Teilzeitarbeit in Privatinsolvenz

7. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
amz601859-69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilzeitarbeit in Privatinsolvenz

Guten Tag,

ich hoffe dass mir hier vielleicht jemand helfen kann.
Ich befinde mich seit 09/21 in Privatinsolvenz. Diese wurde herbeigeführt auf Grund verschiedener Schicksalsschläge, die bis heute andauern und und auch zukünftig Bestand haben und ich deswegen nicht verarbeitet habe . Ich war deswegen im Sommer 3 Monate krank geschrieben. Ich arbeite Vollzeit und befinde mich auf Grund der Ereignisse in regelmäßiger psychologischer Behandlung. In Kürze trete ich eine Mutter-Kind-Kur an wegen Erschöpfung. Ich habe es versucht aber merke, dass ich am Ende meiner Kräfte bin und meine Psychologin empfiehlt mir, auf Teilzeit runter zu gehen. Meine Chefin hat auch Verständnis und es würde von ihr aus kein Problem sein.
Meine Frage ist, ob das aberkannt wird, wenn ich so ein Attest habe. Sonst bin ich bald beim seelischen Zusammenbruch und das kann ja nicht einfach ohne Gehör bleiben?

Dankeschön .

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41021x hilfreich)

Zitat (von amz601859-69):
Meine Frage ist, ob das aberkannt wird, wenn ich so ein Attest habe.

Das kann gut sein, man kann aber auch Glück haben und es wird anerkannt.
Muss man mal beim InsoV einfach mal versuchen.
Eventuell auch nicht nur von der Psychologin sondern auch von den behandelnden Ärzten entsprechende Atteste besorgen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2596 Beiträge, 757x hilfreich)

Erziehlst du mit VZ Job pfändbare Beträge? Wenn ja werden die Gläubiger, zu Recht, Sturm laufen gegen deine Pläne. Es kann ja nicht sein, dass du auf dessen Kosten nur noch TZ arbeitest. Erziehlst du keine pfändbaren Beträge in VZ ist es fast egal.

Woher weißt du jetzt schon vor der Kur, dass du auch danach nicht wirst VZ arbeiten können? Die Kur ist ja dafür da deine Probleme zu lösen.

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#3
 Von 
amz601859-69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich erziele pfändbares Einkommen. Und selbst mit Teilzeit würde noch ein kleinerer Betrag gepfändet werden können. Diese Kur wird meine Probleme nicht lösen. Ich habe ja geschrieben, dass ich schwere Rückschläge in meinem Leben erlebt habe und deswegen auch in Betreuung bin (ich rede hier nicht von finanziellem) und diese Belastungen noch mindestens 2-3 Jahre bestehen werden, auch über die Kur hinaus. Die Kur ist gedacht, damit ich wenigstens halbwegs arbeitsfähig bleibe. Ich könnte mich auch 2 Jahre krank schreiben lassen, aber das will ich nicht. Auch meine Hausärztin ist im Bilde. Sie meinte, wenn ich nicht zurück trete werde ich bald gar nichts mehr arbeiten können. Soll das besser sein???

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41021x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Wenn ja werden die Gläubiger, zu Recht, Sturm laufen gegen deine Pläne.

Wen das medizinosch indiziert ost, kömmen die sovieö laufem wie sie wollen, es nüzt nichts.



Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Es kann ja nicht sein, dass du auf dessen Kosten nur noch TZ arbeitest.

Doch, auch Gläubiger können mal Pech haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2596 Beiträge, 757x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, auch Gläubiger können mal Pech haben.

Stimmt und das ist auch richtig so, jedoch klingt das
Zitat (von amz601859-69):
diese Belastungen noch mindestens 2-3 Jahre bestehen werden

für mich eher nach "ich will mich auf Kosten meiner Gläubiger zurück lehnen". Der Eindruck mag falsch sein, aber komischerweise gibt die TE exakt den Zeitraum der Inso an. Sie sollte sich schonmal die entsprechenden Atteste besorgen. Der Insoverwalter entscheidet nämlich nicht ob das Vorhaben der TE gerechtfertigt ist sondern der schreibt nur einen Bericht in welchem er angibt, dass die Schuldnerin nur noch TZ arbeitet und sich deshalb die Masse verringert. Ob einer oder mehrere Anträge auf Versagung der RSB erfolgen werden wird man sehen müssen.

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#6
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(377 Beiträge, 98x hilfreich)

ich werfe da mal Teilerwerbslosenrente in den Raum.

Wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Vollzeit arbeiten kann (also nicht mehr als 30 Stunden die Woche), kann man Teilerwerbslosenrente beantragen und damit auch die Gläubiger bedienen.

Ally

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