Auftrag über Malerarbeiten gekündigt

26. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
noeppi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Auftrag über Malerarbeiten gekündigt

Hallo zusammen,
ich habe ein Problem auf das ich sehr gerne eine Antwort bekommen würde:

Im Juni haben meine Frau und ich beschlossen, unser Hinterhaus von einer Malerfirma anstreichen zu lassen. In der Zeitung inserierte eine Firma, dass sie günstige Festpreise anbietet. Daraufhin haben wir diese Firma kontaktiert, und einen Termin vereinbart, damit wir einen Kostenvoranschlag für dieses Vorhaben bekommen. Nach 3 Tagen war auch ein Vertreter da, meine Frau war zu diesem Zeitpunkt nur mit ihrer Mutter zu Hause. Der Vertreter der Firma hat sich das Ganze angeschaut und innerhalb von 15 min lag ein Auftrag über 4130€ auf dem Tisch, den meine Frau dummerweise unterschrieben hat, obwohl sie ihm mehrfach gesagt hatte, dass sie eigentlich nur einen Kostenvoranschlag haben wollte. Er sagte ihr, dass der Juli zwar total ausgebucht wäre bei seiner Firma, er aber unseren kleinen Auftrag noch irgendwie reinschieben könnte nur wenn sie warten würde, könnte er ihr die Durchführung für diese Zeit nicht garantieren.

Als ich nach Hause kam, fiel ich aus allen Wolken, dass anstatt eines Kostenvoranschlages ein Auftrag aufm Tisch lag. Ich habe noch eine andere Malerfirma beauftragt, sich unsere Hinterhaus anzusehen. Sie machte uns einen Kostenvoranschlag über 3200€. Somit erteilten wir dieser Firma den Auftrag und den anderen Schnellauftrag der ersten Firma kündigte ich innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung.
Ich dachte die Sache wäre geregelt, doch Pustekuchen, Im kleingedruckten des von meiner Frau unterschriebenen Auftrag stand, dass bei Nichtzustandekommen des Vertrages eine Pauschelentschädiging von 30% des Auftragswertes fällig werden. Wir bekamen eine Rechnung in Höhe von 1050€.
Auf telefonische Anfrage sagte uns der Vertreter erhätte schließlich schon Unkosten gehabt, da er die Farbe (weiß!!!) schon gekauft hätte und er sie nicht zurückgeben könnte. Außerdem könnte er so schnell für Juli keinen neuen Auftrag mehr bekommen und er somit durch uns einen Verdienstausfall hätte.

Wir haben einen befreundeten Anwalt kontaktiert, der uns sagte, dass unser Vertrag zu den sogenannten Haustürgeschäften §312 gehört, da wir obwohl wir die Firma zu uns gerufen haben, von dem Vertreter überrumpelt worden sind und wir anstatt eines Kostenvoranschlages einen Auftrag bekommen haben, ohne dass wir uns in Ruhe über die Modalitäten des Auftrages Gedanken machen konnten.
Unser Anwalt setzte uns eine Schreiben auf, dass unser Auftrag aus oben genannten Gründen rechtzeitig gekündigt worden ist. Zudem boten wir uns an, die erstandenen Farben der Firma abzukaufen.
Doch keine Reaktion, bis letzte Woche ein Schreiben eines Anwaltsbüro, das von der Malerfirma beauftrag wurde, ins Haus flatterte, dass wir die 1050€ zahlen müssten, weil es keine Haustürgeschäft nach §312 wäre und die 30% gerechtfertigt wäre, da die Firma Verdienstausfälle durch unsere Kündigung zu beklagen hätte. Im Übrigen stellte das Anwaltsbüro uns noch eine Rechnung von 130€. Wenn wir die Forderung nicht begleichen würden, müssten sie der Malerfirma rechltiche Schritte gegen uns anraten.

Leider ist unser befreunder Anwalt durch einen tragsichen Umstand ums Leben gekommen, so dass wir uns eine andere Anwältin gesucht haben. Diese sagte uns, dass die Malerfirma recht hat und wir höchstens die 30 % drücken könnten.

Jetzt bin ich total verwirrt, war es nun ein Haustürgeschäft oder nicht. und was soll ich nach Eurer Meinung tun?
Würde mich freuen, wenn ich kompetente Antworten zu meiner Frage bekommen würde

Vielen Dank im voraus Noeppi

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

§ 312 Abs. 3 Satz 1 liegt kein Haustürgeschäft vor, da der Vertreter ja extra von Ihnen bestellt wurde. Hätte er Sie im Vorgarten oder auf dem Marktplatz angesprochen wäre das etwas anderes.

Insofern besteht keine Widerrufsrecht.

Die 30% Schadensersatz kann man unter Umständen drücken.
Hier könnte die Hwk helfen bzw. die Firma die sie beauftragt haben.
Hier könnte man ermitteln wieviel die Farben gekostet haben könnten.
Desweiteren muss man der Firma nachweisen, das kein Arbeitsausfall bestand, sprich in der Zeit in der Ihr Auftrag abgearbeitet werden soll woanders gearbeitet wurde.
Das könnte gewisse Schwierigkeiten bereiten, insbesondere da die Gegenseite bereits einen Anwalt eingeschaltet hat.


Jedoch könnte man eventuell an einem anderen Punkt ansetzen.
Bitte schreiben Sie doch mal die Klausel mit dem Schadensersatz wortwörtlich hier hinein.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
noeppi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und erstmal vielen Dank für eine Antwort.

Die Klausel im Vertrag besagt wörtlich:
"Wird der Auftrag vom Auftraggeber zurückgezogen oder die Durchführung der Arbeiten zu dem von der Firma festgelegtem Zeitpunkt abgelehnt, so ist eine Pauschalentschädigung ohne Schadensnachweis in Höhe von 30% der Auftragssumme an die Auftragsnehmerin zu leisten, es sei denn der Auftraggeber weist nach, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist"
Im Übrigen haben wir ihm ja Angeboten, die Farben zu übernehmen, worauf er ja keine Antwort gegeben hat. Seine Auftragsbücher waren voll, für Juli, was er meiner Frau und meiner Schwiegermutter ja gesagt hat. Ob sie es wirklich waren und er irgendwo anders gearbeitet hat, können wir ihm natürlich nicht nachweisen.

Ich gehe mal davon aus, dass er sich leichtverdiente 1050 € einsacken will, und uns kein Stück entgegen kommen will, was er uns auchs chon telefonisch hat wissen lassen



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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Ich gehe mal davon aus, dass er sich leichtverdiente 1050 € einsacken will, und uns kein Stück entgegen kommen will,

Korrekt.

Darauf weist schon das Verhalten des Vertreters hin.
Eventuell auch ein 'Geschäftsmodell'; abschliesen mit hohen Preisen und wenn der Kunde dann abspringt 'Schadensersatz' kassieren.


Da er in der Klausel jedoch den Kunden darauf hinweist, das dem Kunden der Nachweis des geringeren Schaden vorbehalten bleibt, kann man diese auch nicht wegen unangemessener Benachteiligung kippen.

Eine weitere Auseinandersetzung dürfte nur Kosten verursachen und leider nicht erfolgreich sein.






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#4
 Von 
guest-12302.10.2009 14:33:40
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 55x hilfreich)

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#5
 Von 
noeppi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja beweisen direkt, dass er Arbeitsausfall hat ist natürlich schwer, aber, dass er gsagt hat, dass er im Juli eigentlich keinen Auftrag mehr annehme kann, weil seine Auftragsbücher voll sind und er höchstens nach Feierabend oder am Wochenende kommen könnte, hat er im Beisein, meiner Schwiegermutter gesagt. Ich weiß nur nicht in wie weit das vor Gericht zählt, da sie ja mit uns verwandt ist.
Außerdem kann sie auch bezeugen, dass meine Frau im Gespräch mehrfach gesagt hat, dass sie eigentlich nur einen Kostenvoranschlag wollte. Das Gespräch, in dem wir den Vertreter eingeladen haben, zu uns nach Hause zu kommen, haben meine Frau und ich zusammen geführt.
Beweisen kann man das ansonsten nicht, es ist nur einfach höchst unseriös wie diese Firma arbeitet. Eigentlich muss der Verbraucher geschützt werden vor solchen Machenschaften. Ich werde zusätzlich nochmal die Verbraucherschutzzentrale zu Rate ziehen, vieleicht haben die mehr Erfahrungen mit solchen Firmen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Die haben sogar sehr viel Erfahrung mit solchen Firmen.
Leider bleiben diese Firmen immer 'gerade so' innerhalb der Gesetze, so das man denen einfach nicht beikommen kann.


Würde mich trotzdem interessieren, was letztendlich dabei herauskommt.




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#7
 Von 
noeppi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich werde berichten

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#8
 Von 
guest-12302.10.2009 14:33:40
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 55x hilfreich)

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#9
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Also in diesem Fall würde ich persönlich erstmal gar nichts zahlen, weil erstens meiner Meinung nach die bewusste Klausel bezüglich des Nachweises darüber, ob ein geringerer Schaden entstanden ist, schon dadurch eine Benachteiligung des AG darstellt, dass festgelegt wird, dass "eine Pauschalentschädigung ohne Schadensnachweis" gezahlt werden müsse, wenn der AG nicht geringeren Schaden nachweisen kann.

Ich würde mich doch sehr wundern, wenn alle genannten Fakten dazu führen würden, dass der AG dennoch im Falle eines Prozesses verurteilt würde, die Zahlung zu leisten. Ich glaube auch nicht, dass die Farben zu bezahlen sind, denn letztlich müsste trotz der genannten Klausel die Malerfirma nachweisen, dass sie Farbe schon gekauft hat. Der Nachweis für den Kunden wäre schlicht unmöglich, wenn er keinen Einblick in die gesamten Geschäftsdaten der FA bekäme (was ihm sicher nicht zugestanden werden würde).

Daher würde ich dem TE raten, es drauf ankommen zu lassen und der Firma schriftlich mitzuteilen, dass man gerne bereit sei, gegen Nachweis der entstandenen Kosten für diese aufzukommen. Da dieser Nachweis für die Firma wohl kaum gelingen wird, weil sie (wie oben bereits zu Recht gemutmaßt und wie ich auch vermute) ein betrügerisches Geschäftsmodell hat, in dem tatsächliche Nachweise i. d. R. nicht möglich sind (weil eben gar keine Farbe gekauft wurde, um die Gewinnspanne noch etwas auszuweiten), glaube ich nicht daran, dass außer einigen Drohbriefen, in denen ein Mahnbescheid, der Gerichtsvollzieher etc. angekündigt wird, weitere Maßnahmen seitens der FA erfolgen werden.

All das ist nur meine persönliche Meinung und beruht auf eigenen Erfahrungen mit (im weiteren Sinne) ähnlichen Fällen.

Anders als es Harry formuliert hat, glaubeich persönlich nicht, dass solche Firmen gerade so im Rahmen des Legalen bleiben, sondern eben gerade darüberhinaus gehen, was am Ende dazu führt, dass es kaum zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, wenn man sich dem als Kunde widersetzt.

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#10
 Von 
noeppi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Fridolin,

mittlerweile hat sich das Ganze weiterentwickelt. Wir haben bereits einen Mahnbescheid erhalten und haben mittlerweile selber eine Rechtsanwältin eingeschaltet. Die Sache mit den Farben haben wir ja schon am Anfang vorgeschlagen, worauf die Firma garnicht eingegangen ist. In dem Brief in dem uns zunächst ein Mahnbescheid angedroht worden ist, wurde garnicht mehr auf die Farben eingegangen. Vielmehr wurde angegeben, er hätte Umsatzverluste dadurch erlitten, dass er keine neuen Aufträge mehr für Juli bekommen hat. ( Uns hatte er ja gesagt der Juli wäre total voll und er könnte die Arbeiten nach Feierabend und am Wochenende verrichten). Interessant war die Sache auch, dass der Mahnbescheid früher angekommen ist, als wir eigentlich laut Frist Zeit gehabt hätten, die Sache zu begleichen. Aus diesem Grund hat unsere RA auch erstmal Einspruch eingelegt.
Mittlerweile haben wir auch einen Anwalt der Verbraucherzentrale befragt, der Zweifel hat, ob wir die Sache vor Gericht gewinnen könnten.
Unsere RA versucht gerade für uns nach positiven Urteilen zu recherchieren, die nach einem ähnlichen Sachverhalt bereits gesprochen worden sind.

Also es bleibt spannend


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#11
 Von 
guest-12326.10.2009 08:59:50
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 92x hilfreich)

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#12
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Wenn die FA tatsächlich einen Schaden nachweisen kann, wofür sie aber ja schon selbst Steine in ihren eigenen Weg gelegt hat, dann bleibt abzuwarten, wie hoch ein solcher Anspruch überhaupt sein kann.

Eine Pauschalentschädigung ist in dieser Branche zumindest extrem unüblich, das wird wohl die Mehrzahl der Richter auch so sehen. Wenn du einen Mahnbescheid bekommen hast, heißt das ja erstmal gar nichts, denn der wird vom Gericht keinesfalls dahingehend geprüft, ob der Anspruch, der darin geltend gemacht wird, auch berechtigt ist. Du musst nur vollständig der Forderung widersprechen. Auch hinsichtlich der Entschädigung für die Farben, die du angeboten hast, denn die muss der Maler ja gar nicht mehr über einen MB einfordern.

Im Übrigen gibt es für Selbständige keine Einkommensgarantie. Wenn du einen Auftrag zurückziehst, kann dir allenfalls der Schaden, der der FA entstanden ist, entgegengehalten werden. Nicht aber ein entgangener fiktiver Verdienst. Das ist m. E. Unsinn.

Im Übrigen war der Maler doch für Juli eigentlich schon "ausgebucht" und hat euren kleinen Auftrag noch "dazwischengeschoben". Prüfe mal, ob sich damit nichts machen lässt.



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#13
 Von 
guest-12330.10.2009 09:28:53
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 43x hilfreich)

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#14
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Ich weiß nicht, wie die Beweislast wäre, jedenfalls müsste entweder der Unternehmer nachweisen, dass er diese Arbeiten hätte leisten können, bzw. wenn bestritten wird, dass die FA damit überfordert gewesen wäre, müsste auch das vom AG bewiesen werden.

Es stellt sich nämlich die Frage, ob es sich tatsächlich um entgangenen Gewinn handelt, denn so wie der Handwerker argumentiert hat, erklärt er nur, dass er statt dessen einen anderen Auftrag angenommen hätte.

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#15
 Von 
guest-12330.10.2009 09:28:53
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 43x hilfreich)

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#16
 Von 
guest-12302.11.2009 08:12:23
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 11x hilfreich)

quote:
Ich weiß nicht, wie die Beweislast wäre, jedenfalls müsste entweder der Unternehmer nachweisen, dass er diese Arbeiten hätte leisten können




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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

quote:



Sehr differenzierter Beitrag! Wer im vorliegenden Fall die Beweislast trägt, ist mit den Angaben hier m. E. nicht erkennbar.

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#18
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

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#19
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

quote:
es sei denn der Auftraggeber weist nach, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist


Richtig. Das geht ggf. über Bestreiten, dass ein Schaden überhaupt entstanden ist. Danach wird dann anhand der Auftragsauslastung des AN überprüft, ob hier tatsächlich ein Schaden entstanden sein kann bzw. ob dieser überhaupt in der Lage gewesen wäre, den Auftrag auszuführen. Ebenso wird dann überprüft werden, ob der AN tatsächlich schon Material gekauft hat.

Und vielleicht stellt sich dann auch heraus, dass der AN entweder zur Auffassung gelangt, dass er mit der Vergütung des Materials, das er angeblich gekauft hat, schon ganz gut fahren würde.

Im übrigen: Wenn eine Pauschalentschädigung wie nach Meinung von Renner9 nicht unüblich sein sollte, dann m. E. doch zumindest fragwürdig hinsichtlich der Seriosität der FA. Wofür sollte eine solche Entschädigung gedacht sein? Bei privaten Auftraggebern halte ich das für nicht nachvollziehbar.

@ noeppi:

Hat der Maler denn Rechnungen vorgelegt, die Kosten für das Material eindeutig belegen? Wenn er Rechnungen vorlegen kann, ist damit wirklich eindeutig belegt, dass es Material für den von dir erteilten und dann zurückgezogenen Auftrag ist?

Wenn du dem Maler anbietest, das Material zu bezahlen, dürfte klar sein, dass das dann auch dir gehört! Also auf keinen Fall zahlen und nichts dafür bekommen!

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#20
 Von 
noeppi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Fridolin,

nein die Firma hat uns keine Rechnung gezeigt. Ich zweifle stark daran, dass überhaupt Farben gekauft worden sind. Auf unser Angebot die Farben zu übernehmen ist er auch garnicht mehr eingegangen. Es geht ihm nur noch um den Arbeitsausfall.
Gruß Noeppi

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