gerät, Waschmaschine etc.).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36972 Beiträge, 6226x hilfreich)

Zitat (von Kajaha):
Man hat leider keine Belege,
Zitat (von Kajaha):
nach der Trennung hat man mit dem Geld neue Wohnung gemietet, Möbel, Reisen, neu heiraten ,Urlaub...
Dafür hat man keine Belege?
Zitat (von Kajaha):
Was wird Urteil?
Das sagt Richter bei Scheidung.
Zitat (von Kajaha):
Stichtag Scheidung Endvermögen: 2300€
Scheidung schon vorbei ?
Zitat (von Kajaha):
muss man die Ex Frau was bezahlen?
Vielleicht.

Bitte fragst du deinen Anwalt,

Einer hat alles behalten, Wohnung und Möbel und alles.
Einer hat dafür schon Geld mitgenommen, für neue Möbel, neue Wohnung, neue Frau.

-- Editiert von Moderator am 18.05.2020 09:38

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 512x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Bitte fragst du deinen Anwalt, wallah


Ich muss mich schon sehr wundern. Soll sich hier etwa über arabisch sprechende Menschen in der Republik lustig gemacht werden?

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8088x hilfreich)

Zitat:
Zugewinnausgleich hat mit Stichtagen zu tun ,was vor der Stichtag der Trennung passiert, geht die ex Frau nichts an.

Das ist defininitv völlig falsch, das vor dem Stichtag vorhandene Vermögen ist genau das, worum es hier geht. Und selbstverständlich gibt es Beweise für das ehemals vorhandende Vermögen, die Bank kennt ja die Zahlen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3013x hilfreich)

Zitat (von Kajaha):
Gegenwert? Das Geld wurde damit gelebt, nach der Trennung hat man mit dem Geld neue Wohnung gemietet, Möbel, Reisen, neu heiraten ,Urlaub.


Deine Argumentation ist im Zusammenhang mit dieser Frage
Zitat (von Kajaha):
und zwar 3 Wochen vordem Stichtag
Müll.
Außerdem auf den ersten Blick durchschaubar "neu heiraten" obwohl noch nicht geschieden???

Anders wäre es zu beurteilen, wenn die Beträge zeitnah nach der Trennung für neue Möbel ausgegeben worden wären. Haushaltsnahe Anschaffungen sind legitim*, Kosten für einen Urlaub wären es auch. Eine Wohnung zu mieten kostet kaum etwas, oder war ein Makler involviert.

* Es müssen nicht unbedingt Belege sein; man kann auch auf andere Art und Weise Kosten glaubhaft machen.
Bei allerdings 24.000 € wäre das schon sehr ambitioniert.
Ich würde es ohne vernünftige Erklärung nicht galuben.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36972 Beiträge, 6226x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Ich muss mich schon sehr wundern.
Nicht erforderlich.
Zitat (von Ratsuchender@123net):
Soll sich hier etwa über arabisch sprechende Menschen in der Republik lustig gemacht werden?
Nein. Definitiv nicht.

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