Bei diesem Beispiel handelt es sich um den seltenen Fall eines Insolvenzverfahrens, indem keine Restschuldbefreiung beantragt wurde.
Im Insolvenzverfahren
wurde die Hauptforderung durch Insolvenzverwalter anerkannt. Später wurde die zugehörige Nebenforderung(Säumniszuschläge) bestritten und vom Finanzamt im Insolvenzverfahren auch nicht eingeklagt.
Nach Ende des Insolvenzverfahrens will das Finanzamt nun die Säumniszuschläge vom Schuldner.
Im Insolvenzverfahren hat das Finanzamt das Bestreiten der Forderung durch die Insolvenzverwalterin bereits akzeptiert, indem nicht dagegen geklagt wurde. Hat das Finanzamt dadurch seine Ansprüche bereits verwirkt oder können diese nach Ende des Insolvenzverfahrens erneut geltend gemacht werden?
Bestrittene Forderung nach Ende des Insolvenzverfahrens ohne Restschuldbefreiung
27. Juli 2018
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Frage vom 27. Juli 2018 | 12:04
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Bestrittene Forderung nach Ende des Insolvenzverfahrens ohne Restschuldbefreiung