Forderungsaufstellung Hörnlein&Freyer Advanzia

11. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
african-rain
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderungsaufstellung Hörnlein&Freyer Advanzia

Hallo alle zusammen,

ich seh den Wald vor lauter Bäumen nicht und einen Termin bei der Schuldnerberatung bekomme ich erst in 1,5 Wochen- zu spät.
Ich habe vor ganz langer Zeit bei Advanzia eine Kreditkarte abgeschlossen. 2016 wollten sie auf einmal die gesamte Summe obwohl normal immer gezahlt wurde. Dies allerdings teilte mir die Procash, der alles übergeben wurde mit. Ich habe damals einer Ratenvereinbarung zugestimmt samt allen Gebühren. Obwohl ich da schon dachte bei den Zinsen zahle ich mein ganzes Leben.
Ich zahlte also jeden Monat an die Pro Cash. Dann gab es nach einem Jahr wieder einen Brief in dem sie meinen Gehaltszettel sehen wollten wegen der Ratenvereinbarung. Das machte ich alles und teilte auch mit, dass ich 10 Euro mehr zahlen kann. Dies wurde akzeptiert. Ich setzte den Dauerauftrag hoch und nun kommt es. Die Rate ist nicht abgegangen. In meinem Onlinekonto stand das Wort vorgemerkt. Ich achtete da idiotischerweise nicht weiter drauf, denn alles andere wie Miete ect. ist abgegangen. Geld war genügend drauf.
Nun kam ein Mahnbescheid. Die Rate habe ich sorfort überwiesen. Der Dauerauftrag stand immer noch als vorgemerkt drin. Bank konnte mir das auch nicht erklären. Ich widersprach den Mahnbescheid aus totaler Angst und schrieb das alles auch als Erklärung. Daraufhin bekam ich Post von der Kanzlei Hörnlein. Mit einer Fordungsaufstellung, einem Schuldanerkenntnis, dass ich unterschrieben soll und noch ein Schreiben, dass ich unterschreiben soll um den Widerspruch zurück zu nehmen.
Ich schickte eine mail und erklärte nochmal warum der Betrag nicht abgegangen ist. Ich bot an den monatlichen Betrag nochmal um 15 Euro hochzusetzen und bat von dem Mahnbescheid abzusehen.
Jetzt kam wieder ein Brief mit den selben drei Schreiben. In dem Anschreiben steht drin, dass von Amts aus ein Vollstreckungsbescheid zugeschickt wird und ich keinen Einspruch dagegen erheben soll.

Ich weiß jetzt überhaupt nicht mehr was ich machen soll. Ich habe solche Angst, dass ich dadurch, wenn ich keinen Einspruch einlege einen negativen Schufa Eintrag bekomme und dadurch keine neue Wohnung, da ich dieses Jahr umziehen muss. Und dann fallen mir diese hohen Zinsen halt auf. Ich würde gerne wissen ob das wirklich alles rechtens ist. Wenn ja, zahle ich natürlich alles. Wie gesagt, der Beratungstermin dauert leider sonst würde ich da alles fragen.
Es wäre super lieb, wenn mir jemand helfen könnte.
Hier die Forderungsaufstellung und das Schreiben:



Liebe Grüße und danke im voraus!


-- Editiert von african-rain am 11.01.2019 16:44

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9 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

Probleme mit deiner Bank sind leider deine Probleme. So viel vorweg.

Zitat:
samt allen Gebühren

Was wurde denn genau an Gebühren gefordert? Das kam aus heiterem Himmel? Wurde vorher vom Kreditgeber gemahnt oder wenigstens der Kredit gekündigt?

Zitat:
Mit einer Fordungsaufstellung, einem Schuldanerkenntnis, dass ich unterschrieben soll und noch ein Schreiben, dass ich unterschreiben soll um den Widerspruch zurück zu nehmen.

Du hast das hoffentlich nicht unterschrieben? Du hast auch den Widerspruch hoffentlich nicht zurückgenommen?

Kannst du dir Bilder nochmal in Groß verlinken? Das Vorschaubild ist viel zu klein um etwas zu erkennen.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
african-rain
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mepeisen,

ja ich trete mich schon n den Hintern, dass ich dieses kleine Wort nicht beachtet habe. Ich habe den Dauerauftrag gestern auch wieder hochgesetzt und wieder steht das Wort vorgemerkt davor. SPK kann es sich nicht erklären und riet mir, den Dauerauftrag zu löschen und einfach einen neuen einzurichten.

https://www.bilder-upload.eu/bild-4dfdf1-1547223320.jpg.html
https://www.bilder-upload.eu/bild-e88131-1547223502.jpg.html

Als ich den Vertrag mit Advanzia noch hatte, habe ich die Raten normal bezahlt. Nach ca. 3 Jahren wurde mir Auf Grund meiner beruflichen Veränderung gestattet, dass ich die Rate aller zwei Monate zahle. Also statt 150 € jeden Monat wie die Jahre zuvor habe ich aller 2 Monate 300 € bezahlt. Ich bekam in dem Monat in dem ich nicht zahlte immer eine Mahnungsmail. Telefonisch wurde mir gesagt, dass das Standard wäre und da ich ja zahlte, sollte ich diese nicht beachten. Die Kreditkarte habe ich weiter gebraucht, was ich auch durfte. Per mail bekam ich dann die Kündigung nach etwa einem halben Jahr. (War Ende 2016). Darauhin kam es zu vielen wochenlangen mailwechsel mit Advanzia (habe daraus gelernt alles nur noch schriftlich zu machen), weil ich den vollen Betrag nicht zahlen konnte und weil ich es nicht verstand. Ich habe geldlich alles angezapft was ging und konnte 1200 € zahlen.
Dann hörte ich kurze Zeit nichts. Bezahlte meine Rate 2 Monate und bekam eine mail, dass ich den vollen Bertrag zahlen soll. Ich konnte den vollen Bertrag nicht zahlen, daraufhin kam die Kündigung und ProCash wurde involviert.
Da habe ich dann eine Ratenteilzahlung vereinbart.
Ich habe von der Kanzlei noch gar nichts unterschrieben und auch den Widerspruch zurück genommen.
Vielen Dank für Deine Hilfe!

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#3
 Von 
african-rain
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah ich kann den vorherigen Beitrag nicht bearbeiten.
Ich habe von der Kanzlei noch gar nichts unterschrieben und auch den Widerspruch NICHT zurück genommen.
So ist es richtig.

LG Andrea

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

Zitat:
Als ich den Vertrag mit Advanzia noch hatte, habe ich die Raten normal bezahlt. Nach ca. 3 Jahren wurde mir Auf Grund meiner beruflichen Veränderung gestattet, dass ich die Rate aller zwei Monate zahle

Das hast du noch schriftlich vorliegen?

Es gab also einen Anlass aus deren Sicht. Weil die dir etwas erlaubt haben und dann trotzdem gekündigt haben. Die Kündigung war also rechtlich gesehen Unsinn. Das ist durchaus wichtig aus zwei Gründen: A) sie wussten um deine Zahlungsprobleme bzw. die Zahlungsumstellung, haben sie sogar selbst vorgeschlagen. Die Inkassokosten sind daher völliger Blödsinn. B) die haben sich nicht an ihren eigenen Vertrag gehalten.

Aus meiner Sicht kommst du also um einen gewaltigen Teil der Kosten herum. Parallel auf jeden Fall weiterhin fleißig überweisen, was bezahlt ist, ist bezahlt.

Zitat:
Ich habe von der Kanzlei noch gar nichts unterschrieben und auch den Widerspruch zurück genommen.

Das würde ich weiterhin nicht tun. Also nichts unterschreiben und auch weiterhin den Widerspruch nicht zurückziehen.

Ich würde der Kanzlei folgendes schreiben:
---
Werte Kanzlei.

Wie sie bei Akteneinsicht sehen können, basiert die Kündigung des Kredites auf reichlich Unfug. Sie können versichert sein, dass ich die Kündigung selbst vor Gericht anfechten werde. Darüber hinaus weise ich die Inkassokosten und Teilzahlungsgebühren hiermit zurück. Ihre Mandantin wusste um die Zahlungsprobleme und um die Unzulässigkeit ihres Vorgehens. Die Kosten sind nach ständiger Rechtsprechung somit nicht durchsetzbar. Auch ihre Anwaltskosten (VV 3305) sind aus Schadensminderungs-Gesichtspunkten nicht durchsetzbar. Sie wissen das. Die Gebühr für eine Bonitätsauskunft sind ebenso nicht durchsetzbar.

Natürlich sind 5% über Basiszins, sowie die Hauptforderung von mir zu bezahlen, das bestreite ich auch nicht. Allerdings werde ich meinen Widerspruch zum Mahnbescheid nicht zurücknehmen und dass ich basierend auf über 1000€ frei erfundenen und unzulässigen Gebühren ein Schuldanerkenntnis unterschreibe, das können sie vergessen. Ich erwarte ihre korrigierte Forderungsaufstellung und ich erwarte, dass sie meine Ratenzahlung akzeptieren, dann muss dies hier nicht vor Gericht geklärt werden.
---

Warum? Was kann dir im Schlimmsten Fall passieren? Selbst wenn die nun klagen, die Wahrscheinlichkeit ist extrem hoch, dass ein gericht diesen gebührenunsinn angesichts der Vorgeschichte streicht. Das wissen die auch. Selbst wenn du dann zur Zahlung der Hauptforderung verurteilt wirst, kann man mit einem sofortigen Anerkenntnis der Hauptforderung denen die Kosten auferlegen lassen. Du hast ja nie abgestritten, dass du die Hauptforderung schuldig wärst. Die Chancen steghen also aus meiner Sicht gut, dass man unter dem Strich selbst bei einer Klage mit deutlich weniger Schuld dasteht als die da noch fordern.


-- Editiert von mepeisen am 12.01.2019 07:52

Signatur:

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#5
 Von 
african-rain
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen Mepeisen,

vielen, vielen Dank für Deine Antwort.
Leider muss ich Dich enttäuschen.
Nein, dass ich aller zwei Monate zahlen durfte, habe ich nicht schriftlich. Ich habe das telefonisch gemacht. Deswegen schrieb ich...habe draus gelernt. In den mails nach der Kündigungsmail habe ich das ein paar mal angesprochen, aber die Antworten darauf passten überhaupt nicht zu meinen Fragen. Ich weiß, da war ich echt ein Schaf. Damit kann ich nichts vor Gericht beweisen.

Ich hab gerade solche Angst, dass ich denen anbieten möchte das Schuldanerkenntnis zu unterschreiben, aber den Widerruf nicht zurück nehme. Teures Lehrgeld.
Ich verstehe den Satz auch nicht mit... Der Ordnung halber teilen wir mit, dass Ihnen von Amts wegen ein Vollstreckunsgbescheid zugestellt wird. Bitte legen Sie hiergegen keinen Einspruch ein, damit die getroffene Vereinbarung weiterhin Bestand hat.....
Ich dachte mit meinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid halte ich eine Vollstreckung erstmal auf?

Tut mir leid, wenn ich gerade etwas konfus schreibe...

LG Andrea und DANKE!

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#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2596 Beiträge, 757x hilfreich)

Hätte mich auch gewundert, dass die den Quatsch mit alle 2 Monate mal was zahlen schriftlich gemacht hätten.
Hast du dem MB komplett widersprochen oder einen Teilwiderspruch gemacht?
Der Schufaeintrag dürfte mit der Kündigung längst erfolgt sein.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

Zitat:
Ich hab gerade solche Angst, dass ich denen anbieten möchte das Schuldanerkenntnis zu unterschreiben

Dafür gibt es keinen Grund.

Wenn du 1500 Euro verschenken willst (weitere 500€ für weitere Teilzahlungsvereinbarung), dann mache das halt. Niemand kann dich zwingen, das nicht zu tun.

Mir wäre das Geld aber deutlich zu schade. Auch wenn die Kündigung damit ggf. nicht so richtig anfechtbar wird, auch wenn du die Mails hast. Eines ist trotzdem klar: Es gab keine rechtliche Grundlage für die Inkasso-Kosten und Anwaltskosten.

Zitat:
Ich dachte mit meinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid halte ich eine Vollstreckung erstmal auf?

Ja, das tust du. Lass dich von denen nicht verunsichern. Ich würde das trotzdem so losschicken, wie vorgeschlagen. Damit man klar macht, dass man die Hauptforderung akzeptiert, aber deren gebührenirrsinn einfach nicht.

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#8
 Von 
african-rain
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ihr Zwei,

dem Widerspruch habe ich komplett widersprochen.

Ok Mepeisen. Puh...ich probier es nochmal mit Deinem Text.
Oh Gott, ich kann mir nie einen Anwalt leisten mit meinen knapp 1000 € plus 300€ Unterhalt, wenn die klagen.
Ich hatte die Kreditkarte ca. 1 Jahr bevor das alles anfing komplett ausgeglichen und überlegt sie zu kündigen. Warum hab ich da nicht auf mich gehört?

Ich halte Euch auf den laufenden!

LG Andrea

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

Zitat:
Oh Gott, ich kann mir nie einen Anwalt leisten mit meinen knapp 1000 € plus 300€ Unterhalt, wenn die klagen.

Für so etwas gibt es dann ggf. Prozesskostenhilfe.
Wichtig ist, dass du die Mails aufhebst. Damit würde dann im Klagefall ein Anwalt etwas anzufangen wissen.

Zitat:
Ich hatte die Kreditkarte ca. 1 Jahr bevor das alles anfing komplett ausgeglichen

Aber danach hast du sie wieder in Anspruch genommen oder? ;-)
Tja, das Problem ist, dass man gar nicht merkt, wie schnell das Geld verschwindet. Oft ist es so, dass man mit einem wöchentlichen Budget, wo man das Geld im Geldbeutel hat und täglich greifen kann" deutlich besser mit den Finanzen zurecht kommt, Zu einer Plastikkarte hat man keinen Bezug.

-- Editiert von mepeisen am 14.01.2019 06:46

Signatur:

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