Inkassobüro will 18 Jahre alten Titel vollstrecken, zum 2. mal

20. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kiouki
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Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkassobüro will 18 Jahre alten Titel vollstrecken, zum 2. mal

Hallo zusammen.

Ich habe heute vom Bremer Inkassobüro Seghorn eine Zahlungsaufforderung bekommen für einen 18 Jahre alten Titel, der für die Allianz Versicherung ausgestellt worden ist. Angeblich sollen noch 2 Beiträge in Höhe von je 33 DM offen sein.

Ich bin mir 100% sicher, dass ich alle Zahlungen beglichen habe und zwar weil ich bereits vor mehr als 10 Jahren (ich meine, es müssten sogar 15 Jahre sein) von einem Inkassobüro aufgefordert worden bin, über 300 Euro zu zahlen. Dieser Aufforderung bin ich damals mit einer Ratenzahlung nachgekommen. Da das ganze aber schon so lange her ist, habe ich darüber keine Unterlagen mehr. Das damalige Bankkonto ist inzwischen auch schon viele Jahre geschlossen und soweit ich weiss, werden bei Banken Daten auch nur 10 Jahre gespeichert. Ich habe also keine Möglichkeit, die Zahlungen zu beweisen.

Ein Anruf bei der Allianz brachte mich nicht weiter. Das einzig "Gute", was ich dort erfahren habe ist, dass der Vertrag seit all diesen Jahren wirklich gekündigt ist, ich also keine 18 Jahre nachträglich zahlen muss. Auch konnte man mir von Seiten der Allianz nicht mehr sagen, welches Inkassobüro die damalige Forderung bearbeitet hat.

Muss ich nun tatsächlich eine Forderung ein 2. mal bezahlen, weil ich nach 18 Jahren keine Kontoauszüge und Briefe mehr habe? Laut Seghorn handelt es sich hier um "Kellerakten" der Allianz und mit all den Zuschlägen soll ich nun knapp 150 Euro zahlen.

Müsste dieser Titel - wenn er denn wirklich nicht bezahlt worden ist (wo ich mir aber ganz sicher bin) - nun nicht verwirkt sein, weil weder die Allianz noch ein Inkassobüro jemals versucht hat diesen einzufordern? (Ich weiss, verjährt ist ein Titel erst nach 30 Jahren).

Muss ein Titel oder eine solche offene Rechnung nicht auch in der Schufa eingetragen sein? Ich habe gerade erst vor kurzem wegen der Trennung von meinem Mann eine Selbstauskunft beantragt und ich habe eine blütenreine Weste bei der Schufa.

Wenn es aufgrund der mangelnden Beweise keine Möglichkeit gibt, um diese Zahlung herum zu kommen. Kann/muss ich dann den Titel danach ausgehändigt bekommen bzw. wie kann ich verhindern, in weiteren 11 Jahren noch einmal dafür zu zahlen?

Eine Kopie dieses Titels hat man mir zugeschickt. Der Stempel bezüglich der Zustellung darauf ist nicht lesbar.

Ich hoffe, ihr könnt Licht ins Dunkel bringen.

Danke und freundliche Grüße

Post vom Inkassobüro?

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34 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Eine Kopie dieses Titels hat man mir zugeschickt. Der Stempel bezüglich der Zustellung darauf ist nicht lesbar.


Sind die Adressdaten auf der Titelkopie lesbar und korrekt ? Wenn das Aktenzeichen erkennbar ist, kannst Du eine Kopie des originalen Titels mit Postzustellurkunde beim Amtsgericht anfordern.

Zitat:
Laut Seghorn handelt es sich hier um "Kellerakten" der Allianz und mit all den Zuschlägen soll ich nun knapp 150 Euro zahlen.


Wie setzen sich die 150 Euro zusammen ? Es kann durchaus sein, dass unzulässige Kosten dabei sind.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Sind die Adressdaten auf der Titelkopie lesbar und korrekt ? Wenn das Aktenzeichen erkennbar ist, kannst Du eine Kopie des originalen Titels mit Postzustellurkunde beim Amtsgericht anfordern.

Ja, aber da man ja zwischenzeitlich schon mal gezahlt hat, dürfte irgendein Argument hinsichtlich fehlerhafter Zustellung ins Leere gehen. Das hat also eher die Wirkung "Verärgert das Inkasso".

Zitat:
Wie setzen sich die 150 Euro zusammen ? Es kann durchaus sein, dass unzulässige Kosten dabei sind.

Konkreter: Fordere vom Inkasso eine detaillierte Forderungsaufstellung in Form eines Kontoauszuges an. Dann können wir dir helfen, ob das eher Unfug ist, was man da fordert.

Den Titel hast du dir damals nicht aushändigen lassen, nehme ich an? Also das Original vom Inkasso?

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#3
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo hausfrau66 und mepeisen,

Aktenzeichen und Adresse sind klar lesbar. An eine tatsächliche Zustellung des Mahnbescheids bzw. des Titels kann ich mich nicht mehr erinnern. Lediglich an den Gerichtsvollzieher der irgendwann vor meiner Tür stand und über 300€ von mir haben wollte. Dass man sich einen Titel nach Zahlung aushändigen lassen muss wusste ich bis heute nicht (war der erste und einzige Titel, den es jemals gegen mich gab).

Für mich war das Thema mit dem Begleichen der Forderung damals durch, und da ich ja auch nie wieder etwas gehört habe, bin ich heute ganz gewaltig aus den Wolken gefallen.

Die 150€ setzen sich wie folgt zusammen:

Versicherungsbeitrag 01/01 33,00 DM
Versicherungsbeitrag 02/01 33,00 DM
Kosten nach dem Wert der Hauptforderung 26,00 DM
Nebenforderungen/Mahnkosten 11,90 DM
Summe: 103,09 DM, entsprechend 53,12 €

Das Inkassobüro gibt folgende Informationen zur Forderung:

Versicherungsbeitrag 16,87 €
Versicherungsbeitrag 16,87 €
Nebenkosten (Auslagen des Auftraggebers) 31,51 €
Errechnete Zinsen 0,00 €
Inkassokosten
Grundvergütung 58,50 €
Auslagepauschale 11,70 €
19% UST 13,34 €
Summe: 83,54 €

Zu zahlen: 148,79 €

Ich hatte vorhin beim Inkassobüro angerufen und die Lage geschildert, aber sie wollten sich lediglich darauf einlassen, dass ich "nur" 100€ zahle und das sogar in freundlichen Raten von 10€ im Monat :(

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Das heißt, das Inkasso tut in der Tat so, als sei nie etwas jemals bezahlt worden?

Zitat:
Versicherungsbeitrag 01/01 33,00 DM
Versicherungsbeitrag 02/01 33,00 DM
Kosten nach dem Wert der Hauptforderung 26,00 DM
Nebenforderungen/Mahnkosten 11,90 DM
Summe: 103,09 DM, entsprechend 53,12 €

Dieser Block taucht auch exakt so beim Titel auf?

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#5
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja ganz genau so steht es im Titel.

Kannst Du Dir hier anschauen (Bild wird automatisch nach einem Tag gelöscht):

https://unsee.cc/afd2c1ba/

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#6
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry hab Deine andere Frage erst nicht gesehen:

Ja das Inkasso Büro tut so, als sei nie etwas bezahlt worden. Wobei damals war das auch ein anderes Inkasso Büro, welches mir den Gerichtsvollzieher geschickt hat (zumindest nehme ich das an, ich kann es ja nicht mehr nachvollziehen und auch nicht beweisen).

Ich weiss ganz, ganz, ganz genau, dass ich über 300€ für genau diese Rechtschutzversicherung damals gezahlt habe. Ich bin deswegen damals sogar beim Anwalt gewesen. 100%ig.

Wenn ich das wirklich verschuldet hätte dann würde ich das auch anstandslos zahlen. Aber ich habe es schon bezahlt :(

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#7
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)

Je mehr ich mich damit beschäftige, desto mehr Einzelheiten fallen mir ein. Besagte Versicherung wurde von mir gekündigt. Die Allianz hat diese Kündigung nicht akzeptiert gehabt (Frist versäumt? Ich weiss es nicht mehr). Dadurch entstand dann die Forderung der über 300€.

Das alles muss im Jahr 2002-2003 geschehen sein (Gerichtsvollzieher, Zahlung etc.), denn ich erinnere mich, wie ich vor lauter Scham was mein damals noch nicht Ehemann von mir denken würde. Ich bin wochenlang von der Arbeit nach Hause gehetzt, weil ich unbedingt vor ihm am Briefkasten sein wollte.

Ich bin mir relativ sicher, von welcher Bank ich diese Zahlungen geleistet habe, gehe aber davon aus, dass es darüber keine Aufzeichnungen mehr gibt, da mehr als 15 Jahre verstrichen sind.

Wenn es doch noch Aufzeichnungen gibt, dann müsste doch hier die Verwirkung greifen, oder? Da nach getätigter Ratenzahlung keine weitere Kontaktaufnahme seitens der Allianz oder einem Erfüllungsgehilfen stattfand, muss ich doch davon ausgehen können, dass alle Schulden getilgt sind.

Wobei ich eigentlich davon ausgehe, dass meine damalige Bank nichts mehr gespeichert hat und wenn doch, es mich fast genauso viel kosten wird diese Daten beschaffen zu lassen wie als wenn ich die Forderung (nochmal) zahle.

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#8
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Wenn du damals 600 DM bezahlt hast, können die 2 mal 33 DM nicht der ursprüngliche Titel sein. Das passt doch nicht.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119477 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Kiouki):
Ich weiss ganz, ganz, ganz genau,

Beweise es. Geht nicht? Pech gehabt.

Und diesmal den entwerteten Titel und alle Zahlungsnachweise aufbewahren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Heike J):
Wenn du damals 600 DM bezahlt hast, können die 2 mal 33 DM nicht der ursprüngliche Titel sein. Das passt doch nicht.


Ja eben, deshalb verstehe ich das auch alles nicht. Ich hatte nur diese eine Versicherung bei der Allianz (diese Unterlagen aus 1998 habe ich sogar noch). Es ist mir unerklärlich warum diese 2 x 33 DM nicht in der von mir bezahlten Gesamtforderung enthalten waren.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Kiouki):
Ich weiss ganz, ganz, ganz genau,

Beweise es. Geht nicht? Pech gehabt.

Und diesmal den entwerteten Titel und alle Zahlungsnachweise aufbewahren.


Wie lange muss ein Gerichtsvollzieher bzw. ein Gericht Akten aufbewahren? Da Banken wohl auch "nur" 10 Jahre aufbewahren müssen wäre der Gerichtsvollzieher evtl. eine Chance zu beweisen, dass ich bezahlt habe.

Wenn ich nicht gerade erst meine Rechtschutzversicherung in Anspruch genommen hätte würde ich das meiner Anwältin übergeben, aber die war gerade erst ende Februar für mich tätig und das wird meiner Versicherung sicher nicht gefallen.

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#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Ich gehe von zwei Titeln aus.

Wenn Sie seinerzeit 300 EUR bezahlt haben (vor 18/19 Jahren), dann kann das nicht aus der Forderung von 53 EUR resultieren.

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Frage beim Gerichtsvollzieher nach bzw. beim örtlichen Gericht. Frage bei deiner Anwältin danach, ob sie noch irgendwas von damals hat. Vielleicht findest du irgendeine Spur davon.

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#13
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Frage beim Gerichtsvollzieher nach bzw. beim örtlichen Gericht. Frage bei deiner Anwältin danach, ob sie noch irgendwas von damals hat. Vielleicht findest du irgendeine Spur davon.


Habe die Bank angerufen: Daten gibt es nicht mehr
Habe den Gerichtsvollzieher angerufen: Daten werden - sofern sie aufbewahrt wurden - nach 5 Jahren vernichtet.
Ich weiss leider auch nicht mehr in welcher Anwaltskanzlei ich damals war. Meine jetzige Anwältin wurde das erste mal 2007 tätig, sie fällt also auch raus.

Ich werde wohl in den sauren Apfel beissen und das nochmal bezahlen müssen :(

Kann ich eventuell die Inkassogebühren etwas runterhandeln? Ich empfinde die unverhältnismäßig hoch, da sie auch für eine Forderung von 499€ 84,etwas€ betragen würde.

Wie kann ich sicherstellen, dass das Inkassobüro mich nicht als zu melkende Kuh ansieht und dann dauernd neue Forderungen stellt?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Du musst ausschließlich das bezahlen, was direkt im Titel steht bzw. ausgerechnet ist, sowie die Zinsen seit 1.1.2016.

Zitat:
Wie kann ich sicherstellen, dass das Inkassobüro mich nicht als zu melkende Kuh ansieht und dann dauernd neue Forderungen stellt?

Direkt mit Bezahlung den Original-Titel anfordern. Sobald du den hast, mit Kuli durchstreichen und bezahlt dazu schreiben, dann aufbewahren.

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#15
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Du musst ausschließlich das bezahlen, was direkt im Titel steht bzw. ausgerechnet ist, sowie die Zinsen seit 1.1.2016.


Also muss ich keine Inkassogebühren bezahlen? (Die ich im übrigen überhaupt nicht verstehe.. 53,12€ Hauptschuld + 83,54€ Inkassogebühren ergeben bei mir 136,66€ und nicht 148,79€.)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Wenn man alle Posten aus Deinem Beitrag #3 zusammenrechnet, kommt 148.79 Euro raus.
Hier kannst Du dir z.B. die Zinsen ausrechnen: https://www.basiszinssatz.de/zinsrechner/
Bei der Überweisung im Verwendungszweck angeben "mit Vollstreckungsbescheid und Zinsen verrechnen". Ich komme auf ca. 61 Euro.

-- Editiert von hausfrau66 am 21.03.2019 10:08

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Wenn man alle Posten aus Deinem Beitrag #3 zusammenrechnet, kommt 148.79 Euro raus.
Hier kannst Du dir z.B. die Zinsen ausrechnen: https://www.basiszinssatz.de/zinsrechner/
Bei der Überweisung im Verwendungszweck angeben "mit Vollstreckungsbescheid und Zinsen verrechnen". Ich komme auf ca. 61 Euro.

-- Editiert von hausfrau66 am 21.03.2019 10:08


Ich bin der Meinung, dass die in Post #3 aufgeführten "Nebenkosten (Auslagen des Auftraggebers) 31,51 €" falsch sind. Denn auf dem Titel sind Nebenkosten 26DM, Mahnkosten 11,90DM ausgewiesen. Das sind zusammen 37,90DM, bei einem Umrechnungskurs von 1,95583 ergibt das 19,38€ und nicht 31,51€.

Im Titel stehen Original 53,12€ Schuld inklusive Nebenkosten, das Inkassobüro macht daraus allerdings 33,74€ Hauptschuld + 31,51€ Nebenkosten des Auftraggebers. Das wären zusammen 65,23€ + 83,54€ Inkassogebühren = 148,79€.

Laut https://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php müsste ich 60,18€ also aufgerundet 61€ zahlen.

Mit welcher Begründung kann ich denn die Inkassogebühren verweigern?

(Wenn nötig scanne ich nachher nochmal den Titel und die Forderungsaufschlüsselung ein, muss jetzt erstmal fix weg mein Geld zum Tierarzt tragen).

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Also muss ich keine Inkassogebühren bezahlen? (Die ich im übrigen überhaupt nicht verstehe.. 53,12€ Hauptschuld + 83,54€ Inkassogebühren ergeben bei mir 136,66€ und nicht 148,79€.)

Nein, das ist eher aus der Kategorie "frei erfunden". Es gibt hier nichts mehr außergerichtlich zu vertreten.

Die Begründung ist einfach. Es gibt ab Titulierung keinen Anspruch mehr auf eine Gebühr für die außergerichtliche Vertretung.

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119477 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Kiouki):
Wie kann ich sicherstellen, dass das Inkassobüro mich nicht als zu melkende Kuh ansieht und dann dauernd neue Forderungen stellt?

Gar nicht.


Aber wenn das aus #9 angewendet wird, kann man diese abwehren, notfalls auch eine Unterlassungsklage anstreben.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

obwohl ich schon fast soweit war einfach zu zahlen habe ich mir nun doch die Mühe gemacht, einen Widerspruch einzulegen. Folgenden Text möchte ich an Seghorn senden:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern erhielt ich zu meinem Erstaunen eine Aufforderung von Ihnen, 148,79€ für einen 18 Jahre alten Titel der Allianz Versicherungs AG zu zahlen. Auf telefonische Nachfrage teilte man mir mit, dass die Firma Seghorn „Kellerakten" der Allianz übernommen hätte. Diesbezüglich bitte ich Sie, mir eine Vollmacht bzw. eine Abtretungsurkunde im Original zuzusenden.

Ich habe ihre Mitarbeiterin darüber informiert, dass alle Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Allianz von mir getilgt wurden, nachdem 2002-2003 ein Gerichtsvollzieher bei mir auftauchte. Leider kann ich die getätigten Zahlungen nicht mehr belegen, da meine Bank alle Buchungen nur für 10 Jahre aufbewahrt und der Gerichtsvollzieher nur 5 Jahre (beide wurden heute von mir angefragt). Dass man sich einen Titel nach Begleichung aushändigen lassen muss, war mir nicht bekannt, ansonsten hätte ich damals die Herausgabe verlangt.

Sollte – aus einem mir nicht erklärbaren Grund und trotz bereits getätigter Zahlungen – dieser Betrag nicht von mir beglichen worden sein, so bin ich selbstverständlich bereit, den titulierten Betrag von 53,12€ nebst Verzugszinsen (4,120%) für die letzten 3 Jahre in Höhe von 7,06€ = Gesamtsumme 60,18€ zu bezahlen.

Des Weiteren weise ich Sie darauf hin, dass Ihre Berechnung der zu zahlenden Beträge nicht korrekt ist. Laut Titel soll ich der Allianz 2 Beiträge zu je 33,00 DM schuldig sein. Hinzu kommen Gerichtskosten in Höhe von 26,00 DM und Mahnkosten in Höhe von 11,90 DM. Das ergibt in Euro umgerechnet eine Beitragsschuld in Höhe von 2x 16,87€ = 33,74€ zuzüglich Nebenkosten in Höhe von 19,37€ und nicht wie von Ihnen veranschlagt 31,51€.

Gegen weitere von Ihnen erhobenen Gebühren erhebe ich Widerspruch. Da der Titel bereits erwirkt worden ist, gibt es keinen Grund für eine außergerichtliche Vertretung und somit ab Titulierung keinen Anspruch mehr auf weitere Gebühren.

Ich fordere Sie auf, mir bis zum 5. April 2019 die Originalvollmacht bzw. die Abtretungsurkunde zukommen zu lassen und Ihre Kostenrechnung zu bereinigen. Des weiteren fordere ich Sie auf, mir Auskunft darüber zu erteilen, ob weitere Titel gegen mich vorhanden sind, ebenfalls bis zum 5. April 2019.

Gern bin ich bereit, die im Titel genannte Forderung nebst Zinsen zu begleichen in einer Zahlung. Unter der Vorraussetzung, dass mir der entwertete Titel unverzüglich nach Zahlungseingang ausgehändigt wird.

Mit freundlichen Grüßen


Kann ich das so lassen? Soll ich noch mit hineinschreiben, dass ich meinen Anwalt bereits über den Fall informiert habe und wir uns eine Abwehrklage vorbehalten?

Dann hier noch die genauen Kosten des Titels und die Berechnung von Seghorn, wobei es da 2 Aufstellungen gibt, die beide unterschiedliche Beträge aufweisen (auch hier der Hinweis, dass alle Bilder nach 24 Stunden automatisch gelöscht werden).

Das Anschreiben Seghorns:
https://unsee.cc/35053e48/

Kostenaufstellung Nr. 1:
https://unsee.cc/f8c2b649/

Kostenaufstelluhng Nr.2:
https://unsee.cc/d1e0ca0c/

Titel Seite 1:
https://unsee.cc/274970b6/

Titel Seite 2:
https://unsee.cc/01bc8bda/

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Meines Erachtens müssen Seghorn nix mehr vorlegen.
Es gibt den Titel, Du kannst aktuell nicht widerlegen, dass Du den Titel bereits bezahlt hast.
Im Grunde genommen muss Seghorn nicht warten und kann sofort pfänden.

Das Unstrittige zahlen und den Titel mit Frist von Seghorn verlangen, ist m.E. der unaufgeregte Weg.



-- Editiert von hausfrau66 am 21.03.2019 15:46

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Das Unstrittige zahlen und den Titel mit Frist von Seghorn verlangen, ist m.E. der unaufgeregte Weg.
-- Editiert von hausfrau66 am 21.03.2019 15:46


Den Hauptanspruch bin ich ja auch bereit zu zahlen, das mache ich ja ganz klar deutlich. Ich möchte aber nicht die Gebühren von Seghorn bezahlen, wenn es nicht wirklich notwendig ist (zumal dort ein Rechenfehler drinnen ist bei den Nebenkosten des Gläubigers).

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)


Ich würde folgendes formulieren:

Sehr geehrter Inkassosachbearbeiter,

ich habe heute aufgerundet 61 Euro an sie überwiesen. Damit ist die Forderungen aus dem Vollstreckungsbescheid Az XYZ sowie die anfallenden Zinsen seit dem 01.01.16 beglichen. Weitere Gebühren Ihrerseits weise ich vollumfänglich zurück. Es gibt ab Titulierung keinen Anspruch mehr auf eine Gebühr für eine außergerichtliche Vertretung. Den entwerteten Titel senden Sie mir bitte bis zum 05.04.19 zurück.

Mfg Kioki


Zitat:
Des weiteren fordere ich Sie auf, mir Auskunft darüber zu erteilen, ob weitere Titel gegen mich vorhanden sind, ebenfalls bis zum 5. April 2019.


Das wird/muss Seghorn nicht machen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):

Zitat:
Des weiteren fordere ich Sie auf, mir Auskunft darüber zu erteilen, ob weitere Titel gegen mich vorhanden sind, ebenfalls bis zum 5. April 2019.


Das wird/muss Seghorn nicht machen.


Danke für die Formulierung. Ich werde das so rausschicken, und nach Rücksprache mit meiner Anwaltsfreundin noch einen weiteren Satz einfügen: "Die Zahlung erfolgt ohne rechtliche Verpflichtung und ohne Präjudiz."

Ich hab halt echt angst, dass ich auf einen Betrug reinfalle (kein Originaltitel, eventueller Anreiz weitere Forderungen zu stellen etc), da ich gerade erst im Februar auf einen Mobilfunk Shop hereingefallen bin mit Falschaussage, Fehlinformation und das Unterjubeln eines Vertrages der ein Telefon beinhaltet hätte, welches ich aber nie bekommen habe. Da hat mich meine Anwältin GsD raus gehauen und deshalb kann/will ich sie nicht schon wieder beauftragen (sie ist nur noch teilweise als Anwältin tätig).

Die 61€ gehen sogleich auf die Reise.

Was kann mir - wenn ich so vorgehe - im schlimmsten Fall danach passieren? Worauf sollte ich mich einstellen?

Edit: Kann das Inkassobüro einen Schufa Eintrag erstellen lassen wenn ich "nur" die 61€ zahle? Ich habe eine Blütenreine Weste bei der Schufa mit einem Scorewert von 97,5% und den brauche ich auch, da ich mich gerade von meinem Mann scheiden lasse und zukünftig alle Verträge und Käufe selbst tätigen muss.

Danke im übrigen für all die Antworten hier. Ich stehe zwar immer noch sehr unter Strom, aber ein wenig beruhigen konnte ich mich inzwischen.



-- Editiert von Kiouki am 21.03.2019 18:30

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Ich hab halt echt angst, dass ich auf einen Betrug reinfalle (kein Originaltitel, eventueller Anreiz weitere Forderungen zu stellen etc),

Wenn dem so wäre: 1. Ab zur Polizei. Strafanzeige gegen die Mitarbeiter des Inkassos UND gegen die Mitarbeiter der Versicherung. 2. Ab zum Aufsichtsgericht um denen die Lizenz entziehen zu lassen, 3. Schadensersatzklage gegen das Inkasso.

Ganz ehrlich: Die halbwegs seriösen Inkassos sind nicht so doof, so etwas mehr oder minder frei zu erfinden bzw. nicht ohne das Original zu hantieren.

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#26
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)

Aktenzeichen des Titels = Geschäftszeichen des Prozessbevollmächtigten? Etwas anderes an Nummer finde ich auf der Titelkopie nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

https://www.mahngerichte.de/dateien/bilder/vbgesamt.png
Das hast du also erhalten?

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#28
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
https://www.mahngerichte.de/dateien/bilder/vbgesamt.png
Das hast du also erhalten?


Ja, in #20 habe ich beide Seiten abgebildet. Fotos sind noch 4,5 Stunden verfügbar. Das Einzige was bei meinem anders ist sind die fehlenden Zinsen, aber ansonsten schaut es genauso aus.

Geschäftsnummer des Amtsgericht ist gleich die Titelnummer?

-- Editiert von Kiouki am 22.03.2019 10:36

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Geschäftsnummer des Amtsgericht ist gleich die Titelnummer?

Ja. Aber es bringt nichts, noch einmal beim Gericht nachzuhaken. Du hast eine Kopie. Mehr kriegst du auch vom Gericht nicht.

-- Editiert von mepeisen am 22.03.2019 12:25

Signatur:

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#30
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Geschäftsnummer des Amtsgericht ist gleich die Titelnummer?

Ja. Aber es bringt nichts, noch einmal beim Gericht nachzuhaken. Du hast eine Kopie. Mehr kriegst du auch vom Gericht nicht.

-- Editiert von mepeisen am 22.03.2019 12:25


Nicht deshalb. Ich will nur darauf hinweisen, dass das von mir gezahlte Geld zweckgebunden ist für genau diesen Titel und für nichts anderes.

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