Hallo,
bin gerade dabei den arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid
auszufüllen und ich wollte nur kurz wissen, ob ich die Verzugszinsen in der Auflistung der Ansprüche mitanzugeben habe, oder nur in die Hauptforderung miteinrechne oder die Zinsen in der Nebenforderung anführe.
Und wie hoch kann ich den Zinssatz p.a. ansetzen und ab wann bis wann kann ich die Zinsen verlangen?
Ab 1. Anmahnung des Betrages bis Antragsstellung??
Und was bedeutet Punkt 12 "Im Falle des Widerspruchs wird Termin zur mündlichen Verhandlung beantragt". Klar ist mir wenn ich es ankreuze, dass es zu der mdl. Verhandlung kommt, aber was ist wenn ich den Punkt NICHT ankreuze?
Danke im Voraus.
-- Editiert von bapiken am 29.08.2004 18:17:22
-- Editiert von bapiken am 29.08.2004 18:27:13
Mahnbescheid (Arbeitsgericht) richtig ausfüllen??
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ich habe wg. der offenen Forderung auch mein Konto überzogen. Kann ich die entstandenen Überziehungszinsen (schätze mal so 13%) als Verzugszinsen ansetzen?
Hallo,
das mit den höheren Verzugszinsen müsste klappen. Vielleicht bekommtst du eine Monierung und musst die höhreren Zinsen begründen, aber wenn du den für dich höheren Verzugsschaden nachweisen kannst, sollte das gehen. Ich kenne allerdings nur das "normale" Mahnverfahren, nicht das arbeitsrechtliche.
Viel Glück
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Wenn du einen Überziehungskredit in Anspruch nehmen musstest, kannst du auch die Zinsen für diesen ansetzen. Insoweit wäre der gesetzliche Zinssatz subsidiär.
Die Zinsen kannst du ab Verzug geltend machen (daher ja auch der Name Verzugszinsen ). Dieser tritt ein nach Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels bzw. nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist.
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