EOS Investment und EOS SID

20. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
nichtabzockenlassen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS Investment und EOS SID

Hallo,

ich habe hier einen Fall (neue Masche ???) den ich so oder so ähnlich hier nicht finden konnte.

Ich habe eine "kleine" Rechnung nicht bezahlt (ist halt passiert).

Nach zwei Mahnungen bekomme ich Post vom SID (Offenbach/Frankfurt).
Mit diesem Schreiben wurde mir mitgeleilt, dass die Forderung an die Fa. EOS Investment GmbH (Hamburg) abgetreten wurde.

Ich bin der Auffassung, dass sich die EOS Investment GmbH als neue Forderungsinhaberin erst hätte mit mir in Verbindung setzen müssen (Mahnung), ehe die das konzerneigene Inkassounternehmen (SID) beauftragt (Schadenminderungspflicht).

Wie ist die Meinung der Experten hier ?
Ist das event. nur eine Masche um doppelt Kasse zu machen ?

Ich habe die Abtretungsurkunde bei denen (SID) angefordert.
Die haben drei Wochen gebraucht, mir diese zu schicken (ein Schelm, der dabei böses denkt).
Der Clou: Diese ist eine etwas blasse Kopie (auch Stemper und Unterschrift der ursprünglichen Gläubigerin) in die nachträglich , mit deutlich dunklerer Schrift, meine Daten und das Datum der Ausstellung eingetragen wurden.
Gibt die ursprüngliche Gläubigerin hier etwa Blanko-Abtretungsurkunden ?
Wäre das nicht streng genommen Urkundenfälschung, auch wenn dies mit Zustimmung der ursprünglichen Gläubigerin geschieht ?

Mir geht es im Prinzip darum, dass ich meine Schulden (samt Zinsen) zwar bezahlen will, aber die Inkassogebühren will ich denen nicht in den Rachen schreiben.

Die Inkssogebühren betragen übrigens (bei einer Hauptforderung von 49,13 €) 26,78 € zuzügl. Zinsen und Kontoführungsgebühren (2 € je Monat).
In der Hauptforderung sind Mahngebühren und Bearbeitungsgebühr (???) der ursprünglichen Gläubigerin (8 €) enthalten.
Ob die Inkssogebühren der Höhe nach gerechtfertigt sind, kann ich nicht beurteilen.
Habe auch im Web nichts zu deren Berechnungsgrundklagen gefunden (ausser, dass die nicht höher als die Gebühr eines RA sein dürfen).

Was meint Ihr, wie ich mich hier verhalten soll ?
Inkassokosten (beim SID) zurückweisen und die EOS Investment (also die eigentliche Forderungsinhaberin) anschreiben und um Mitteilung der Bankverbindung bitten ?

Problem ist nun, dass die Sache schon 'ne Weile am laufen ist (seit März) und ich doch langsam reagieren muss. Die haben mir nämlich vor einer Woche Zwangsmaßnahmen angekündigt.

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Ich habe die Abtretungsurkunde bei denen (SID) angefordert.
Die haben drei Wochen gebraucht, mir diese zu schicken

ICH hätte in der Zwischnzeit die unstrittige Hauptforderung ( inkl der 8 € Gläubigermahngebühren) nach Erhalt des ersten Inkassobriefens unangekündigt und schuldbefreiend direkt aufs Gläubigerkonto überwiesen und hätte mir die Inkassogebühren eingespart !!!!
Warum wurde unnötig 3 Wochen auf eine Urkunde gewartet ?
Die HF 49,13 € ist ja lt Deinem Posting ohnehin unstrittig ;)
Jetzt wurde schon recht ausgiebig und nachweisbar mit dem IB kommuniziert so das Ich leider empfehlen würde :
Zahl die HF plus die 26 und gut ist



-

-- Editiert am 20.07.2010 22:47

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nichtabzockenlassen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo thehellion !

Danke für Deine Antwort.

denkst Du denn, dass die oben beschriebene Konstellation > [color=blue]Forderungsankauf durch die EOS Investment und gleichzeitige Abgabe an das konzerneigene Inlassounternehmen SID[/color] < legitim ist ?

-- Editiert am 21.07.2010 14:09

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Denke schon das das legitim ist - bin mir aber nicht 100 % sicher
Möglicherweise könntest Du nochmal die Abtretungsurkunde genau überprüfen !
Evtl gibts da Fehler ?!


computerbetrug.de/der jurist/reducal

quote:<hr size=1 noshade>410 BGB abtretungsurkunde

Nur die Übersendung der Originalurkunden genügt den Anforderungen des § 410 BGB – vgl. insoweit OLG Köln, Urt. v. 20.9.1999 , Az: 16 U 25/99 .
Die Vorschrift des § 410 BGB verlangt die Aushändigung einer Urkunde, d. h. einer verkörperten Gedankenerklärung, die geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen, und den Aussteller (§ 126 BGB ) erkennen läßt. Das ist bei einer Fotokopie nicht der Fall, auch wenn das Original vorgelegen hat. Außerdem hat § 410 BGB den Zweck, dem Schuldner ein Beweismittel an die Hand zu geben, um die Rechtsposition, die er nach § 409 BGB erlangt hat, auch leicht beweisen zu können. Diesem Zweck genügt aber ebenfalls nur die Aushändigung des Originals (vgl. § 420 ZPO ; Staudinger/Kaduk, 12. Aufl. 1994, § 410 Rn. 8 f) Bis zur Vorlage der Originalabtretungsurkunde durch Sie steht mir das Leistungsverweigerungsrecht des § 410 I BGB zu.


<hr size=1 noshade>


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.890 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen