Hallo an Alle,
ich habe im Juni 2006 ein Haus gekauft, dass ich für meine Tochter fertig mache. Sie geht noch zur Schule 11. Klasse. Wir wohnen 450 Km weiter weg und fanden es eine ganz gute Idee, wenn Sie das Haus nach der Schule bezieht - geht jetzt aber noch nicht, weil der Schulweg zu weit wäre. Also dachten wir uns, dass wir das Haus solange als Ferienhaus vermieten.
Ich hatte im September das Ferienhaus für 1 Tag bei eBay angeboten. Nur die Preisauszeichnung war wohl nicht so gut gelungen. Auf der Mich-Seite waren die Links zum Ferienhaus.
Jetzt mahnt mich die Wettbewerbzentrale an - dass von geschäftsmäßiger Tätigkeit ausgegangen werden mus, weil meine Verkäufe bei eBay einen derartigen Umfang hätten. Ich habe nur private Sachen aus dem Kleiderschrank verkauft - 13 Verkäufe innnerhalb eines Jahres !!. Keine Vermietung. Bin ich privat oder geschäftsmäßig?
In der Unterlassungserklärung steht:
1. es zu unterlassen im Wettbewerb handelnd
Verbaucher zur Aufgabe von Bestellungen auf der Verkaufsplattform eBay aufzufordern ohne einen entsprechenden Endpreis im Sinne des § 1 Abs. 1 PAngV zu nennen, insbesondere bei der Vermietung von Ferienwohnungen die Nebenkosten, speziell für die Endreinigung, separat auszuweisen
und/oder im Internet, insbesondere auf der Verkaufsplattform eBay, fü+r das eigene Angebot zu werben, ohne im Rahmen einer Anbieterkennzeichnung Firma und Adresse, letzter als Straßenadresse, soweiden/die Vertretrungsberechtigten mit Vor- und Zunamen anzugeben.
--
Was bedeutet das für meine Internetdarstellung auf meiner Homepage?
Kann mich die Wettbewerbszentrale als privater Nutzer belangen?
Bin ich privat? Lt. Ordnungsamt ist das Vermietung und Verpachtung und nicht anzumelden.
Ich will mich gerne zukünftig an die Preisauszeichnungen halten - meine Gäste sollen ja zufrieden sein und wieder kommen.
Ich möchte mich aber nicht gerne als gewerblich handelnd einstufen lassen, wer weiß was dass noch für Folgen hätte z. B. bei Versicherungen, die ich bereits abgeschlossen habe, GEZ oder ähnliches.
Was ist mit meinen alten Internetdarstellungen, die irgendwo im Internet noch zu finden sind - und von mir vielleicht gar nicht gefunden werden.
Bin ich automatisch als gewerglich Tätige eingestuft, wenn ich die Unterlassungserklärung unterschreibe?
Die Wettbewerbszentrale schreibt auch "Im Rahmen Ihres Angebotes bezüglich der Vermietung Ihrer Ferienwohnung beinhaltet der angegebene Preis nicht die Kostenpauschale für die Endreinigung. Diese wird separat ausgewiesen. ... Es handelt sich bei meinem Angebot NICHT um eine Ferienwohnung, sondern um ein Ferienhaus - das ist auch so beschrieben.
Für 28,-- Euro hätt man das Haus für 1 Tag mieten können incl. aller Kosten. Leider lässt sich der Link zu meinem Angebot nicht mehr ermitteln, weil eBay gestern wohl den Link gelöscht hat, weil ich den Artikel ja nicht wieder eingestellt habe.
Meine Mich-Seite habe ich gelöscht - ich werde nie wieder bei eBay verkaufen.
Für Tips, Ratschläge oder Kommentare wäre ich dankbar.
Eigenes Ferienhaus gewerblich? Abmahnung erhalten - wg. eBay
24. November 2006
Thema abonnieren
Frage vom 24. November 2006 | 10:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenes Ferienhaus gewerblich? Abmahnung erhalten - wg. eBay
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 24. November 2006 | 13:24
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 320x hilfreich)
weil meine Verkäufe bei eBay einen derartigen Umfang hätten.
Und das mit den 13 Verkäufen in einem Jahr kann es wohl auch nicht sein,obwohl es da auch immer verrückter wird...
http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm
Auf jeden Fall abstreiten,dass du geschäftsmäßig handelst.
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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
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#3
Antwort vom 29. November 2006 | 14:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo, danke für die Informationen. Am 30. ist Fristablauf der Wettbewerbzentrale. Ich habe meine Darstellungen dorthin gefaxt, aber noch keine Antwort. Bin verunsichert, wie ich mich jetzt verhalten muss.
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