Hallo,
habe wie so viele andere auf der Platform Ebay Artikel verkauft.Zuletzt eine Lammfelljacke in Größe 40(LT Etikett und Größenangabe).War als Auktion eingestellt und wurde auf Nachfrage als sofort kaufen Artikel eingestellt.Zusätzlich zur Größe habe ich Maßangaben beigefügt.
Heute ist die Jacke nun bei der Käuferin angekommen,der sie wohl zu groß ist.
Sie möchte eine Rückabwicklung des Kaufvertrages und behauptet meine Beschreibung wäre falsch.
Ich habe nun mal an meiner neuen Jacke gemessen und festgestellt,dass dieses Material doch recht stretchig ist und man bei der Breite locker auf einen Unterschied von 5-6-cm kommen kann.
Es gab im Vorfeld mehrere E Mails in der ich der Käuferin auch mitgeteilt habe,dass die Jacke für die Größe recht locker sitzt und ich bequem einen dicken Pullover drunterziehen konnte.
Ich bin mir wirklich keiner Schuld bewusst ,und möchte die Jacke eigentlich auch nicht zurücknehmen .Eben hat Sie mir eine Widerrufserklärung des Kaufvertrages zugeschickt und vorsorglich darauf hingewiesen,dass ich mich nicht auf Privatverkauf-keine Rücknahme etc beziehen könnte da ich falsche Angaben gemacht hätte.Was kann ich tun?
Danke für Hiiilfe;)
bridget
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> Eben hat Sie mir eine Widerrufserklärung des Kaufvertrages zugeschickt und vorsorglich darauf hingewiesen,dass ich mich nicht auf Privatverkauf-keine Rücknahme etc beziehen könnte da ich falsche Angaben gemacht hätte.Was kann ich tun?
***
Wenn man tatsächlich Privatverkäufer ist, gibt es für den Käufer kein Widerrufsrecht, das gibt es nur im Verbrauchsgüterkauf,, wenn ein Verbraucher bei einem Unternehmer kauft.
Größenangaben sind Beschaffenheitsbestimmungen, die verbindlich sind, man muss sich daran festhalten lassen. Die bloße Größenangabe "40" im Etikett wird noch eine Interpretation zulassen, weil Kleidungsstücke trotz gleicher Größenabgabe etwas unterschiedlich ausfallen können, Angaben in cm dagegen nicht, sie müssen stimmen. Man sollte also sorgfältig nachmessen.
Wurde richtig gemessen, wäre alles in Ordnung, wenn nicht, wäre es ein Sachmangel. Wenn ein Material stretchig ist, misst man es im Normalzustand, nicht im gedehnten. Das ist eigentlich alles.
Wie die Jacke wirklich ist, kann ja nur die Verkäuferin oder die Käuferin beurteilen. Wenn wirklich ein Unterschied von 4-6 cm zum vereinbarten Maß vorliegt, dürfte das jenseits von Gut und Böse sein. Das in der Auktion angegebene Maß gilt und nicht, ob bei der einen vielleicht "noch ein Pullover darunter passt" und bei der anderen keiner oder sogar 3. Dafür sind Maßangaben da und irgendwie kommt man immer zu dem Schluss, das 10mm = 1cm sind, obwohl es auch da manchmal, zumindest wenn man seine Frühjahrsklamotten aus dem Schrank holt, durchaus Anlass geben kann, dieses zu bezweifeln.
Hat man sich tatsächlich vermessen, ist es ein Sachmangel, die Jacke muss zurückgenommen werden, der Kaufpreis (einschl. Hin- und Rücksendekosten) ist nach den gesetzlichen Vorschriften zu erstatten, aber nicht weil es ein Widerruf ist, sondern ein Sachmangel, der auch vom Ausschluss jeglicher Gewährleistung nach einer BGH Entscheidung nicht erfasst wird.
-- Editiert von bogus1 am 18.01.2009 06:24
quote:
Zusätzlich zur Größe habe ich Maßangaben beigefügt.
Wie meinst du das? Hast du die Jacke ausgemessen und cm Angaben in die Auktion geschrieben?
Wenn es so war und die Angaben richtig waren, gibt es keinen Grund die Jacke zurück zu nehmen.
Um sich da jetzt allerdings ein Urteil bilden zu können, müsste man den genauen Auktionstext kennen.
die_wurzel
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ich hatte in der Auktion angegeben Größe 40
Maße Breite etc...
ich habe die Käuferin nun gebeten mir ein Foto zu schicken,sollte ich mich tatsächlich vermessen haben nehme ich die Jacke zurück.......Trotzdem Danke für die Kommentare!
Gruß bridget
quote:
ich habe die Käuferin nun gebeten mir ein Foto zu schicken,sollte ich mich tatsächlich vermessen haben nehme ich die Jacke zurück
Das MUSST du dann sogar

Nach meiner Erfahrung ist es sowieso wesentlich stressfreier auch mal was zurück zu nehmen anstatt sich ewig drüber zu ärgern und evtl auch noch den ganzen Rechtskram über sich ergehen lassen muss.
Wenn die Jacke nicht grad für 1 Euro weg gegangen ist, wirst du bestimmt auch bei erneutem Anbieten wieder einen Käufer finden.

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