Guten Tag,
ich hoffe dass mir hier vielleicht jemand helfen kann.
Ich befinde mich seit 09/21 in Privatinsolvenz. Diese wurde herbeigeführt auf Grund verschiedener Schicksalsschläge, die bis heute andauern und und auch zukünftig Bestand haben und ich deswegen nicht verarbeitet habe . Ich war deswegen im Sommer 3 Monate krank geschrieben. Ich arbeite Vollzeit und befinde mich auf Grund der Ereignisse in regelmäßiger psychologischer Behandlung. In Kürze trete ich eine Mutter-Kind-Kur an wegen Erschöpfung. Ich habe es versucht aber merke, dass ich am Ende meiner Kräfte bin und meine Psychologin empfiehlt mir, auf Teilzeit runter zu gehen. Meine Chefin hat auch Verständnis und es würde von ihr aus kein Problem sein.
Meine Frage ist, ob das aberkannt wird, wenn ich so ein Attest habe. Sonst bin ich bald beim seelischen Zusammenbruch und das kann ja nicht einfach ohne Gehör bleiben?
Dankeschön .
Teilzeitarbeit in Privatinsolvenz
ZitatMeine Frage ist, ob das aberkannt wird, wenn ich so ein Attest habe. :
Das kann gut sein, man kann aber auch Glück haben und es wird anerkannt.
Muss man mal beim InsoV einfach mal versuchen.
Eventuell auch nicht nur von der Psychologin sondern auch von den behandelnden Ärzten entsprechende Atteste besorgen.
Erziehlst du mit VZ Job pfändbare Beträge? Wenn ja werden die Gläubiger, zu Recht, Sturm laufen gegen deine Pläne. Es kann ja nicht sein, dass du auf dessen Kosten nur noch TZ arbeitest. Erziehlst du keine pfändbaren Beträge in VZ ist es fast egal.
Woher weißt du jetzt schon vor der Kur, dass du auch danach nicht wirst VZ arbeiten können? Die Kur ist ja dafür da deine Probleme zu lösen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ja, ich erziele pfändbares Einkommen. Und selbst mit Teilzeit würde noch ein kleinerer Betrag gepfändet werden können. Diese Kur wird meine Probleme nicht lösen. Ich habe ja geschrieben, dass ich schwere Rückschläge in meinem Leben erlebt habe und deswegen auch in Betreuung bin (ich rede hier nicht von finanziellem) und diese Belastungen noch mindestens 2-3 Jahre bestehen werden, auch über die Kur hinaus. Die Kur ist gedacht, damit ich wenigstens halbwegs arbeitsfähig bleibe. Ich könnte mich auch 2 Jahre krank schreiben lassen, aber das will ich nicht. Auch meine Hausärztin ist im Bilde. Sie meinte, wenn ich nicht zurück trete werde ich bald gar nichts mehr arbeiten können. Soll das besser sein???
ZitatWenn ja werden die Gläubiger, zu Recht, Sturm laufen gegen deine Pläne. :
Wen das medizinosch indiziert ost, kömmen die sovieö laufem wie sie wollen, es nüzt nichts.
ZitatEs kann ja nicht sein, dass du auf dessen Kosten nur noch TZ arbeitest. :
Doch, auch Gläubiger können mal Pech haben.
ZitatDoch, auch Gläubiger können mal Pech haben. :
Stimmt und das ist auch richtig so, jedoch klingt das
Zitatdiese Belastungen noch mindestens 2-3 Jahre bestehen werden :
für mich eher nach "ich will mich auf Kosten meiner Gläubiger zurück lehnen". Der Eindruck mag falsch sein, aber komischerweise gibt die TE exakt den Zeitraum der Inso an. Sie sollte sich schonmal die entsprechenden Atteste besorgen. Der Insoverwalter entscheidet nämlich nicht ob das Vorhaben der TE gerechtfertigt ist sondern der schreibt nur einen Bericht in welchem er angibt, dass die Schuldnerin nur noch TZ arbeitet und sich deshalb die Masse verringert. Ob einer oder mehrere Anträge auf Versagung der RSB erfolgen werden wird man sehen müssen.
ich werfe da mal Teilerwerbslosenrente in den Raum.
Wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Vollzeit arbeiten kann (also nicht mehr als 30 Stunden die Woche), kann man Teilerwerbslosenrente beantragen und damit auch die Gläubiger bedienen.
Ally
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten