Ebay Kleinanzeigen: Paket nicht geliefert trotz Überweisung

6. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
RMeier
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen: Paket nicht geliefert trotz Überweisung

Person A stellt auf Ebay Kleinanzeigen einen Artikel ein.

Person B schreibt Person A auf Ebay Kleinanzeigen an.

Es werden Kontodaten und Lieferungsadresse ausgetauscht.

Person B überweist das Geld.

Allerdings kommt nie ein Paket mit dem Artikel an.

Person A meldet sich einfach nicht mehr.

- Die Überweisung ist dokumentiert
- Der Chat-Verlauf auf Ebay Kleinanzeigen ist dokumentiert

Nachdem Anzeige erstattet wurde sagt Person A, dass sie den Artikel sehr wohl abgeschickt hätte.
Dafür hat sie aber keinerlei Beweise. Muss sie das ?

Wie wird das ausgehen ? Es gibt keinen Kaufvertrag.


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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von RMeier):
Dafür hat sie aber keinerlei Beweise. Muss sie das ?


Was war denn vereinbart bzw. stand im Angebot? Versichertes Paket mit Sendungsverfolgung oder unversichertes Päckchen? Dann muss der Verkäufer entweder den Einlieferungsbeleg (Paket) oder anderweitig (z.B. Zeugen bei unversichertem Versand) den Versand nachweisen.

Zitat (von RMeier):
Es gibt keinen Kaufvertrag.


Den gibt es sehr wohl. Dafür braucht es keinen schriftlichen Vertragstext.


Eine Anzeige bringt einem übrigens nicht das Geld wieder. Dazu setzt man per Einschreiben eine Frist zur Lieferung; nach Verstreichen der Frist tritt man vom Kaufvertrag zurück und zieht das Mahnverfahren durch.

-- Editiert von Retels am 06.10.2016 10:42

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Das ist der Klassiker bei eBay-Kleinanzeigen. Mittlerweile sollte sich doch bis in die letzten Ecken rumgesprochen haben, dass diese Art von Geschäften äußerst risikoreich ist und Betrügern Tür und Tor öffnet.

Was Person B bleibt, ist das zivilrechtliche Vorgehen gegen Person A, so wie das mein Vorredner schon beschrieben hat. Die Gefahr, dass man erfolglos weiteres Geld und Zeit versenkt ist aber ziemlich groß.

-- Editiert von fm89 am 06.10.2016 11:24

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RMeier
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Zitat (von RMeier):
Dafür hat sie aber keinerlei Beweise. Muss sie das ?


Was war denn vereinbart bzw. stand im Angebot? Versichertes Paket mit Sendungsverfolgung oder unversichertes Päckchen? Dann muss der Verkäufer entweder den Einlieferungsbeleg (Paket) oder anderweitig (z.B. Zeugen bei unversichertem Versand) den Versand nachweisen.


Auf der Auktionsseite stand nur der Artikel und "Versand möglich".
Im Chat wurde zu der Art der Versendung nicht weiter gesprochen.

Zitat (von Retels):

Zitat (von RMeier):
Es gibt keinen Kaufvertrag.


Den gibt es sehr wohl. Dafür braucht es keinen schriftlichen Vertragstext.


Eine Anzeige bringt einem übrigens nicht das Geld wieder. Dazu setzt man per Einschreiben eine Frist zur Lieferung; nach Verstreichen der Frist tritt man vom Kaufvertrag zurück und zieht das Mahnverfahren durch.

-- Editiert von Retels am 06.10.2016 10:42


Was passiert (oder passiert nicht), wenn man solch ein Einschreiben nicht versendet hat und keine Frist gesetzt hat?

Wieso bekommt man durch eine Anzeige sein Geld nicht wieder? Wird der Betrüger (oder höchstwahrscheinliche Betrüger) denn durch eine Anzeige vom Staat bestraft werden zumindest ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RMeier
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Das ist der Klassiker bei eBay-Kleinanzeigen. Mittlerweile sollte sich doch bis in die letzten Ecken rumgesprochen haben, dass diese Art von Geschäften äußerst risikoreich ist und Betrügern Tür und Tor öffnet.

Was Person B bleibt, ist das zivilrechtliche Vorgehen gegen Person A, so wie das mein Vorredner schon beschrieben hat. Die Gefahr, dass man erfolglos weiteres Geld und Zeit versenkt ist aber ziemlich groß.

-- Editiert von fm89 am 06.10.2016 11:24


Muss Person B (Käufer) nachweisen, dass das Paket nicht versendet wurde ?

Oder muss Person A (Anzeigenaufgeber) nachweisen, dass das Paket versendet wurde ?

Ich meine letztlich kann rein theoretisch doch auch jeder Käufer, egal ob auf Ebay Kleinanzeigen oder beim regulären Ebay, angeben, dass das Paket nicht versendet wurde. Obwohl er es in Wahrheit bekommen hat. Wie will das Gericht feststellen wer lügt ?

Oder umgekehrt was ist wenn ein Verkäufer ein Paket versendet mit leerem Inhalt - nur um den Beweis zu haben, dass er an den Käufer ein Paket versendet hat. (DHL Beleg oder Ähnliches).

Diese Sachen rauschen mir durch den Kopf und ich versuche mir vorzustellen wie ein Gericht urteilen würde. Um abzuwägen, ob es sich wirklich lohnt Zeit und weiteres Geld zu investieren in die Sache. Wie Sie schon so schön gesagt haben. Der Betrag ist jetzt nicht die Welt. Aber irgendwo geht es auch ums Prinzip.

-- Editiert von RMeier am 06.10.2016 11:34

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Im Chat wurde zu der Art der Versendung nicht weiter gesprochen
Das ist nicht gut, dann konnte der VK so versenden wie er wollte.

Allerdings stellt sich mal die Frage, welchen Wert hatte denn der ARtikel?

Zitat:
Wieso bekommt man durch eine Anzeige sein Geld nicht wieder?
Wil dir das Geld der VK zurückzahlen muss, sollte er es überhaupt müssen.

Zitat:
Wird der Betrüger (oder höchstwahrscheinliche Betrüger) denn durch eine Anzeige vom Staat bestraft werden zumindest ?
Erstmal muss überhaupt geklärt werden ob es ein Betrüger ist, dann kommt es evtl auch auf den Betrag drauf an, bei wenigen Euros kann das evtl auch wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Wenn jedoch nicht geringfügig, dann wird das in der Regel schonbestraft...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RMeier
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

Zitat:
Im Chat wurde zu der Art der Versendung nicht weiter gesprochen
Das ist nicht gut, dann konnte der VK so versenden wie er wollte.

Allerdings stellt sich mal die Frage, welchen Wert hatte denn der ARtikel?


Der Betrag geht nicht über die 60 Euro hinaus.

Zitat (von lesen-denken-handeln):

Zitat:
Wieso bekommt man durch eine Anzeige sein Geld nicht wieder?
Wil dir das Geld der VK zurückzahlen muss, sollte er es überhaupt müssen.


Achso, und eine Anzeige dient nur zur strafrechtlichen Verfolgung, richtig?

Zitat (von lesen-denken-handeln):

Zitat:
Wird der Betrüger (oder höchstwahrscheinliche Betrüger) denn durch eine Anzeige vom Staat bestraft werden zumindest ?
Erstmal muss überhaupt geklärt werden ob es ein Betrüger ist, dann kommt es evtl auch auf den Betrag drauf an, bei wenigen Euros kann das evtl auch wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Wenn jedoch nicht geringfügig, dann wird das in der Regel schonbestraft...


Wie gesagt, ich frage mich immer noch ob ein Gericht oder Polizeiliche Ermittlungen festzustellen im Stande sind, ob es Betrug war.
Es ist glaube ich mehr oder weniger unmöglich. Und bei einem solch kleinen Betrag werden die sicher kein Faß aufmachen. Gerade wird mir klar, dass man, trotz Paypal und Käuferschutz und und und eigentlich nie 100 prozentig sicher ist bei Ebay Auktionen. Auch wenn es dumm war auf Ebay Kleinanzeigen per Überweisung zu bezahlen. Im Grunde genommen, bei unversichertem Versand ohne Tracking, kann jeder sagen "Ich habe das Paket nicht bekommen" oder "Ich habe das Paket versendet" oder "In dem Paket war nichts drin" oder man tut tatsächlich nichts in das Paket rein - bei all solchen Dingen steht Wort gegen Wort.

-- Editiert von RMeier am 06.10.2016 11:41

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von RMeier):
Muss Person B (Käufer) nachweisen, dass das Paket nicht versendet wurde ?


Zivilrechtlich: Nein, der Verkäufer muss nachweisen dass er das Paket korrekt zum Versand aufgegeben hat. Aber man weiß ja nie, was der Verkäufer dann vielleicht noch aus dem Hut zaubert.

Zitat (von RMeier):
Ich meine letztlich kann rein theoretisch doch auch jeder Käufer, egal ob auf Ebay Kleinanzeigen oder beim regulären Ebay, angeben, dass das Paket nicht versendet wurde. Obwohl er es in Wahrheit bekommen hat. Wie will das Gericht feststellen wer lügt ?


Gute Frage, manchmal ist es eben einfach nicht feststellbar

Zitat (von RMeier):
Diese Sachen rauschen mir durch den Kopf und ich versuche mir vorzustellen wie ein Gericht urteilen würde. Um abzuwägen, ob es sich wirklich lohnt Zeit und weiteres Geld zu investieren in die Sache. Wie Sie schon so schön gesagt haben. Der Betrag ist jetzt nicht die Welt. Aber irgendwo geht es auch ums Prinzip.


Ich würde aus Prinzip solchen Kleinkram nicht weiter verfolgen und das ganze als Lehrgeld betrachten. Das ist zumindest die stressfreiere Variante. Ein Prozess ist immer ein schwer kalkulierbares Risiko, auch bei solch vermeintlich klaren Fällen. Und selbst wenn du am Ende einen Titel in der Hand hast, ist der auch nicht viel wert, wenn beim gegenüber nix zu holen ist. An einen Unbekannten Geld per Vorkasse zu überweisen ist eben grob fahrlässig

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Zitat:
Achso, und eine Anzeige dient nur zur strafrechtlichen Verfolgung, richtig?
Genau so ist es. Alles andere ist dann zivielrecht. Of schaut ein Richter aber auch gerne mal nach, was im STrafrecht rausgekommen ist, damit er es sich selber dann in der Zivilrechtsverhandlung leichter machen kann.

Zitat:
Gerade wird mir klar, dass man, trotz Paypal und Käuferschutz und und und eigentlich nie 100 prozentig sicher ist bei Ebay Auktionen.
Ich kann dir nur raten PP generell nicht zu benutzen, da PP generell mit Risiken behaftet ist und auch schnell für den Käufer zu einer sehr teuren Angelegenheit werden kann...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9280x hilfreich)

Zitat:
Was passiert (oder passiert nicht), wenn man solch ein Einschreiben nicht versendet hat und keine Frist gesetzt hat?

Dass der Käufer auf Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleibt, wenn der Käufer den Verkäufer auf Lieferung oder Geldrückzahlung verklagt.

Zitat:
Wieso bekommt man durch eine Anzeige sein Geld nicht wieder? Wird der Betrüger (oder höchstwahrscheinliche Betrüger) denn durch eine Anzeige vom Staat bestraft werden zumindest ?

Weil mit der Anzeige ein strafrechtliches Verfahren in Gang gesetzt wird. Und Ziel eines strafrechtlichen Verfahrens ist letztendlich die Bestrafung des Täters, nicht die Wiedergutmachung für das Opfer.

Zitat:
Muss Person B (Käufer) nachweisen, dass das Paket nicht versendet wurde ?
Oder muss Person A (Anzeigenaufgeber) nachweisen, dass das Paket versendet wurde ?

Der Verkäufer muss nachweisen, dass er das Paket versendet hat. Dass muss aber nicht unbedingt ein Versandbeleg sein, sondern kann auch eine Zeugenaussage sein, o.ä.

Zitat:
Ich meine letztlich kann rein theoretisch doch auch jeder Käufer, egal ob auf eBay Kleinanzeigen oder beim regulären Ebay, angeben, dass das Paket nicht versendet wurde. Obwohl er es in Wahrheit bekommen hat. Wie will das Gericht feststellen wer lügt ?

Deshalb versendet man vernünftigerweise nur mit Versandbeleg.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Die Person A(Verkäufer) hat doch bei den Kleinanzeigen einen festen account, als GAST
kann man da doch nicht mehr anschreiben, und erst recht nicht verkaufen.
Du hast Du den Mailverlauf, da kannste doch den VK-Namen anklicken, und dann wird sichtbar, ob
der VK noch aktiv ist. Du schreibst ja, der VK meldet sich nicht mehr. Wenn der VK noch aktiv ist, schreibste
den einfach nochmal an, notfalls über eine neue Mail addy. Wenn der derzeit nicht mehr aktiv ist, so hat der VK
ein persönliches, oder technisches Problem !?
Wenn der ursprüngliche VK-account gelöscht wurde, so kann das von Ebay selber erfolgt sein, ergo wohl
auch anderwertig Beschwerden gegen den VK.
Wenn also der VK wohl nicht ganz koscher ist, so solltest Du dich unbedingt an die Empfängerbank wenden, und auch deine
Bank soll ein Abfrage machen. Je nachdem, was bei der Bank rauskommt, hast Du für die Polizei noch mehr positive Infos.
Kontosperrung ist für die Staatsanwaltschaft durchaus ein Hinweiss, das da nicht nur wegen deinen 60 Euro betrogen wurde.
Bei Kleinkram müsste man ja mit Einstellung des Verfahrens rechnen.
Das bringt Dir erst einmal nicht das geld wieder, macht aber nicht viel Arbeit, ist preiswert(Einschreiben an die Bank),aber
im Urteilsfall kriegt der VK von den Behörden einen drauf.
Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
RMeier
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke, jetzt habe ich einen Überblick.

Ich weiß nicht, ob ich mir das alles antuen werde. Die Aussichten sind wohl eher mager.

Ich habe schon mal überlegt zum Verkäufer zu fahren und ihn zur Rede zu stellen (ganz friedlich natürlich).

Anders als bei Ebay muss man bei Ebay-Kleinanzeigen ja keine Adresse hinterlegen. Also die können mir zwecks Adresse des Verkäufers schon mal sicher nicht groß weiterhelfen.

Würde ich die Adresse denn irgendwie von der Bank bekommen ? Oder wenn ich eine Anzeige bei der Polizei erstatte ?

Ich denke persönlicher Kontakt wäre noch eine Möglichkeit für Klärung. Ich mein vielleicht ist der auch tot umgefallen und ich gehe fälschlicherweise von Betrug aus. Die Fahrtkosten wären zwar höher als der Kaufpreis, allerdings bin ich ohnehin häufig in der Ecke. Der Artikelstandort wird ja grob angegeben auf der Auktionsseite.

Jemand ne Idee wie man an die vollständige Adresse kommen kann?

-- Editiert von RMeier am 08.10.2016 16:07

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hi nochmal,
wenn Du mitbekommst,das der VK weiterhin (wohl) betrügerisch handelt, dann musst Du was machen.
Ansonsten machen solche Typen nämlich weiter.
Dir selber wird die Bank keine Adressauskunft geben. Also Anzeige erstatten, und wenn die Polizei / Staatsanwaltschaft
aktiv wird, dann Akteneinsicht beantragen. Kann allerdings ein, das die Daten Fake sind, eventuell hat der Typ
sich sogar Online mit einem geklauten / gefakten Ausweiss angemeldet.
Und; Wie ich bereits inhaltlich schrieb, Der Vk kann ein persönliches Problem haben(Krankheit, etc)
dann kommt da Antwortmäßig natürlich nix, aber dann würde der Typ auch nicht weiter verkaufen (können).

Bitte hier NICHT die konkreten Daten nennen, aber (Nach)frage; Hast Du denn auf ein normales Konto eingezahlt, also
in Wohnortnähe des VK. Oder war /ist das ein reines Onlinekonto ?? Oder noch schlimmer; Ein Ausländisches Konto, zum
Beipiel mit PL für Polen ?
Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Man könnte noch versuchen über das Einwohnermeldeamt an die Addresse zu kommen. Das kostet nicht die Welt. Bei den Bankdaten sind ja meist auch Namen dabei. Ob die dan aber korrekt sind ist eine andere Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
RMeier
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also der Standort der Bank stimmt mit dem Artikelstandort überein.

Den vollständigen Namen habe ich auch. Ob er auch da wohnt, wo die Bank ist, weiß ich nicht.

Das war ein deutsches Konto von einer bekannten Bank.

Beim Einwohnermeldeamt kann ich mit seinem vollständigen Namen die Adresse bekommen ? Das wäre mir neu, aber das wäre natürlich ideal. Wie viel kostet der Spaß. Ich google gleich mal..

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Du könntest die Wohndaten auch über Umwege von dere Bank erhalten, denn;
Wenn das ein klassisches Konto mit Ec /Kreditkarte ist, so MÜSSEN ja die bei der Bank
angegebenen Kontaktdaten stimmen. Die Banken stellen ja gerade um, auf eine neue
Kartengeneration, die alten werden dann gesperrt. Und ich kenne keine Bank, welche
(mitlerweile) die Karte per persönlicher Abholung OHNE Ausweiss ausgibt, oder halt NICHT
an eine Adresse verschickt.
Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Mumpel):
so MÜSSEN ja die bei der Bank angegebenen Kontaktdaten stimmen.

Unfug, da muss gar nichts stimmen.
Da bleibt nur die Hoffnung, das der Betrüger blöde genug war, korrekte Daten anzugeben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
[
Unfug, da muss gar nichts stimmen.
Da bleibt nur die Hoffnung, das der Betrüger blöde genug war, korrekte Daten anzugeben.


Lieber Harry, insofern der Vk(möglicher Betrüger) nicht mit einem Fakebriefkasten arbeitet(sollte auffallen),
so wird er schon zwangsweise die richtigen Wohndaten angeben müssen. Ich habe ja aus persönlichen Gründen
selber mal bei Banken nachgefragt, die schicken die Karte etc. per Briefpost. VOR der Wende(lange her). war das anders, da
hat man mit Unterschrift persönlich abholen müssen. Welche Bank(Abholung) macht das heute noch ??
Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Mumpel):
Lieber Harry, insofern der Vk(möglicher Betrüger) nicht mit einem Fakebriefkasten arbeitet(sollte auffallen), so wird er schon zwangsweise die richtigen Wohndaten angeben müssen.

Nein, Fakebriefkasten fällt nicht auf. Denn die meisten Banken bieten eine abweichende Versandadresse an.

Und wenn es kein Anfänger ist, dann ist da alles von A-Z ein Fake.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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